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Freitag, 7. Dezember 2012

Wahlverfahren Teil A: Ausschluss-Kriterien

Die Ausschlusskriterien der Wahlverfahren im Einzelnen:
  • Vorbereitung von 800+ Anträgen:
  • Lizenz: CC-BY-SA 3.0 Daniel Neumann (@The_DanielSan)
    • In LQFB können 800+ Anträge natürlich ideal entwickelt und abgestimmt werden. Im Falle von Delegationen muss man dazu nichtmal wirklich mitwirken. Will man allerdings selbst abstimmen, zwingt dies zu einer permanenten Teilnahme und Einarbeitung in die Themen mit einem aktuell nicht näher zu beziffernden Zeitaufwand, der allerdings nicht jedem in ausreichendem Mass zur Verfügung steht.

    • Beim "Piratenbegehren" ist die Ein- & Vorbereitung nur im Vorfeld oder im Rahmen begleitender Events möglich und nötig.

    • Ausschlusskriterium "Vorbereitung": Prinzipiell zeigt sich für Parteitage, dass eine saubere Ein- & Abarbeitung vor Ort nur dann möglich ist, wenn die potenziell abzustimmenden Anträge (die Tagesordnung!) bereits im Vorfeld feststehen.
      Sind es wirklich potentiell 800+ Anträge, die bei einem Parteitag dran kommen können, sollten Lösungen für diejenigen gefunden werden, die (situativ) offline sind - dann besteht eine Abhängigkeit von funktionierender Technik bzw. privatem Laptop oder Offline-Einblick in die Anträge.
      Davon auszugehen, dass sich alle Anwesenden im Vorfeld adäquat in alle 800+ Anträge einarbeiten konnten, ist surreal. Von einer wirklichen Besprechung / Diskurs vor Ort zu sprechen ist grenzwertig.
      Die eigentliche Vorbereitung und Einarbeitung muss im Vorfeld stattfinden (was allerdings auch bei allen anderen Wahlformen der Fall ist).

  • Zeitaufwand (für Teilnehmer):
    • Ausschlusskriterium "Zeit":  
      • Der Zeitaufwand, der bei LQFB notwendig ist, um ohne Delegationen alle Wahlen selbst mitzugestalten, ist nicht für jeden Menschen adäquat zu leisten - schliesslich muss man sich, nimmt man die Abstimmung ernst, in viele Themen erst einarbeiten.
      • Ein Parteitag, bei dem Abwesende ihre Stimme aus Zeit- oder sonstigen Gründen nicht deligieren können, schliesst diese Personen aus.

  • Fahrtkosten / Unterkunft: 
    • Bei LQFB und schriftlicher Wahl fallen natürlich keine Fahrtkosten an. Ebenso fallen bei denjenigen, die ihre Stimme Deligieren, natürlich keine Fahrtkosten an.
    • Ausschlusskriterium "Fahrtkosten": Soweit man seine Stimme bei Abwesenheit von einem Parteitag nicht deligieren kann, können Fahrtkosten ein Ausschlusskriterium sein.

  • Ort:  
    • Bei LQFB und dem Postweg spielt der Ort natürlich eine untergeordnete Rolle.
    • Ausschlusskriterium "Ort": Können Abwesende (aus welchem Grund auch immer) von einem Parteitag ihre Stimme nicht deligieren, sind diese ausgeschlossen.

  • Finanziell (für Teilnehmer): 
    • Wie bei den Fahrtkosten ist davon auszugehen, dass Deligierte selbst oder indirekt den Kostenaufwand für Fahrt, Verpflegung, Unterbringung leisten können - und der Ort (sofern innerhalb von Deutschland) für jeden Deligierten erreichbar ist.
    • Ausschlusskriterium "Finanzen": siehe "Fahrt / Unterkunft", "Ort" sowie "Kosten" 

