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Donnerstag, 13. Dezember 2012

GUT (Teil II: Freie versus knappe Güter)

Klassifizierung von GUT & GÜTERN:


Frank Radel  / pixelio.de
Die neuen Dimensionen von GUT: 

In der handelsüblichen Wirtschaftswissenschaft wird grundlegend zwischen "Freien Gütern" und "knappen Gütern" unterschieden, wobei letztere den ökonomische Gütern / wirtschaftlichen Gütern oder Wirtschaftsgütern entsprechen.  

"Ein Gut ist frei, wenn es im betreffenden Gebiet zur betrachteten Zeit in so großer Menge vorhanden ist, dass jeder Mensch so viele Einheiten des Gutes konsumieren kann, wie er will, beziehungsweise bis seine Sättigungsmenge erreicht ist." 
(Artur Woll: Allgemeine Volkswirtschaftslehre '96).

"Freie Güter" sind in diesem Sinn nicht zu verwechseln mit Gemeingütern. Als Beispiele für "Freie Güter" werden z.B. Luft und Wasser genannt. An dieser Stelle zeigt sich jedoch ganz besonders, dass die Definition für "Freie Güter" auf sehr dünnem Eis steht und sich vor allem in der modernen Zeit drastisch wandelt. 

Gerade Wasser wird als das "Gold" der Zukunft beschworen und auch frische saubere Luft ist in Ballungszentren bereits "Mangelware". Es könnte absehbar sein, dass auch diese zum wirtschaftlichen Produkt wird. Auch der Emissionsrechtehandel bzgl. der Co²-Belastung ist ein Anzeichen dafür, dass der luftleere Raum zu einem direkten oder indirekten wirtschaftlichen Faktor wird.

"Die Knappheit der Güter beruht einerseits auf der Tatsache, dass sie durch den Einsatz ebenfalls knapper, nur begrenzt verfügbarer Produktionsfaktoren produziert werden müssen (so genannte absolute Knappheit), andererseits darauf, dass die prinzipiell unbegrenzten Bedürfnisse und Wünsche der Wirtschaftssubjekte außerhalb der Möglichkeiten zu deren Befriedigung liegen (so genannte relative Knappheit)."  [TEIA]

Die Frage ist, ob diese bislang "Freien Güter" wirklich frei sind (siehe z.B. Wasserkriege oder Berliner Wasserbetriebe) - ob diese FREI sein oder FREI werden sollten und falls ja, ob die jetzige Definition geeignet ist, deren Freiheit zu verteidigen??

"Auf der anderen Seite können auch knappe Güter zu einer bestimmten Zeit zu freien Gütern werden. So kann eine Rekordernte durchaus dazu führen, dass mehr Äpfel vorhanden sind, als benötigt werden. Da im engeren Sinne bei freien Gütern keine Bewirtschaftung stattfindet, also auch keine Anpflanzung von Obstbäumen, sind Äpfel in de Sinn kein freies Gut, aber ein Überangebot an Brombeeren im Wald schon." *

Die Festlegung "Freier Güter" ist also nicht wirklich geeignet, um die "Freiheit" der Güter zu defenieren. Die Beschreibung ist rein marktwirtschaftlich ("in so großer Menge vorhanden", dass die Preisgestaltung bislang keinen Profit versprach...). 

Angeblich verdanken wir der Knappheit alles: "Angenommen es hätte nie einen Mangel gegeben, dann hätte es vermutlich auch keine Evolution gegeben. Vermutlich wäre der Mensch nicht entstanden. Es hätte auch einen technischen Fortschritt gegeben. Nur die Knappheit der Güter hat den Menschen, Ackerbau zu betreiben, statt weiter nur Nahrung zu sammeln." ... eine gewagte These, wie ich finde...

Auch der Gegenpol zu "Freien Gütern" ist irreführend. 

"Knappe Güter" werden diese genannt und etwas pragmatischer "ökonomische Güter" / "wirtschaftliche Güter" oder "Wirtschaftsgüter".  

