Montag, 26. November 2012

Dringendes Erfordernis von Piratenbegehren

Hans-Dieter Buchmann  / pixelio.de
Bevor (!) ich den BuVo per Antrag um eine Klärung folgenden Sachverhalts bitte, freue ich über Feeback zur besseren Ausformulierung.
#Piratenbegehren


Antrag:

A) Aufgrund "dringenden Erfordernis"ge der BuVo der Piratenpartei allen Piraten die Chance geben gemäß § 12 der Bundessatzung über sämtliche (oder als "drigend" ausgewählte) liegen gebliebene Anträge schriftlich abzustimmen.


Dies ist bereits jetzt gemäß Satzung §12 möglich, aber absolut unklar formuliert. Jeder Pirat kann JETZT einfach die Anträge dem BuVo benennen, die er/sie will und bei 2/3 Mehrheit sind diese im Programm bzw. in der Satzung.

 

B) Der BuVo der Piratenpartei möge folgenden Sachverhalt klären.


In der BundesSatzung der Piratenpartei steht:

§ 12 - Satzungs- und Programmänderung

[...] Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären. [...]
(3) Die Regelungen aus Absatz 1 und 2 gelten ebenso für eine Änderung des Programms der Piratenpartei Deutschland.  


Zu klären bitte ich:
  1. Ist dies bereits eine "ständige Mitgliederversammlung"?
    (permanente Urwahl?) ... allerdings "schriftlich"? (ich nenne dies fortan zur Vereinfachung "Piratenbegehren")
    1. Können auf diesem Weg parallel mehrere Anträge / Satzungsänderungen geklärt werden...
    2. ... z.B. sämtliche (seit 1-2 Tagen / Jahren) liegen gebliebenen Anträge? 
    3. ... oder zumindest eine (als "dringlich" deklarierte) Auswahl davon?

  2. Was ist eine "dringende Erfordernis"?
    1. Wer hat die Deutungshoheit über "dringend"?
    2. Wie kann "dringend" festgestellt werden? 
    3. Sind Anträge, die seit 1-2 Tagen / Jahren liegen geblieben sind, "dringend" für eine Partei, die den Anspruch hat basisdemokratisch zu sein? (... und basisdemokratisch am ALLTAGSGESCHEHEN AUF BUNDESEBENE mitspielen will??)
    4. Wie können "dringende" Anträge von anderen Anträgen unterschieden werden?
    5. Welche Anträge müssen zwingend oder möglichst auf einem physischen BPT geklärt werden - und welche dürfen "dringend" schriftlich sein?

  3. Wenn schon "dringend", in welchem Zeitrahmen muss ein solches "Piratenbegehren" umgesetzt werden?
    1. Müssen alle Piraten in einem gewissen Zeitrahmen nach Erkennen von einer "dringenden Erfordernis" darüber informiert werden?
      1. Ist eine "dringende Erfordernis", die von xy Piraten per Antrag schriftlich gewünscht wird, überhaupt insgesamt vorstellbar, ohne alle Piraten über die Möglichkeit des Abstimmens zu informieren?
    2. Welche Zeit muss den Piraten gelassen werden, um über einen "dringenden" Antrag nachdenken (und z.B. online diskutieren) zu können, bevor die Antwort "schriftlich" einzugehen hat?
    3. Ist es zur Vereinfachung sinnvoller  zyklische schriftliche und jeweils gebündelte "dringende Piratenbegehren" durchzuführen?
    4. Wenn sich ein "Piratenbegehren" über Wochen und Monate zieht (von der ersten Informierung über den Zeitraum des Diskurses bis zu einer Deadline), müssen dann 2/3 der Piraten vom Anfangszeitpunkt oder der Deadline erreicht werden?

      ... oder ist eine "dringende Erfordernis unabhängig von Zeiträumen als Antrag umzusetzen, wenn 2/3 ihren Wunsch schriftlich geäussert haben (kann sich eine solche Sammlung daher auch über Monate oder gar 1-2 Jahre (vergleichbar üblichen Antragsfristen) ziehen?

      Sind neue Mitglieder, die im laufenden Verfahren einer "dringenden Erfordernis" Mitglied werden, (obwohl diese nicht genügend Zeit zur Einarbeitung haben) stimmberechtigt und daher zur Grundgesamtheit hinzu zu zählen?
    5. Da hier von "dringend" ausgegangen wird: Gibt es andere Möglichkeiten den Anspruch der Basisdemokratie (also auch aller Anträge) umzusetzen und gerecht 
    6. zu werden?
      1. Vom jetzigen Zeitpunkt aus betrachtet ist eine "dringende Erfordernis" sofort möglich - eine ständige Mitgliederversammlung benötigt bis zur eventuellen Umsetzung auf theoretischer Ebene mindestens bis zum nächsten BPT. Von der technischen Umsetzung spreche ich noch garnicht ...
      2. Gibt es überhaupt eine Alternative gegenüber der "schriftlichen Dringlichkeit", die zeitnah oder zumindest angemessen auch wirklich einsetzfähig umsetzbar ist?
    7.  ...

  4. Was ist "schriftlich"?
    1. Ist dies nur und ausschliesslich auf dem Postweg möglich?
    2. Wie kann dies Verfahren sichern, dass der Einsender eines Antrags (oder Ausfüllende eines "Piratenbegehrens" tatsächlich stimmberechtigtes Mitglied ist)? Welche technischen Möglichkeiten gibt es für "schriftlich" und "verifiziert" ... im rechtlichen Rahmen des Parteigesetzes?
    3. Welche Informationen müssen einem Mitglied der Piraten (schriftlich?) zukommen, um eine Teilhabe an einer "dringenden Erfordernis" zu ermöglichen?
      1. Können die Anträge selbst - vor allem im Falle ganzer Antragsbücher - online sein?
      2. Kann das Formular, in dem die jeweiligen Anträge mit Zustimmung oder Ablehnung angekreuzt werden können, ebenso online sein?
      3. Genügt ein schriftliches Informieren der Mitglieder über die Tatsache und das Datum sowie die Kommunikationswege einer "dringenden Erfordernis" / eines "Piratenbegehrens" - oder müssen sich die Piraten untereinander selbst informieren, um insgesamt eine 2/3 - Mehrheit erreichen zu können?