  • Kosten (für die Ausrichtung): 
    • Was kostet wirkliche Basisdemokratie? Können die Kosten für die Partei ein wirkliches Argument sein, um die notwendigen Werkzeuge für Basisdemokratie zu optimieren?
    • Die Kosten der Wahlverfahren werden umgelegt und in Form des Mitgliedsbeitrages gezahlt. Erst wenn dieser trotz Sozialrabatte eine Höhe erreichen würde, die für Einzelpersonen ein Ausschlusskriterium darstellen würde, wäre der Zugang begrenzt. Dies ist nicht der Fall und wahrscheinlich nicht zu erwarten. Dennoch dürfte ein Anstieg der Mitgliedsgebühren unvermeidlich sein, wenn der tatsächliche finanzielle Aufwand für möglichst optimale Basisdemokratie durchkalkuliert wird. 
    • Wenn mir jemand die genauen ungefähren Kosten / Aufwände für Parteitage, Einladungsschreiben aller Mitglieder, LQFB-Betrieb (bitte inkl. ehrenamtlichen Arbeitskräften) nennen könnte, wäre ich sehr dankbar und übertrage diese.
    • Im Fall der Piratenbegehren gehe ich bis zur endgültigen Klärung davon aus, dass ein Einladungsschreiben genügt und evtl. sogar das Wahlformular online ausgedruckt werden kann (die Kosten also in der Höhe eines Rundschreibens per Post liegen!)!

  • Fachwissen: 
    • Durch "Themenparteitage" könnte dafür gesorgt werden, dass das entsprechende Fachwissen auch ausreichend vor Ort ist - bzw. wäre es legitim zu verlangen, sich entsprechend einzuarbeiten. 
    • Ausschlusskriterium "Fachwissen": Ohne Delegierte wäre man in LQFB gezwungen sich in jedes Thema einzuarbeiten. Das kann nicht verlangt werden und daher schliesst fehlendes Fachwissen Einzelpersonen bei einzelnen Wahlen aus - was sicherlich so manchen nicht davon abhält seine Stimme gefühlt zu vergeben.

  • Technische Hürden: 
    • Bei Parteitagen und Piratenbegehren liegen praktisch keine "Technischen Hürden" vor.
    • Ausschlusskriterium "Technik":
      • Natürlich sind die Ausschlusskriterien bei LQFB äusserst gering, wenn man mal die Bearbeitungszeit bzw. klare Ansprechpartner für Zugänge aussen vor lässt. Dennoch sind diese vorhanden, weshalb die Workshops für alle Tools der Piraten von besonderer Bedeutung sind. Aber auch die sonstigen Ablehnungsgründe für LQFB habe ich (auch der Einfachheit halber) unter den "Technischen Hürden" abgelegt, denn in der Regel handelt es sich um die Ablahnung einzelner technischer Elemente und Folgen von LQFB, die Mitglieder der Piratenpartei von einer Nutzung abhalten.

  • Kommunikation: 
    • Der Fokus sollte primär auf der Kommunikation im Vorfeld vor den eigentlichen Wahlergebnissen liegen.
    • Ausschlusskriterium "Kommunikation":
      • Nur auf Parteitagen ist die Zeit der Aussprache / des Diskurses begrenzt und kann auch durch Schliessung der Redeliste zum Ausschluss von Kommunikation führen.
      • Auch die Art und Weise der Kommunikation (auf Parteitagen "Podiumsgespräche" statt z.B. "Netzwerkgespräche") formen die Kommunikation und die Ergebnisse mit. Diese müsste allerdings speziell untersucht werden, inwiefern die Art der Kommunikation evtl. einzelne Charaktere davon abhält in die Kommunikation einzusteigen. Ob dies Ausschlusskriterium wirklich vernachlässigbar ist, wage ich zu bezweifeln ...

  • Crossmedialer Diskurs im Vorfeld:
    • Nur zur Erinnerung: Der crossmediale Diskurs IM VORFELD ist bei jedem Wahlverfahren möglich!!
    • Bei Briefwahl ist dieser Diskurs geradezu notwendig! 

  • Diskurs zur Abstimmung selbst (zum Zeitpunkt der Abstimmung): 
    • Ausschlusskriterium "Diskurs zum Abstimmungszeitpunkt":
      • Wer nicht vor Ort sein kann (aus welchem Grund auch immer), ist vom Diskurs ausgeschlossen. Natürlich kann der Event optional online mitverfolgt werden - aber eine wirkliche (online-) Kommunikation / Interaktion / Partizipation ist aktuell (!) nicht möglich!
      • Bei Briefwahl ist ein Diskurs zum Zeitpunkt der Abstimmung nur optional möglich, wenn entsprechende (lokale) Events veranstaltet werden, in deren Abschluss die Briefwahl eingesandt wird.

