Sonntag, 18. November 2012

Beschneidende Anträge BPT2012.2

Es gibt insgesamt fünf Anträge, die sich dem Thema Beschneidung widmen: P043PA633PA631PA627,
PA398

Für mich fallen alle Anträge, die dabei nur die Beschneidung und nicht auch Piercings, Tattoos und sonstige Körperverletzungen (wie z.B. Impfungen) betrachten raus, da diese zu einseitig, nicht völlig durchdacht und rein "religiös motiviert" sind oder zumindest so gedeutet werden können.

Somit fallen PA398 und PA627 raus - übrig bleiben P043, PA631, PA633.

PA631 "lehnt sämtliche nicht medizinisch indizierten chirurgischen Eingriffe ohne wirksame Einwilligung des Betroffenen ab", will diese unter 14 Jahren grundsätzlich verbieten und als Körperverletzung ahnden. Optional / modular kann aber ein Moratorium hinzugewählt werden, wo unter gewissen Rahmenbedingungen für aktuell unbestimmte Zeit die Körperverletzung nicht verfolgt wird. Ein Moratorium für die zwischenzeitliche Legalisierung von Körperverletzungen finde ich persönlich irrwitzig...

PA633 sieht dies ähnlich "Das Erziehungsrecht der Eltern kann unter keinen Umständen medizinisch nicht indizierte Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit von Minderjährigen rechtfertigen."

P043 will "die Entscheidung über die Zulässigkeit von medizinischen Eingriffen an Kleinkindern" ... "auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Folgen" treffen, "nicht auf Basis von ideologischer oder religiöser Motivation."... "Gleichzeitig darf die Beschneidung nicht alleine deshalb abgelehnt werden, weil sie (in manchen Fällen) religiös motiviert ist. Es gibt durchaus Untersuchungen, die der Beschneidung Unbedenklichkeit attestieren oder positive gesundheitliche Effekte ausfindig machen."

PA631 und PA633 ähneln sich. PA631 hebt die fehlende wirksame Einwilligung hervor und legt diese gleichzeitig mit 14 Jahren fest - PA633 lehnt sämtliche medizinisch nicht indizierten Eingriffe ab.

Nur P043 betrachtet das Thema auch aus dem Blickwinkel von u.a. Impfungen: "Dabei muss vom Einzelfall ausgehend begründet werden, ob ein Eingriff medizinisch vorteilhaft (z.B. Impfung), medizinisch unbedenklich oder medizinisch nicht akzeptabel (z.B. weibliche Beschneidung) ist. Medizinisch aus Sicht des Kindes vorteilhafte und unbedenkliche Eingriffe sollen dabei einheitlich nach Ermessen der Eltern erlaubt, nicht akzeptable Eingriffe einheitlich verboten werden."


Steilvorlage für die Hetze gegen Juden und Muslime


Ein Verbot von Beschneidungen an Jugendlichen würde politisch mit Sicherheit in der Masse falsch verstanden und von den falschen Kreisen argumentativ missbraucht werden. Man könnte noch so viel von Kinderrechten sprechen, dies würde als Steilvorlage für die Hetze gegen Juden und Muslime genutzt werden. In einem solchen Verbot steckt großes Gewaltpotential, das sich zusätzlich und durch das Verbot motiviert, an Juden und Muslimen (Kindern wie Erwachsenen) potentiell entladen würde. Daher erachte ich nur P043 als wählbar.


Kinderrechte

Diejenigen, die wehement Kinderrechte in das Feld ziehen, übersehen allzuleicht, dass bei einer Illegalität von Beschneidungen mit Sicherheit mehr Kinder unter dubisen Umständen mit mehr Unfällen beschnitten werden, als bislang. Wem es um Kinderrechte in der Beschneidungsdebatte geht, dem geht es nicht um Kinder und Einzelschicksale - sondern nur um das "Recht" und dessen prinzipielle Durchsetzbarkeit an sich. Würde man eine Entscheidung fällen wollen, die letztlich weniger Unfälle bei Beschneidungen erzeugt, dann müsste man abwägen zwischen der Zahl der Unfälle in klinischen abgesicherten sowie illegalen Situationen.

