Mittwoch, 4. Dezember 2013

Land in Sicht


Die nächste Zwangsversteigerungs-Runde muss bis zum 3. Januar '14 neu ausgerufen werden!

Stuntcrew Babelsberg auf dem
Piratenschiff des Spreeparks
Es war ein genialer Schachzug, das Finanzamt über die Grundsteuer und somit überschaubare Kosten von rund 700.000,- €uro in das Rennen zu schicken - und zurück zu pfeifen, wenn der eigene finanzielle und politische Rahmen überschritten wird [~2,5 Mio- €].

Innerhalb von 6 Monaten nach dem Termin der missglückten ZV am 3. Juli 2013 (also bis zum 3.1.2014) muss der nächste Versteigerungstermin ausgerufen werden - sonst müsste zumindest das Finanzamt das ganze Prozedere nochmals von vorne machen - und eine Zwangsversteigerung wäre erstmal aus dem Raum. (§ ZVG)

§ 31
(1) Im Falle einer einstweiligen Einstellung darf das Verfahren, soweit sich nicht aus dem Gesetz etwas anderes ergibt, nur auf Antrag des Gläubigers fortgesetzt werden. Wird der Antrag nicht binnen sechs Monaten gestellt, so ist das Verfahren aufzuheben.

(2) Der Zeitraum zwischen der Anberaumung des Termins und dem Termin soll, wenn nicht besondere Gründe vorliegen, nicht mehr als sechs Monate betragen. War das Verfahren einstweilen eingestellt, so soll diese Frist nicht mehr als zwei Monate, muß aber mindestens einen Monat betragen.


Ideal für weiters Gras zum d'rüber wachsen lassen?  

Was macht der Senat, wenn die Zwangsversteigerung verfällt?

Wie hat sich denn bisher das Land verhalten, ... wenn Kulturelles "Land in Sicht" war?
Tacheles, Tempelhofer Feld, YAAM, Mauerstreifen / eastside gallery, ...





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... mit der Lizenz zum Tröten

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