  • Persönlich / "haptisch" vor Ort: 
    • Ausschlusskriterium der "persönlichen Anwesenheit vor Ort":
      • Bei LQFB und Briefwahl ist keine persönliche Anwesenheit imanent vorgesehen - aber nicht grundsätzlich auszuschliessen. Optional ist möglich, vorstellbar und zu empfehlen, entsprechende Events auszurichten, wo dieser Vorteil vor Ort lokal (oder gar privat) genossen werden kann.
      • Abwesende und Deligierende sind natur aus nicht vor Ort und diesbzgl. ausgeschlossen.

  • Volle Basis: 
    • Jede Wahl bei den Piraten ist potentiell eine Urwahl, denn stets sind alle Mitglieder eingeladen und wahlberechtigt. Die Frage ist nur, welche Ausschlusskriterien eine Teilnahme verhindern.
    • Ausschluss von Teilen der Basis:
      • Nur Parteitage schliessen faktisch Teile der Basis aus - aber auch bei LQFB sind Teile durch die teils fehlende Akzeptanz ausgeschlossen. 

  • Geheime Wahl:

Legende: 

In GRÜN sind die Elemente, die FREI VON BARRIEREN sind - ROT kennzeichnen STARK EINGESCHRÄNKTE Bereiche.

Zunächst vergleiche ich nur LQFB in einer Version mit bzw. ohne Möglichkeit zu deligieren. Hinzu kommt an dieser Stelle das schriftliche Begehren, also das Piraten-Begehren (vergleichbar mit Volks- & Bürgerbegehren), das bereits in der Satzung der Piratenpartei ermöglicht wird.

Den gesamten Kontext um Klarnamen, Gesinnungs-Datenbank, etc. lasse ich zunächst aus, weil sich diese nicht um "Barrieren" als solche drehen. Bei etwas Zeit und Analyse werde ich mich dem Thema extra mal stellen.

Worauf ich allerdings eingegangen bin, ist die Frage nach geheimer Wahl, denn diese kann sehr wohl als eine Art Zugangs-Voraussetzung betrachtet werden. Geheim ist bei LQFB nach Pavel Mayer prinzipiell möglich - allerdings zu Lasten der Nachvolliehbarkeit und somit Sicherheit. 

Parteitage: Ich habe die Parteitage aufgeteilt in reine Delegierten-Parteitage (wie diese üblicher Weise bei den anderen Parteien vorkommen - also keine Urwahlen) und Piraten-Parteitage (also als Urwahlen) - wobei ich eine aktuell nicht existente Variante an Piratenparteitagen hinzugefügt habe, wo auch Abwesende ihre Stimme deligieren können.


Mittwoch, 28. November 2012

Wirtschaftsprogramm der Piratenpartei


Da der Antrag PA444 (Rubrik Wirtschaft) deutlicher als Einleitung gekennzeichnet und aufgebaut ist, habe ich diesen Antrag zur Einleitung ausgewählt - gegenüber PA091 (Rubrik Wirtschaftspolitik), der tiefer in die einzelnen Punkte eines Wirtschaftsprogrammes führt und somit angeschlossen wurde. Da beide Anträge in unterschiedlichen Rubriken gestellt wurden, spielt das für das letztendliche Programm eine untergeordnete Rolle. Leider wird die endgültige Antragsreihenfolge nicht durch den abgestimmten Vorschlag von @Tirsales abgedeckt!?!


Grundsatzprogramm Wirtschaft und Finanzen

Präambel 

Die Wirtschafts-, Finanz- und Sozialordnung soll allen Menschen und der Gemeinschaft dienen. Traditionelle Kennzahlen, wie etwa das Bruttoinlandsprodukt (BIP) oder die Wachstumsrate, die nur bedingt mit dem Wohlstand der Menschen und der Nachhaltigkeit des Wirtschaftens verknüpft sind, sollen daher nicht mehr alleinige Orientierungsgrößen für die Wirtschaftspolitik sein.

Das Leitbild der Piraten ist eine Ordnung, die sowohl freiheitlich als auch gerecht als auch nachhaltig gestaltet ist. Da Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit universelle Grundwerte sind, wollen wir auch über den nationalen Rahmen hinaus auf die Berücksichtigung dieser Werte hinwirken.

