Sonntag, 23. September 2012

Berliner Energietisch

Neue Energie für Berlin

Eckpunkte des Gesetzentwurfs für eine demokratische, ökologische und soziale Energieversorgung
Mit dem Gesetzentwurf für eine demokratische, ökologische und soziale Energieversorgung in Berlin werden Stadtwerke und eine Netzgesellschaft als Anstalt öffentlichen Rechts errichtet. Zweck der Netzgesellschaft ist die Übernahme der Stromnetze zum 01.01.2015. 

Die Stadtwerke sollen dazu beitragen, dass langfristig die Energieversorgung Berlins zu 100 Prozent auf der Grundlage dezentral erzeugter erneuerbarer Energien erfolgt. Neben ökologischen Kriterien enthält der Gesetzentwurf jedoch auch weit-gehende soziale und demokratische Vorgaben.

Ökologisch
Aufgaben der Stadtwerke als integrierter Energiedienstleister sind vor allem der Aufbau von Produktions- und Vertriebskapazitäten für erneuerbare Energien und die Nutzung von Energieeinsparkapazitäten. Die Stadtwerke unterstützen darüber hinaus private Initiativen für die Energieeinsparung und dezentrale Erzeugung von erneuerbaren Energien als Bürgerkraftwerke.

a) 100% erneuerbare Energien
Stromproduktion und Vertrieb soll zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien erfolgen.1 Dazu bauen die Stadtwerke dezentrale Erzeugungskapazitäten auf Basis erneuerbarer Energien auf und weiten diese sukzessive aus. Die finanzielle Unterstützung sowie Produktion und Vertrieb von Energie aus Atom- und Kohlekraftwerken ist ausgeschlossen.

b) Energieeinsparung
Die Senkung des Energieverbrauchs ist ein zentrales Geschäftsziel der Stadtwerke. Sie fördern und investieren in Energieeffizienz- und Energiesparmaßnahmen.

Sozial
Die Stadtwerke haben die Aufgabe, die Versorgung der Berliner EinwohnerInnen mit Energie zu gewährleisten und Energiearmut entgegenzuwirken. Energiearmut ist der mangelnde Zugang zu bezahlbaren und zuverlässigen Energiedienstleistungen. Abklemmungen sollen somit verhindert werden. Die Stadtwerke sorgen zudem für eine sozialverträgliche energetische Gebäudesanierung und fördern die Anschaffung sparsamer Haushaltsgeräte für sozial Schwächere. 

Allen Beschäftigen der Vattenfall-Netzgesellschaft wird die Übernahme durch die berlineigene Netzgesellschaft angeboten. Alle Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen werden übernommen. Die Zahl der Beschäftigten wird während der Laufzeit des Konzessionsvertrags stabil bleiben.

Demokratisch
Für Stadtwerke und Netzgesellschaft gelten klare Transparenzvorgaben in Bezug auf den Zugang und der Veröffentlichung von Dokumenten. Zudem werden im Gesetzentwurf folgende innovative Beteiligungs-möglichkeiten geschaffen.

a) Direktwahl des Verwaltungsrats
Dem 15-köpfigen Verwaltungsrat der Stadtwerke und der Netzgesellschaft gehören jeweils neben Wirtschafts- und UmweltsenatorIn sieben BeschäftigtenvertreterInnen an. Weitere sechs Verwalt-ungsratsmitglieder werden von den BerlinerInnen direkt gewählt.

b) Initiativrecht
Sammelt eine Initiative 3.000 Unterschriften von Berliner EinwohnerInnen wird sie vom Verwaltungsrat angehört. Der Verwaltungsrat entscheidet daraufhin innerhalb von drei Monaten über den Vorschlag. Sammelt eine Initiative 5.000 Unterschriften ist der Verwaltungsrat verpflichtet, eine konsultative Kundenbefragung durchzuführen.

c) Versammlungen
Für das Land Berlin sowie in jedem Bezirk findet mindestens einmal jährlich eine Versammlung zur Erörterung der Angelegenheiten der Stadtwerke und der Netzgesellschaft statt. Auf Wunsch der EinwohnerInnen können auch weitere Versammlungen einberufen werden. Empfehlungen der Versammlungen müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Verwaltungsrat behandelt werden.

d) Ombudsperson
Um die Interessen von Kunden und Beschäftigten besser wahrnehmen zu können bestimmen Stadtwerke und Netzgesellschaft eine Ombudsperson, die als Beschwerdestelle für EinwohnerInnen dient.




Den gesamten Gesetzentwurf finden Sie hier.
Eine ausführliche Begründung zum Gesetzentwurf finden Sie hier.



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