Sonntag, 2. Dezember 2012

Juristische Güter

Carlo Schrodt / pixelio.de
Jedes Gut ist zunächst und in erster Linie ein jristisches, rechtliches Gut. Nur durch das Recht auf Eigentum und Vertragssicherheit ist es überhaupt möglich Güter zu tauschen und Eigentümer wechseln zu lassen. Praktisch kein Gut, kein Objekt befindet sich wirklich ausserhalb dieses Rechtsraumes, denn selbst schenken ist rechtlich nur unter 5.000,- € steuerfrei möglich und auch Tauschen ist nur im privaten Rahmen frei - und selbst bei diesen beiden Varianten wechselt der Eigentümer.

Besonders die Güter, die anscheinend ausserhalb dieses "Freien Marktes" angesiedelt werden, wie z.B. Gemeingüter / Commons zeigen in Form ihrer komplexen rechtlichen Regelung die grundlegend juristische Art eines jeden Gutes auf. Bei immateriellen Gütern, wie z.B. virtuellen Gütern, wird dies besonders offensichtlich, da diese kopiert und somit multipliziert werden können. Will man ein solches Gut absolut frei zur Verfügung stellen, empfiehlt sich z.B. die GNU-Lizenz - will man die Güter für den privaten Gebrauch und Kopie freistellen bzw. in einzelnen Punkten die Nutzung und Weitergabe einschränken, empfiehlt sich eine der "Creative Commons"-Lizenzen. Dies zeigt besonders gut, dass besonders die Freiheit der Güter vom "Freien Markt" rechtlicher Regulierung unterworfen ist. (siehe auch "Ausschlussprinzip")

Zudem gibt es explizit rechtliche Güter, wie Vertragswerke selbst und deren Entwicklung, Patente, Schutzrechte wie Markenrecht, Gebrauchsmusterschutz, etc.

Von einem "Freien Markt" zu sprechen und damit die Freiheit von Regulierung zu meinen, ist daher extrem irreführend. Der Markt ist absolut nicht frei - sondern basierend auf Rechten des Eigentums, der Vertragssicherheit und dessen Durchsetzung. Das sind auch die Mindestanforderungen, die multinationale Konzerne an einen zu erschliessenden "Freien Markt" stellen.

Und das sind nicht die einzigen grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen, die Güter und den Markt ermöglichen. Zentral ist das rechtliche Eigentum, welches nach Grundgesetz verpflichtet - z.B. zu Steuern, um das Gemeinwohl finanzieren und ermöglichen zu können.


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