  • Freiheitlich ist eine Gesellschaftsordnung, in der die individuelle Entfaltung des Menschen im Mittelpunkt steht. Sie wird durch das Gemeinwohl sowohl gestärkt als auch beschränkt. Deshalb sind Freiheit und Verantwortung untrennbar miteinander verbunden.
  • Gerecht bedeutet, dass die Rahmenbedingungen in Wirtschaft und Gesellschaft so gegrundsatzprogramm staltet sind, dass sowohl eine Teilhabe als auch ein angemessenes Leben grundsätzlich gewährleistet werden.
  • Nachhaltig ist ist ein auf Dauer angelegter, verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen und der Umwelt. Die Haushalts- und Subventionspolitik, sowie das Finanzsystem, müssen dem Menschen und der Realwirtschaft langfristig dienen.

Die Wirtschaftspolitik der Piratenpartei basiert auf einem humanistischen Menschenbild und ist bestimmt von Freiheit, Transparenz und gerechter Teilhabe. Auf diesem Fundament stehen unsere Konzepte für eine freiheitliche und soziale Wirtschaftsordnung, deren Ziel die selbstbestimmte Entfaltung und das Wohlergehen aller Menschen ist.

Weltweite Vernetzung und Digitalisierung machen ganz neue Formen der Produktion, der Arbeit und des Austausches möglich. Diese neuen Formen des Wirtschaftens bieten enormes Potenzial, erfordern aber auch eine Weiterentwicklung der Wirtschaftsordnung.
Hier bietet sich die Chance, einen zentralen Bereich der Gesellschaft politisch neu zu gestalten.


Dabei ist für Piraten Wirtschaftspolitik nicht gleich Wachstumspolitik. Die über den Markt verkauften Güter und Dienstleistungen sind nur ein sehr unvollständiges und zuweilen irreführendes Maß für den Wohlstand und für die Lebensqualität in einer Gesellschaft.
An diesen Steuerungsgrößen allein darf sich Wirtschaftspolitik nicht ausrichten, sie muss sich stattdessen den individuellen Lebensentwürfen der Menschen öffnen, unabhängig davon, wie stark diese ins Wirtschaftsgeschehen eingebunden sind. Die Wirtschaftspolitik der Piratenpartei soll den Rahmen zur Verwirklichung dieser Lebensentwürfe in einer globalisierten Wirtschaft schaffen.



Ökologie
 

Die Piratenpartei setzt sich für einen nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen ein. Dazu gehört auch, dass die wirtschaftliche Nutzung von natürlichen Ressourcen so bepreist ist, dass eine Ausbeutung auf Kosten der Allgemeinheit nicht möglich ist.
In der Umstellung auf regenerative Energiequellen und in der Dezentralisierung der Erzeuger- und Verteilungsstrukturen sehen wir großes Potential für die deutsche Wirtschaft, gerade für kleine, innovative Unternehmen. Wir werden dazu beitragen, dass dieses Potenzial genutzt wird und dadurch bundesweit Innovationen und Arbeitsplätze entstehen.



Verbraucherschutz
 

Damit eine freie Marktwirtschaft auch sozial ist, müssen die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten gegenüber der Macht der Anbieter gestärkt werden. Dies kann jedoch nicht durch weitere Bevormundung des Einzelnen und wenig sinnvolle Warnungen geschehen. Die Piratenpartei will stattdessen Produzenten und Dienstleister dazu verpflichten, umfassende und verständliche Informationen bezüglich ihrer Produkte und deren Herstellung öffentlich bereitzustellen. Die Möglichkeiten, die neue Medien hier bieten, sollten nicht nur für Werbung sondern auch für solche Informationen genutzt werden. Nur informierte Konsumierende können frei entscheiden, wofür sie ihr Geld ausgeben und damit direkten Einfluss auf die Anbieter ausüben.


Arbeit und Mensch
 

Arbeit ist für uns nicht nur eine handelbare Ware, sondern immer auch die persönliche Leistung eines Menschen. Es ist daher ein Gebot der Menschenwürde, dass jeder Mensch frei entscheiden kann, welchen Beruf er ausüben will und welche Arbeit er annehmen will, aber auch, dass diese Leistung entsprechend gewürdigt wird.
Die technologische Entwicklung ermöglicht es, dass nicht mehr jede monotone, wenig sinnstiftende oder sogar gefährliche Aufgabe von Menschenhand erledigt werden muss. Wir sehen dies als großen Fortschritt, den wir begrüßen und weiter vorantreiben wollen. Daher betrachten wir das Streben nach absoluter Vollbeschäftigung als weder zeitgemäß noch sozial wünschenswert. Stattdessen wollen wir uns dafür einsetzen, dass alle Menschen gerecht am Gesamtwohlstand beteiligt werden und werden dazu die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens prüfen.



