Dienstag, 6. November 2012

Datenschutz--Anträge BPT2012.2

Meine Empfehlung an den BPT2012.2 ist so viele Datenschutz-Anträge wie möglich gebündelt abzustimmen - soweit durch Stimmungsbild im Vorfeld klar ist, dass diese positiv abgestimmt werden. Besonders bei Transparenz und Datenschutz dürften wir uns bereits in den Kernforderungen klar sein, was ein beschleunigstes Verfahren rechtfertigt und hoffentlich möglichst viele sinnige Anträge in einem Abwasch ermöglicht.

Die Datenschutz-Anträge im Einzelnen:

  • Wahlprogramm: Privatsphäre wahren, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung stärken 
  • Gerd Altmann / pixelio.de
    • 1. Informationelle Selbstbestimmung stärken, Medienkompetenz fördern
      [...] fordert die Piratenpartei ein Datenschutzrecht, welches das im internationalen Vergleich hohe deutsche Schutzniveau nicht nur erhält, sondern ausbaut – auch nach der Überarbeitung des EU-Datenschutzrechtes. [...] Der Einzelne muss einen durchsetzbaren und unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft, Korrektur, Sperrung oder Löschung der eigenen personenbezogenen Daten haben und über ungewollte Datenabflüsse aus Unternehmen und Behörden unverzüglich und lückenlos informiert werden. [...] (Privacy-by-Default [...] Privacy-by-Design)
       
    • 2. Datenschutzbehörden stärken
      [...] Kontroll- bzw. Sanktionsbefugnisse der Bundes- und Landesbeauftragten für Datenschutz sowie des Bundesamtes für Informationssicherheit [...] völlige Unabhängigkeit der Kontrollstellen entsprechend der EU-Datenschutzrichtlinie und der Rechtsprechung [...] Für Unternehmen sowie öffentlichen Stellen fordert die Piratenpartei darüber hinaus rechtlich anerkannte freiwillige Datenschutz- und Datensicherheitsprüfungen (Audits) sowie Zertifizierungen durch die unabhängigen Behörden.
       
    • 3. Verantwortungsvollen Umgang mit Meldedaten sicherstellen, Datenhandel eindämmen
      Die Piratenpartei fordert ein Melderecht, das der besonderen Sorgfaltspflicht des Staates gegenüber den zwangsweiese erhobenen Daten gerecht wird. Persönlichkeitsrechte müssen über den privatwirtschaftlichen Interessen von Unternehmen stehen.  [...] (Opt-in) [...] ersatzlose Abschaffung des sogenannten Listenprivilegs, der zentralen Ausnahmeregelung im deutschen Datenschutzrecht für den Adresshandel. [...] Die Weitergabe von Meldedaten an den Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten muss beendet und die im 15. Runkfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) enthaltene Klausel zur Durchleuchtung der „individuellen Lebenssachverhalte“ der Bürger ersatzlos gestrichen werden.
       
    • 4. Verdachtsunabhängige Datenspeicherung verhindern
      Die Piratenpartei Deutschland lehnt die Vorratsdatenspeicherung (VDS) von Telekommunikations-Verbindungsdaten grundsätzlich ab. [...] die EU VDS-Richtlinie ersatzlos abzuschaffen [...] Das Briefgeheimnis muss zum Schutz elektronischer Kommunikation zu einem allgemeinen Kommunikationsgeheimnis erweitert werden. [...] Hotelmeldepflicht oder das Nachfolgeprojekt des elektronischen Entgeltnachweis-Verfahrens ELENA, OMS (Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung), beurteilt die Piratenpartei kritisch. [...] Grundsätzlich soll die Erhebung biometrischer Merkmale freiwillig erfolgen und durch unabhängige Stellen kontrolliert und bewertet werden. Der Aufbau zentraler Biometriedatenbanken für polizeiliche Zwecke oder die Versicherungswirtschaft muss unterbleiben. Ausweis- und Passdokumente müssen auch ohne biometrische Merkmale gültig sein – auch im Ausland. 

  • Freie, rechtskräftige digitale Signaturen und E-Mail-Verschlüsselung für alle 
    • Grundsatzprogramm: Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, ein staatlich finanziertes Trustcenter einzurichten, das jedem Bürger unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit gibt, Dokumente und E-Mails für eine abhörsichere Korrespondenz zu verschlüsseln und rechtskräftig digital zu signieren.
      Die dafür notwendigen Zertifikate sollen deshalb für Privatpersonen (nicht juristische Personen) kostenlos zu erwerben und zu verwenden sein und dazu dienen, jedermann abhörsichere Kommunikation und rechtssichere Geschäfte bzw. Vertragsabschlüsse über das Internet zu ermöglichen.


