Die nächste Zwangsversteigerungs-Runde muss bis zum 3. Januar '14 neu ausgerufen werden!
Stuntcrew Babelsberg auf dem Piratenschiff des Spreeparks |
Innerhalb von 6 Monaten nach dem Termin der missglückten ZV am 3. Juli 2013 (also bis zum 3.1.2014) muss der nächste Versteigerungstermin ausgerufen werden - sonst müsste zumindest das Finanzamt das ganze Prozedere nochmals von vorne machen - und eine Zwangsversteigerung wäre erstmal aus dem Raum. (§ ZVG)
§ 31
(1) Im Falle einer einstweiligen Einstellung darf das Verfahren, soweit sich nicht aus dem Gesetz etwas anderes ergibt, nur auf Antrag des Gläubigers fortgesetzt werden. Wird der Antrag nicht binnen sechs Monaten gestellt, so ist das Verfahren aufzuheben.
(2) Der Zeitraum zwischen der Anberaumung des Termins und dem Termin soll, wenn nicht besondere Gründe vorliegen, nicht mehr als sechs Monate betragen. War das Verfahren einstweilen eingestellt, so soll diese Frist nicht mehr als zwei Monate, muß aber mindestens einen Monat betragen.
Ideal für weiters Gras zum d'rüber wachsen lassen?
Was macht der Senat, wenn die Zwangsversteigerung verfällt?
Wie hat sich denn bisher das Land verhalten, ... wenn Kulturelles "Land in Sicht" war?
Tacheles, Tempelhofer Feld, YAAM, Mauerstreifen / eastside gallery, ...
- Zu versuchen den Pachtvertrag zurück zu ersteigern ist der richtige Weg.
Würden noch viele weitere Bieter auftauchen, wenn klar wäre, dass die BerlinerInnen den Park zurück wollen?
www.plänti.de ~ www.creative-offive.org |
... mit der Lizenz zum Tröten
- die musikalische Begleitung zum "FILM - TALK - MUSIK" am Freitag den 13. Dezember 19/20:00 Uhr im Ballhaus Rixdorf, Kottbusser Damm 76 - Thema: "SPREEPRAK BERLIN - Wohin dreht sich das Rad?"
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