Mindestlohn als Brückentechnologie


Es gehört zu den Aufgaben des Staates sicherzustellen, dass auch im freien Markt die Menschenwürde respektiert wird. Wer voll berufstätig ist, darf nicht unter der Armutsgrenze leben und auf staatliche Zusatzleistungen angewiesen sein. Zudem verzerren Dumpinglöhne die Wettbewerbsbedingungen innerhalb und zwischen freien Märkten.
Um allen Menschen eine würdige Existenz und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, werden wir uns daher für einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn einsetzen. Mittelfristig wollen wir jedoch mit dem „Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe“ ein umfassenderes System zur allgemeinen, bedingungslosen Existenzsicherung etablieren.



Betriebliche Mitbestimmung


Die Piratenpartei tritt für die stärkere Demokratisierung der Wirtschaft ein. Dieser Prozess findet aber nicht nur auf der Ebene von Staat und Markt statt, sondern auch innerhalb einzelner Unternehmen. Das Arbeitsumfeld ist ein wesentlicher Teil des Lebensumfeldes, auf das Menschen einen angemessenen Gestaltungsanspruch haben, der letztendlich auch den Unternehmen zugutekommt. Wir werden daher die existierenden Mitbestimmungsrechte für Angestellte verteidigen und wo nötig weiter ausbauen. Die
Beteiligung der Mitarbeiterbasis an der Unternehmensführung begünstigt sozialere und nachhaltigere Entscheidungsfindung sowie unternehmerische Innovationen.




Globalisierung

Die zunehmende weltweite Vernetzung sehen wir grundsätzlich als positive und bereichernde Entwicklung. Das Internet mit seinen fast unbegrenzten Möglichkeiten wird dabei ein immer bedeutenderer Wirtschaftsfaktor, der weit über nationale Politik hinausgeht.
Der weltweite Ausbau eines freien Internets ist daher nicht nur ein ideelles, sondern auch ein wirtschaftspolitisches Ziel der Piratenpartei.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Globalisierung dem Gemeinwohl aller Menschen dient. Konkret heißt das, dass wir uns dafür einsetzen werden, die Rechte der Menschen in weniger stark industrialisierten Ländern am Weltmarkt zu stärken, und dass wir in zunehmend vernetzten Märkten für den Angleich und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für alle Arbeitnehmerinnen und Konsumenten eintreten werden.



Siehe auch:

>>> Alle neuen Programmpunkte und Beschlüsse der Piratenpartei
http://pir.at/wipopipa 

Montag, 28. Mai 2012

Berliner Bankenskandal

Unter dem Berliner Bankenskandal versteht man die Vorgänge um die landeseigene Bankgesellschaft Berlin, deren wirtschaftlicher Zusammenbruch das Land Berlin finanziell in Milliardenhöhe bis heute belastet. Der Bankenskandal hatte 2001 den Sturz des Regierenden Bürgermeisters Eberhard Diepgen zur Folge.

Obwohl sich die Probleme bereits im Jahr 2000 häuften, verbreiteten offizielle Stellen noch Optimismus mit unter anderem von PricewaterhouseCoopers positiv testierten Geschäftsberichten und Expansionsplänen. Anfang 2001 kamen die ersten Berichte über Scheingeschäfte, Bilanzierungstricks und finanzielle Schwierigkeiten in die Presse. Anlass war der versuchte Verkauf der Immobilientochter IBAG an eine Scheinfirma auf den Kaimaninseln, die durch Kredite der Bankgesellschaft finanziert werden sollte (In-Sich-Geschäft).

Im Februar nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf, Anfang März trat Klaus-Rüdiger Landowsky, der als Architekt der Bankgesellschaft und als Graue Eminenz der Berliner CDU gilt, von seinem Posten als Vorstandschef der BerlinHyp zurück, später stellte er auch seine Posten in der Berliner CDU sowie im Abgeordnetenhaus zur Verfügung, da ihm unter anderem die Annahme von 20.000 DM, überreicht in bar von der AUBIS, vorgeworfen wurde. Mitte des Monats wurde ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt, der die Vorgänge um die Bankgesellschaft und AUBIS beleuchten sollte.

