Freitag, 20. Juli 2012

Exit-Strategien für "GELD"

Die Architektur unserer aktuell gültigen Geld-Systeme hat keine (nachhaltige) Exit-Strategie - ein dem Gemeinwohl dienender Umgang mit Scheitern, Schuld und Staatsbankrott.



1) Währungssubstitution liegt vor, wenn die Währung eines Staates als Zahlungsmittel im innerstaatlichen Verkehr ganz oder teilweise durch eine ausländische Währung ersetzt wird.
Dabei kann es sich um eine offizielle politische Maßnahme handeln, z. B. bei der Dollarisierung in Ecuador oder bei der Verwendung des Euro als Zahlungsmittel in Teilen des früheren Jugoslawien (ausgenommen Slowenien, das reguläres Mitglied der Eurozone ist).
Des Weiteren liegt Währungssubstitution auch vor im Falle der informellen und ggf. illegalen Verwendung einer ausländischen Währung in großem Umfang durch Privatpersonen, z. B. bei der weit verbreiteten Verwendung der D-Mark in den früheren sozialistischen Staaten. Dies drückt im Allgemeinen ein fehlendes Vertrauen in die Stabilität der nationalen Währung als Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel aus, z. B. in einer Phase hoher Inflation. Problematisch hierbei ist, dass informelle Währungssubstitution zu einem weiteren Wertverlust der nationalen Währung führt und damit die Inflation weiter beschleunigt.
Siehe auch: Dollarisierung

2) Der Staatsbankrott (auch Staatsinsolvenz) ist die faktische Einstellung fälliger Zahlungen oder die förmliche Erklärung einer Regierung, fällige Forderungen nicht mehr (Repudiation) oder nur noch teilweise erfüllen zu können. Die Begriffe Bankrott und Insolvenz werden in diesem Zusammenhang synonym gebraucht.
In föderalen Staaten können Gliedstaaten mit eigener Finanzhoheit unabhängig vom Bundesstaat Staatsbankrott erleiden, wenn es keine Haftung des Bundesstaates oder keinen funktionierenden Finanzausgleich gibt. So stellte in der Folge der Wirtschaftskrise von 1837 die Mehrzahl der US-amerikanischen Bundesstaaten ihre Zahlungen ein.
Zum bislang letzten Staatsbankrott eines größeren Staates kam es im Zuge der Argentinien-Krise im Jahr 2002, als die Republik Argentinien zahlungsunfähig war.

3) Konkurs (von lat. concurrere „zusammenlaufen“) bezeichnet:
Eine Insolvenz (lateinisch insolvens‚ von solvere ‚zahlen‘), bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit (mangelnde Liquidität) oder Überschuldung.
In Österreich und der Schweiz spricht man von Konkurs (von lat. concursus ‚Zusammenlauf‘), womit die Versammlung der Gläubiger zur gerichtlichen Teilung des Vermögens eines Schuldners gemeint ist. Auch in Deutschland wird häufig der Begriff Konkurs verwendet. In Anlehnung an den englischen Begriff bankruptcy wird gelegentlich das Wort Bankrott verwendet. Daneben kommt in der Umgangssprache das Wort Pleite vor, das ebenso wie Bankrott stark negativ besetzt ist. Juristisch gesehen ist in Deutschland der Bankrott eine Straftat.
Die Art und Durchführung einer Insolvenz ist in den einzelnen Staaten unterschiedlich geregelt. Vom Insolvenzrecht ausgenommen sind insolvenzunfähige Schuldner.



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