      Die Erstellung der Zertifikate hat so zu erfolgen, dass der Staat technisch nicht in der Lage ist, mit diesen Zertifikaten verschlüsselte Inhalte zu entschlüsseln (d.h. er darf keine Kenntnis der geheimen Schlüssel besitzen).

       
  • Verbandsklagerecht für Verbraucherschutz- und Datenschutzorganisationen 
    • Wahlprogramm: Die Piratenpartei Niedersachsen ;-) fordert ein Verbandsklagerecht für Verbraucherschutz- und Datenschutzorganisationen. Wir setzen uns dafür ein, dass das Verbandsklagerecht für anerkannte Stellen auf den Bereich des Verbraucherschutzes und des Datenschutzes erweitert wird. Das Klagerecht soll eine Musterfeststellungsklage durch Verbraucherverbände und Datenschutzorganisationen ermöglichen, um eine Rechtsfrage verbindlich für alle betroffenen Verbraucher und Bürger zu klären. Dies würde die Aufdeckung von Missständen und die Durchsetzung von Verbraucher- und Bürgerrechten deutlich erleichtern. 

  • Ablehnung der elektronischen Gesundheitskarte 
    • Wahlprogramm: Die PIRATEN lehnen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und der Position der Piratenpartei Deutschland die Einführung bzw. Fortsetzung des Rollouts der elektronischen Gesundheitskarte ab. 

  • Positionspapier Datenschutz  
    • Modul 01: Für einen modernen Datenschutz

      Die Piratenpartei sieht den dringenden Bedarf, den Datenschutz zu modernisieren. Immer wieder tauchen durch neu eingeführte Technologien Regelungslücken und Unklarheiten auf, die durch auf spezielle Fälle zugeschnittene Gesetzesänderungen, vertragliche Vereinbarungen mit Anbietern oder Gerichtsurteile geklärt werden müssen, wobei teilweise veraltete juristische Konzepte auf die Situation des 21. Jahrhunderts übertragen werden. Die Frage, in welche Richtung diese Modernisierung gehen soll, sorgt für mitunter heftige Diskussionen. Im Folgenden sollen sowohl Grundlagen für eine solche Modernisierung als auch einige konkrete Detail-Fragen geklärt werden.

      Modul 02: Bildung zur informationellen Selbstbestimmung

      Um selbstbestimmte Entscheidungen über die Preisgabe persönlicher Informationen zu ermöglichen, ist vor allem Bildung und Weiterbildung in diesem Bereich notwendig. Hierbei muss die Fähigkeit im Fokus stehen, zwischen unterschiedlichen Arten von Daten und unterschiedlichem Vertrauen zu Empfängern und Verwaltern von Daten zu unterscheiden. Der bei jedem auch nur teilweisem Veröffentlichen von Informationen mögliche Kontrollverlust über die weitere Verbreitung muss ebenfalls thematisiert, diskutiert und verstanden werden.

      Modul 03: Kein Zwang zur Preisgabe von Daten

      Entscheidungen über die Weitergabe persönlicher Informationen müssen selbstbestimmt getroffen werden können. Es darf also keinen auch nur impliziten Zwang geben, mehr als die unbedingt und objektiv notwendigen persönlichen Daten preiszugeben, um bestimmte Angebote überhaupt nutzen zu können. Leider wird die hierzu bestehende Rechtslage heute oftmals nicht eingehalten. Durch die chronische Unterbesetzung, Unterfinanzierung und fehlende Unabhängigkeit von Datenschutzbehörden, besteht an vielen Stellen ein Kontroll- und Vollzugsdefizit.

      Modul 04: Freiwillige Angebote ermöglichen

      Andererseits dürfen Angebote aber auch nicht komplett verboten oder durch nicht erfüllbare Anforderungen faktisch unmöglich gemacht werden, bloß weil sie persönliche Daten optional nutzen. Grund für die persönliche Entscheidung, bestimmte Daten einem Anbieter freiwillig zur Verfügung zu stellen oder diese gar zu veröffentlichen, kann beispielsweise der Nutzen von personalisierten Inhalten, Suchergebnissen, Empfehlungen und auch personalisierter Werbung, aber auch der Wunsch sein, eventuelle gesellschaftliche oder berufliche Nachteile in Kauf zu nehmen, um langfristig eine gesellschaftliche Akzeptanz für eine Meinung oder eine Persönlichkeits-Facette zu schaffen. Die PIRATEN wollen die informationelle Selbstbestimmung daher fördern und allen Menschen eine informierte Entscheidung über die Preisgabe und Verwendung ihrer Daten ermöglichen.