Was bringt es, wenn man eine Entscheidung für Kinderrechte fällt, unter der am Ende aber mehr Kinder zu leiden haben??


Medizinische und Glaubensargumente sind schwer bis nicht zu trennen!

Meine persönlicher "Glaube":
Labret Piercing in Afrika (Mursi)
In dem Punkt der Impfung GLAUBE ich der Medizin schlicht nicht, dass es sinnvoll ist, mein Kind bereits in den ersten Lebenswochen mit einem Cocktail gegen Tetanus, Diphtherie, Kinderlähmung, Keuchhusten, Hepatitis B (Leberentzündung) und Haemophilus influenzae Typ b - sowie Zusatzstoffen wie Aluminiumverbindungen, Quecksilberverbindungen (Thiomersal), Formaldehyd und Antibiotika zu impfen. Schon die als üblich betrachteten Impfreaktionen, wie Muskelschmerzen, Spannung und Schwellung an der Injektionsstelle, Abgeschlagenheit oder Kopf- und Gliederschmerzen zeigen mir, dass dies kein Zuckerschlecken ist. Ich weiss nichts über die allergische Situation meines Kindes (ich weiss nur, dass die Eltern bereits einige Allegien aufzuweisen haben) und muss dann als Impfkomplikation einen allergisch-anaphylaktischen Schock oder Symptome der o.g. Krankheiten (3-5 % bei Lebendimpfstoffen) in Kauf nehmen.

Mir geht es nicht um Argumente für und gegen Impfen und ich werde mich auch nicht auf solche "Glaubens-Diskussionen" einlassen. Mir geht es darum aufzuzeigen, dass ich für meinen GLAUBEN Argumente habe - die andere wiederum zu wiederlegen GLAUBEN. Wenn ein Arzt mir eine Operation meines Kindes empfiehlt (oder auch mir persönlich z.B. eine OP an meiner Herzklappe empfohlen wird), dann baut dies auf meinem TRAUEN / GLAUBEN auf. Ich persönlich kann NICHT WISSEN, wie es kardiologisch oder medizinisch um mich oder mein Kind bestellt ist. Ich kann nur trauen / glauben - mir andere Meinungen einholen und dann aus einer Vielzahl von fachlichen Meinungen das rauspicken, dem ich am meisten TRAUE.  Die Grenze zwischen Glauben und Wissen in dem Bereich "gesundheitlicher" Entscheidungen zum "Wohle meines Kindes" ist extrem dünn und ich würde mir dieses Recht der Entscheidung über meine Kinder nicht nehmen lassen wollen.

Mir fällt es daher schwer, aus Glaubensfragen und medizinisch (unbedenkliche) implizierte Körperverletzungen sinnvoll zu trennen. Ich befürchte, dass die Höherbewertung von Medizin gegenüber Glauben mir letztlich das Recht nehmen könnte, auch über medizinische Ratschläge frei zu entscheiden. Eine Argumentation von Kinderrechten über Glaubensfreiheit (ich bin mir bewusst, dass ich hier die Religionsfreiheit argumentativ ausweite) kann ich daher nur schwer für gut und sinnig halten. 
 
Daher würde ich mich für P043 entscheiden, da hier einerseits wissenschaftlich abgewägt wird und andererseits den Eltern (im Rahmen medizinisch unbedenklicher Eingriffe!!) die Freie Entscheidung belassen wird. Ausserdem wird damit der Hetze gegen bestimmte Gläubige und Kulturen nicht in einem gigantischen Ausmass gefördert.

Ich kann mir aber auch vorstellen aus beiden Gründen jegliche politisch fixe Stellungnahme, die zudem meist an Betroffenen vorbei getroffen wird, abzulehnen. In diesem Fall wäre ich für einen weiteren gesellschaftlichen Diskurs - aber sowas steht ja nicht zur Wahl.

 

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