Im weiteren setzten hektische Rettungsversuche ein, die aber zu nichts führten. Im Mai wurde klar, dass die Bankgesellschaft 2 Milliarden Euro benötigte, um ihre Geschäfte fortführen zu können. Zu diesem Zeitpunkt erfolgten kurz hintereinander Einbrüche in mehrere Gebäude der Bankgesellschaft, die Ermittlungsbehörden konnten aber keine Zusammenhänge feststellen.


Am 16. Juni 2001 wurde der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen durch ein Misstrauensvotum gestürzt. Die Amtsgeschäfte übernahm bis zu den Neuwahlen ein von der PDS geduldeter rot-grüner Übergangssenat unter Klaus Wowereit. In den folgenden Monaten kam nach und nach das Ausmaß der Gesetzesverstöße zum Vorschein. So wurden seit langem und systematisch Verluste über Netzwerke von Strohmännern verborgen, Risiken aus Geschäften wurden mit dubiosen Verträgen auf das Land Berlin abgewälzt. Für einen ausgewählten Personenkreis (vor allem Prominente, Mitglieder der Regierungsparteien CDU und SPD, Bankmanager sowie deren Bekanntenkreis) wurden Sonderfonds angeboten, deren Konditionen noch wesentlich besser als die der normalen Immobilienfonds waren. Weiterhin gab es hohe Abfindungen und Renten für die entlassenen Bankmanager sowie Verträge mit unangemessenen Mieten für bankeigene Villen, die von den Managern genutzt wurden. Auch die kostenlose Renovierung mehrerer dieser Villen kam ans Licht.

Zum 1. Dezember 2001 wurde mit Hans-Jörg Vetter ein neuer Vorstandsvorsitzender an die Spitze der Bankgesellschaft Berlin berufen. Vetter entwarf ein Sanierungsprogramm und rettete letztlich durch eine zweite, nicht genehmigte und nicht genehmigungsfähige Beihilfe in Höhe von 1,1 Milliarden Euro aus dem Vermögen der Investitionsbank Berlin, die mit Wirkung vom 1. Januar 2004 aus der Landesbank Berlin abgespalten wurde, den Bankkonzern, der danach in Landesbank Berlin Holding umbenannt wurde und mit dem Verkauf der 81 % Anteile im Landesbesitz Berlins an den Deutschen Sparkassen- und Giroverband im Juni 2007 für 5,3 Milliarden Euro endete.[2][3]

Zu Beginn des Jahres 2002 ermittelte die Staatsanwaltschaft in Dutzenden von Fällen. Im Grunewald wurde der EDV-Leiter von AUBIS tot aufgefunden, die Behörden gingen von Selbstmord aus.[4] Später wurde klar, dass der Mann mit dem Untersuchungsausschuss zusammengearbeitet hatte und dass die AUBIS Einsicht in die vertraulichen Protokolle der Sitzungen hatte. Im April beschloss das Abgeordnetenhaus mit der Mehrheit der neuen SPD/PDS-Regierung, dass das Land Risiken aus dem Immobiliengeschäft in Höhe von bis zu 21,6 Milliarden Euro übernimmt. Zeitgleich formierte sich eine Bürgerinitiative, die dieses Gesetz durch ein Volksbegehren zu Fall bringen wollte. Dieses wurde jedoch vom Berliner Senat für unzulässig erklärt und nach einer Klage der Bürgerinitiative vor dem Landesverfassungsgericht im Herbst 2005 endgültig nicht zugelassen.

Bis zum Frühjahr 2003 bemühte sich das Bankmanagement erfolglos um einen Verkauf der Gesellschaft, parallel dazu wurden Sanierungsmaßnahmen eingeleitet.


Finanzielle Auswirkungen für das Land Berlin

Die juristische Aufarbeitung des Bankenskandals läuft noch, aber das Land Berlin ist durch die Kapitalzuführung von 1,7 Milliarden Euro sowie durch die Übernahme von bis zu 21,6 Milliarden Euro an Immobilienrisiken mittlerweile finanziell stark belastet. Wie mit den angehäuften Kreditrisiken, die die zweite Ursache für die Schieflage der Bankgesellschaft waren, umzugehen ist, wird sich wohl im anstehenden Veräußerungsverfahren zeigen.