      Modul 05: Datenhöflichkeit

      Ein großer Anteil der praktischen Datenschutz-Probleme ist auf die leichtfertige Weitergabe von Daten durch Bekannte, Freunde oder sonstige Kontakte zurückzuführen. In diesem Bereich ist die juristische Durchsetzung schwierig, langwierig und in vielen Fällen auch einfach nicht angemessen. Um diesem Problem gerecht zu werden, muss viel mehr eine „Datenhöflichkeit“ als gesellschaftliche Norm etabliert werden, bei der Wünsche bezüglich des Umgangs mit persönlichen Informationen auch im privaten Bereich respektiert werden und, falls diese nicht bekannt sind, im Einzelfall eine Erlaubnis eingeholt wird. Dies soll nicht nur aus rechtlichen Erwägungen und einer Furcht vor einer (mehr oder weniger wahrscheinlichen) Strafe geschehen, sondern eben auch aufgrund von Regeln zum Umgang miteinander, die gesellschaftlicher Konsens sind. Dies muss einerseits durch die Bildungsangebote in diesem Bereich nahe gebracht, andererseits durch passende Kommunikations- und Einstellungsmöglichkeiten in den entsprechenden Systemen auf einfache und benutzerfreundliche Weise ermöglicht werden.

      Modul 06: Bedürfnisse privater und nicht-kommerzieller Angebote

      Datenschutzbestimmungen müssen so gestaltet sein, dass auch private und nicht-kommerzielle Angebote diese ohne größeren finanziellen oder organisatorischen Aufwand einhalten können. Dies soll unter anderem dadurch realisiert werden, dass eine Modernisierung der Gesetzgebung auf der Grundlage der tatsächlich vorkommenden Prozesse entworfen wird, sodass diese direkt unter Vermeidung nicht notwendiger juristischer Interpretationen in konkreten Systemen umgesetzt werden kann. Außerdem kann der Aufwand für die Dokumentation der korrekten Umsetzung durch den Einsatz zertifizierter Software minimiert werden. Hierbei ist die Entwicklung und Zertifizierung von Freier Open-Source-Software besonders zu fördern.

      Modul 07: Datenverarbeitung durch staatliche Stellen

      Bei der Erhebung von Daten durch staatliche Stellen sind strengere Maßstäbe anzulegen, da sich der Bürger ihr zumeist nicht durch Wechsel des Anbieters oder Verzicht auf ein Angebot entziehen kann. Hier muss strikt auf Datensparsamkeit geachtet werden. Während die Datenweitergabe zwischen Behörden ohne Wissen und Einwilligung des Bürgers zu vermeiden ist, sind für notwendige Erhebungen Verfahren zu entwickeln, mit denen der Bürger den Austausch von so wenig Daten wie unbedingt nötig autorisieren kann. Es darf nicht sein, dass Behörden die Vorlage von kompletten Bescheiden anderer Behörden verlangen, wenn nur ein Bruchteil der enthaltenen persönlichen Informationen benötigt werden.

      Modul 08: Anonymisierungs-Dienste

      Die Möglichkeit, Anonymisierungs-Dienste und offene Netzzugänge für Internet-Verbindungen zu nutzen und anzubieten, ist zu erhalten und zu fördern. Sie sind wichtige Angebote, die die nicht überwachte Meinungsbildung und -äußerung im Internet auch technisch weitgehend sicherstellen. Die Notwendigkeit einer solchen Möglichkeit überwiegt in diesem Fall das öffentliche Interesse an möglicher Strafverfolgung. Insbesondere sind die Betreiber solcher Infrastruktur von der Haftung für durch ihre Nutzer begangene Straftaten freizustellen und sie dürfen auch nicht zur Bereithaltung von Verbindungsdaten ihrer Nutzer verpflichtet werden. Dies gilt auch für privat betriebene Netzzugänge. Forschungsprojekte auf dem Gebiet von Anonymisierungsdiensten wollen wir stärker fördern. Wir PIRATEN verstehen das Recht auf Anonymität und Pseudonymität als Menschenrecht.

