Mittwoch, 7. November 2012

Transparenz-Prinzip


Gerd Altmann  / pixelio.de
Vergleichbar dem Öffentlichkeitsprinzip würde ein Transparenzprinzip grundsätzlich eine transparente Offenlegung aller politischen Daten für alle Menschen fordern. Sollen einzelne Datenbestände geheim bleiben, so müsste dies ausdrücklich und entsprechend gesetzlicher Lage begründet werden. Auch die Begründung müsste mindestens für alle Menschen einsehbar gehalten werden.

"Der Gegensatz dazu ist der Geheimhaltungsgrundsatz, nach dem die Akten der Verwaltung nur in bestimmten Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen zugänglich sind." (Wikipedia)


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