Die Konsequenz ist eine „extreme Haushaltsnotlage“, wie der Senat per Beschluss schon im November 2002 feststellte. Der Bund lehnte im April 2003 ab, dem Land Schuldenhilfe zu gewähren. Daraufhin reichte Berlin im Herbst Klage beim Bundesverfassungsgericht ein; in einer Erklärung des Senats heißt es, das Land erfülle die Kriterien, wie sie im Urteil zur Haushaltsnotlage der Länder Saarland und Bremen 1992 festgestellt wurden. Man erhoffte sich Hilfen zum Schuldenabbau in Höhe von 35 Milliarden Euro, jedoch wurde die Klage am 19. Oktober 2006 mit der Begründung, das Ausbleiben der Sanierungshilfe sei mit der Verfassung vereinbar, abgelehnt. Dem Urteil zufolge könne Berlin sein Finanzproblem aus eigener Kraft überwinden.


Rechtliche und parlamentarische Aufarbeitung

Im April 2006 klagte die Staatsanwaltschaft den früheren BGB-Chef Wolfgang Rupf, den ehemaligen Berlin-Hyp-Chef Klaus-Rüdiger Landowsky sowie acht weitere Verantwortliche an.[5][6][7] Der Vorwurf lautete auf Untreue, weil die Angeklagten nach den Ermittlungen zwei riskante Immobilienfonds LBB 12 und IBV-Deutschland1 mit 25-jährigen Garantien (so genannten Rund-um-sorglos-Garantien) für die Anleger versehen hätten und daraus dem Land Berlin ein Schaden von 55 Millionen Euro drohe. Die Angeklagten hätten - laut Staatsanwaltschaft - die Grundsätze kaufmännischer Geschäftsführung verletzt.

Neben strafrechtlich relevantem Fehlverhalten der Angeklagten werden aber auch die Umstände ihrer Berufung in die Leitung der betreffenden Kreditinstitute als ursächlich für den dem Steuerzahler entstandenen Schaden gesehen, der auf 60 Milliarden Euro beziffert wird. Die Nichtregierungsorganisation Transparency International kritisiert im Falle des Berliner Bankenskandals Parteibuchwirtschaft und Ämterpatronage in der Vergabe von Stellen in von der öffentlichen Hand kontrollierten Unternehmen nicht nach Qualifikation, sondern nach Parteibuch an „Günstlinge“.

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin legte Anfang Juni 2006 seinen Abschlussbericht[8] vor.

Am 21. März 2007 wurden Landowsky und vier weitere Manager der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank AG vom Landgericht Berlin zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten bzw. einem Jahr wegen Untreue bei der Vergabe von Millionenkrediten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, nachdem es durch das Bundesverfassungsgericht am 23. Juni 2010 aufgehoben und an das Landgericht Berlin zurückverwiesen worden ist.[9]

Ein weiteres Verfahren gegen Landowsky und andere wegen Untreue im Zusammenhang mit der Auflage von Immobilienfonds wurde am 22. Juni 2009 eröffnet.[10] Es endete am 14. Februar 2011 mit einem Freispruch.[11]



  1. LAG-Berlin 951027
  2. Bankgesellschaft Berlin AG: Geschäftsbericht 2003. S. 54f. und Geschäftsbericht 2004. S. 6
  3. Ulrich Zawatka-Gerlach: Milliarden verbrannt: Die Kosten belasten Berlin noch heute. In: Der Tagesspiegel. 10. Februar 2011
  4. Barbara Keller: „Da schmeckt die ganze Suppe nicht!“. Gerichtsbericht auf berlinkriminell.de. 3. August 2005
  5. Berlin kriminell, Barbara Keller: Noch mehr Bankenprozess - Steuerhinterziehung Komplex Neuling-Schoeps-Lauritzen
  6. Mathew D. Rose: Eine ehrenwerte Gesellschaft. Die Bankgesellschaft Berlin., Transit Buchverlag, Berlin, Juli 2003, ISBN 3-887471792
  7. Handelsblatt, Olaf Jahn, Mathew D. Rose, 22. August 2002: Unbequemer Sonderprüfer wird kalt gestellt
  8. Abschlussbericht des Abgeordnetenhauses von Berlin
  9. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 491/09 -
  10. Untreue-Anklage gegen Klaus Landowsky und elf Bank-Manager. Der Tagesspiegel (7. Juni 2009). Abgerufen am 29. Oktober 2009.
  11. Erläuterung und Kommentierung des Urteils.