      Modul 09: Einführung von IPv6

      Die bevorstehende Einführung des Internet-Protokolls IPv6 birgt deutliche Datenschutz-Risiken. Die hohe Zahl an verfügbaren Adressen könnte dafür sorgen, dass Internet-Provider dazu übergehen, den vorderen von ihnen vergebenen Teil der IPv6-Adresse (das Präfix) fest einem Kunden zuzuordnen. Verbindungen vom Anschluss dieses Kunden wären in diesem Fall dauerhaft diesem zuzuordnen – auch durch Dritte, die beispielsweise bei einer Bestellung in einem Online-Shop oder einer ähnlichen Gelegenheit persönliche Daten des Kunden erfahren. Damit droht ein weiterer Baustein auf dem Weg zum „gläsernen Internetnutzer“ Realität zu werden. Wichtige Freiheitsrechte wie das Recht auf Anonymität, die Meinungsfreiheit und die Informationsfreiheit könnten in Gefahr geraten. Internet-Provider müssen notfalls gesetzlich gezwungen werden, auf Wunsch auch den regelmäßigen Wechsel oder idealerweise sowohl ein statisches als auch ein dynamisches wechselndes IPv6-Präfix anzubieten. Uns ist dabei bewusst, dass eine dynamische IP-Adresse keine vollständige Anonymität sicherstellen kann. Sie ist aber ein wichtiger Baustein, um nicht durch den Benutzer nachvollziehbare personalisierte Datensammlungen zu erschweren.

      Modul 10: Pseudonyme, ladungsfähige Anschriften

      Ein großes datenschutzrelevantes Problem ist, dass Privatpersonen für viele Online-Geschäfte gezwungen sind, ihre Meldeadresse (und damit in den meisten Fällen ihren genauen Wohnort) als ladungsfähige Anschrift anzugeben. Um dieses Problem zu minimieren, soll die Möglichkeit geschaffen werden, bestimmte Rechtsgeschäfte auch unter Pseudonym und mit einem Konto bei einem entsprechenden Dienstleister als ladungsfähiger Anschrift zu tätigen. Dieser kann nur durch Gerichtsbeschluss gezwungen werden, die Zuordnung zu einer natürlichen Person dem Gericht bzw. eventuellen Prozessgegnern offenzulegen. Eine solche Dienstleistung kann entweder vom Staat direkt oder auch von staatlich kontrollierten Unternehmen angeboten werden, die sie beispielsweise in Kombination mit Post- und Paketlagerung oder mit einem pseudonymen Guthaben-Konto anbieten können.

      Modul 11: Anonyme Bezahlverfahren

      Anonyme Bezahlverfahren im Internet – wie beispielsweise Paysafecard und Ukash – müssen legal bleiben. Ein Verbot anonymer Bezahlung im Netz wäre rechtlich und ökonomisch falsch. Außerdem ist auch in diesem Bereich die Forschung und Entwicklung sicherer, anonymer Verfahren zu fördern. Die Möglichkeit, nicht überwachter Zahlungsvorgänge ist nicht nur im Internet von Bedeutung. Das faktische Verbot anonymer Bareinzahlungen ist daher wieder aufzuheben.
       
  • Anonymisierung des Nationalen Waffenregisters 
    • Wahlprogramm: Die Piratenpartei setzt sich für den verantwortungsvollen Umgang mit Daten ein. Besonders brisante Daten sollen vor Missbrauch geschützt werden. Die Verkehrsdaten sämtlicher in Umlauf befindlicher Waffen, nebst den Anschriften der Eigentümer, zentral in einer Datei zu erfassen stellt ein nicht akzeptables Risiko dar. Deshalb setzt sich die Piratenpartei für eine dezentrale Erfassung der vollständigen Daten, wie seitens der EU zur Umsetzung angewiesen, ein. Ein den Erfordernissen der Sicherheit gerecht werdendes, anonymisiertes, Nationales Waffenregister soll errichtet werden und im Bedarfsfall den Zugriff der Behörden auf vollständige, dezentrale, Datensätze regeln.