  5. Was sind "2/3 der Piraten"?
    1. Da hier sicherlich die stimmberechtigten Piraten gemeint sein dürften, stellt sich die Frage, ob im Rahmen eines "Piratenbegehrens" eine zwingende Bereinigung bzw. Klärung der Mitgliederdatenbank bzgl. "stimmberechtigter" Piraten stattzufinden hat - um überhaupt die Grundgesamtheit zu wissen, von der 2/3 zu erreichen sind?
    2. Muss diese Grundgesamtheit VOR einem "Piratenbegehren" klar sein? (Es ist zumindest ein kleiner Unterschied, ob man 2/3 von 20- oder 30.000 Piraten zu einer schriftlichen Stellungnahme zu bewegen hat.)

  6. Finanzierung
    1. Zu klären ist, ob ein Anschreiben genügt und das Wahl-Formular sowie die Anträge online sein können. Dann müsste jeder ausdrucken und Porto zu Einsendung selbst zahlen (soweit mit "schriftlich" der Postweg zwingend gemeint ist). Somit würden sich die Kosten auf ein Anschreiben reduzieren.
  7.  ...
Da ich mich über diesen Nebensatz in unserer Satzung bereits mit einzelnen Piraten auf dem BPT unterhalten habe und auch erste Gegenargumente vernommen habe, weise ich ausdrücklich darauf hin, dass die Satzung selbst das schriftliche Bestimmen von Anträgen für das Parteiprogramm sowie Änderungen der Satzung durch schriftliche Willenserklärung der Piraten vorsieht. 

Mein Antrag bezieht sich folglich auf kein reines Wunschdenken, sondern auf die Erfüllung bzw. Klärung der Satzung, die sich die Piratenpartei selbst gegeben hat.

Da diese Situation unklar ist, sollte mindestens die Klärung als "dringend" empfunden und umgesetzt werden. 


Gegenargumente:
  • Das erübrigt sich mit der "ständigen Mitgliederversammlung: 
    • Ja, das ist möglich. Aber dieser Weg braucht eigentlich nichtmal eine Satzungsänderung. Jeder könnte jetzt (!) schriftlich die Anträge benennen, die sie/er umgesetzt haben will und gemäß §12 einsenden. Nur:
      • Mit der Flut wäre der BuVo sicherlich nicht unterfordert.
      • Man kann nur schwer davon ausgehen, dass 2/3 darüber überhaupt informiert werden.
      • Unklar wäre, wie eine solche Flut von 2/3 der Piraten überhaupt zu verifizieren wäre.
      • Dank der Unklarheiten wäre nicht gesichert, ob - selbst bei Erreichen von 2/3 der Piraten - alles rechtlich zugeht und zum gewünschten Ergebnis führt.
    • Manche mögen (oder vertrauen) einfach "schriftlich" lieber als z.B. online in so einer Qual der Wahl - und warum sollten wir uns eine der vielen Möglichkeiten zu partizipieren und mitzubestimmen entziehen, wenn wir diese bereits in der Satzung haben?

  • Dann sei keine "Diskussion", kein "Diskurs", kein Dialog" im Vorfeld möglich: Stimmt nicht! Ich schreibe explizit von einer Zeitphase, in der solche Werkzeuge, wie Mumble, LQFB, Wiki, Forum, ... usw. auch wirklich genutzt werden können. Weiter ist davon auszugehen, dass ein Antrag auch wirklich gelesen wird, bevor dieser abgestimmt wird (im offensichtlichen Gegensatz zum BPT!!). Es dürfte auch unmöglich sein, dass Anträge versehentlich "durchrutschen". Was tatsächlich unmöglich wird, sind kurzfristige Änderungen einzelner Worte oder Phrasen.

    Hinzu kommt: Ich fordere einen Unterschied heraus zu kristallisieren, welche Anträge zwingend auf einen physischen BPT gehören. Vielleicht gibt es ja auch Anträge, die geeigneter für rein online/schriftlich sind?!?

    Und nochmals: Ich fordere NICHTS NEUES, sondern eine zusätzliche und bislang nicht genutzte Möglichkeit DER SATZUNG!!

  • Rechtlich schwierig besonders bzgl. Verifizierung der schriftlichen Anträge: 
    • a) ich glaube nicht, dass die jetzige Satzung rechtlich ungültig ist. 
    • b) Es ist in der genaueren Ausformulierung der jetzigen Satzung an dieser Stelle "nur" ein Weg zu wählen, der rechtlich einwandfrei machbar ist. 
    • c) Die Probleme um "Verifizierung" und "anonymisierung" einer ggfs geheimen (?) Abstimmung dürften uns sehr bekannt sein. 

Man muss nicht jeden Antrag auf diese Weise abstimmen - aber auch bei Volks- & Bürgerbegehren (mit welchen in satzungsgemässe Parteibegehren vergleiche), wäre es undemokratisch, wenn diese NICHT möglich oder unklar geregelt wären ...



2 Kommentare:

  1. deine Idee ist leider gesetzeswidrig
    http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/SÄA012
    was du willst, gibt es bereits
    http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/SÄA002

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  2. einerseits gesetzeswidrig - andererseits gibt es das schon?

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