Ausnahme

Bei diesem Antrag vermute ich, dass dieser nicht in einem Block abgehandelt werden kann:
  • LQFB Delegationen, Quorum, Datenschutz
    • Der Bundesparteitag möge folgenden Text beschließen.
      Gegebenenfalls kann der Antrag alternativ in Modulen (gekennzeichnet jeweils durch mit arabischen Ziffern versehenen Überschriften) zur Abstimmung gestellt werden:
      • 1. Delegationen in LQFB werden abgeschaltet.
      • 2. Das Quorum wird nicht auf Grund der verteilten Zugangsschlüssel bemessen, sondern auf Grund der Anzahl der abstimmenden Mitglieder in dem entsprechenden Themenfeld. D.h. das Quorum wird auf 10% der durchschnittlich an Abstimmungen in dem Themenfeld teilnehmenden Mitgliedern festgelegt. Bis die Softwarelösung eingeführt wurde, ist das Quorum drastisch zu reduzieren.
      • 3. Die Ergebnisse der Abstimmungen dürfen nicht mehr nach Mitglied aufgeschlüsselt angezeigt werden.
      • 4. Die Ergebnisse der Abstimmungen in LQFB dürfen keine verbindliche Bedeutung erhalten, so lange sie nicht durch eine Mitgliederbefragung oder das Votum eines Parteitages bestätigt wurden.
    • Begründung:  Der Antrag steht in Konkurrenz zu X008 wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/X009 und X004 http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/X004 sowie SÄA041 (ständige Mitgliederversammlung) http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/S%C3%84A041

      Grundsätzlich ist die Einführung von LQFB wichtig und richtig.
      Jedoch sind die damit verbundenen gesellschaftlichen Umwälzungen ungeheuer komplex und vielschichtig. Daher ist es wichtig, diesen Vorgang transparent und unter Einbeziehung von Kritikern und Zweiflern voran zu treiben. Und insbesondere ist es wichtig, möglichen Missbrauch, der Grundsatzkritik unterstützt, vor dem Entstehen schon zu unterbinden. Daher muss man lieber einen Schritt zurück gehen, als mit Gewalt etwas durchzusetzen. Weil sonst eine gute Idee letztlich scheitern und seine Akzeptanz in der Gesellschaft um Jahre zurück geworfen werden kann. Daher sollten so wichtige Entscheidungen mit großer und deutlicher Mehrheit verabschiedet werden und nicht durch Kampfabstimmungen.
    • Zu 1.
      Delegationen in der derzeitigen Form sind nicht mit basisdemokratischen Gedanken vertretbar, der von den Piraten als "Mitmachpartei" beansprucht wird. Bis in einem Konsensverfahren ein Kompromiss zwischen basisdemokratischem Ansatz und "Liquid Democracy" gefunden wurde, müssen die Delegationen abgeschaltet werden. Die Piraten als "Mitmachpartei" sollten Anreize zur BETEILIGUNG schaffen, nicht zur Vergabe von DELEGATIONEN. (Siehe auch Antrag PA387 "Basisdemokratie" zum Grundsatzprogramm)
    • Zu 2.
      Da die Teilnahme in verschiedenen Themenfeldern unterschiedlich ist, muss auch das Quorum unterschiedlich ausfallen. Das System muss daher nach Themenfeldern unterschiedliche Quoren vergeben. Z.B. in dem aus den letzten Abstimmungen ein Durchschnitt ermittelt und daraus das Quorum festgelegt wird. Natürlich kann eine Stufenlösung gewählt werden, um zu häufige Änderungen zu vermeiden. Als Übergangslösung muss das Quorum drastisch reduziert werden, bis eine entsprechende Softwareänderung ermöglicht wird.
    • Zu 3.
      Die Entwickler der Software LQFB haben sich von der Anwendung der Software in der Piratenpartei distanziert. (http://www.golem.de/1101/80503.html) Die Anwendung von Pseudonymen erzeugt einerseits eine Scheinsicherheit, die Anonymität vorgaukelt, aber nicht sicher stelle, andererseits keine sichere Nachprüfbarkeit des Ergebnisses ermöglicht. Ein nicht unwesentlicher Teil der Mitglieder sieht die Möglichkeit, die Abstimmungsergebnisse systematisch zu analysieren und so ein Profil jedes einzelnen Mitglieds zu erstellen als Vorratsdatenspeicherung, die von den Piraten abgelehnt wird. Andere sehen den sozialen Druck, der durch die systematische Auswertbarkeit gegeben ist, als untragbar an.
    • Zu 4.
      Die stillschweigende immer stärkere Gewichtung von LQFB-Abstimmungen trotz vieler Bedenken und grundsätzlicher Zweifel hinsichtlich Manipulierbarkeit, Repräsentanz und Anzahl der Teilnehmer muss durch ein Votum des Parteitages gestoppt werden. So lange erhebliche Unsicherheiten bestehen, darf LQFB nicht schleichend zu einem "Ersatz" für Abstimmungen auf Parteitagen oder durch nachprüfbare Mitgliederbefragungen werden.


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