Mit "knapp" ist in Wirklichkeit begrenzt gemeint, denn im Gegensatz zu den "Freien Gütern" müssen diese hergestellt, bewirtschaftet und / oder gepflegt werden.  
Unsere globale Nahrungsmittelproduktion, die über 12 Milliarden Menschen - jetzt sofort - ernähren KÖNNTE, zeigt besonders dramatisch, dass diese Güter ganz und gar nicht grundsätzlich knapp sind. Und die digitalen Güter, die zu den immateriellen und somit auch zu den "knappen Gütern" zählen, sind alles andere als knapp oder gar begrenzt. "Knappe Güter" als Beschreibung und Definition (nomen est omen) ist eine gefährliche Irreführung. Dass diese Güter knapp sind, ist schlicht im Interesse der Anbieter, denn genau das steigert bzw. erhält den Preis.

Die Aufteilung und Polarisierung in Güter der Freien Marktwirtschaft und Güter, die sich ganz oder teilweise der Freien Marktwirtschaft entziehen (oder entzogen und besonders geregelt gehören), ist sinnvoll. Die Gemeinsamkeit bzw. das Kriterium der Unterscheidung dieser beiden Bereiche ist das Recht (siehe auch "Eigentum" bzw "Eigentumstheorien").


Insofern gibt es eigentlich nur die Güter des Freien Marktes - sowie die Güter des geregelten Marktes, und Mischformen. Bei den Mischformen spielen jedoch bereits weitere Klassifikationen, wie Verfügung, Zugang & Finanzierung eine bedeutende Rolle, weshalb ich an dieser Stelle nicht tiefer darauf eingehe.

Die NICHT Aneigbaren Güter möchte ich hervorheben, denn schon der Begriff und die Definition zeigen, dass der Freie Markt aktuell nur nicht weiß, wie er sich diese Güter aneignen soll und schlicht realisiert, dass diese Güter nicht voll inkludiert werden können.

Güter - siehe auch Wirtschaftslexikon24


  • Freier Markt
    • private, ökonomische / wirtschaftliche Güter

  • Gemeiner Markt
    • aktuell nicht geregelt:
      • "Freie Güter" wie Luft & Wasser
    • unregelbar:
    • geregelter Gemeiner Markt:
      • Gemeingüter / Kollektivgüter
      • Allmende
      • Öffentliche Güter
      • Kulturgüter


siehe auch "Überfluss im Mangeldenken"

Freie und knappe Gemeingüter

Dass "Freie Güter" (z.B. Wasser und Luft) nicht mit Gemeingütern verwechselt werden sollen. verrät berreits welch Geisteskind die definierenden Wirtschaftswissenschaften sind. Würde die Definition, dass "Freie Güter" in so großer Häufigkeit vorkommen, dass dies für alle Menschen genügt, wirklich ziehen, dann müssten auch die virtuellen Güter wie "open source" Produkte dazu zählen. Aber die Definition stammt nicht aus dem aktuellen Computerzeitalter.

Speziell Wasser (Menschenrecht auf Wasser), aber auch die Luft sollten grundsätzlich zu den Gemeingütern zählen. 

Und auch bei den knappen Gütern, also den Wirtschaftsgütern, sind eine ganze Reihe an Gütern dabei, die dem sogenannten "Freien Markt" entzogen und zumindest teilweise geregelt werden sollten. In meiner Klassifizierung gehören diese dann zu dem "Gemeinen Markt", dessen Bestandteile und Regelungen ich noch bei den "Gemeingütern" (Kapitel IX & X) genauer beschreiben werde.



Anmerkung:
Ich bin kein Gegner des "Freien Marktes" - sogar im Gegenteil. Aber die Analyse der bisherigen Klassifikation zeigt deutlich, dass keine saubere Trennung zwischen den Gütern des Freien Marktes und den sog. "Freien Gütern" bzw. Gemeingütern vollzogen wurde. Die Begiffe und deren Definitionen wurden stets so gewählt, dass sich der Freie Markt offen hält, auch diese Bereiche zu erobern. Eine klare Argumentationslinie, dass es auch schützenswerte Güter ausserhalb des Freien Marktes geben könnte, fehlt absolut. 

Den Beweis, dass die unsichtbare Hand des Freien Marktes auch das Sozialwesen oder Güter von kulturellem Wert regeln oder gar schützen würde, ist der Neoliberalismus schuldig geblieben und hat sich somit ad absurdum geführt. Von daher ist der Freie Markt an den Stellen, wo dieser Existenzbedürfnisse (auch kultureller Art) bedroht, in seine Schranken zu weisen und (wenn es sein muss auch staatlich) zu regeln.

Mittwoch, 8. August 2012

Die Piraten und das Grundgesetz

Das aktuelle Parteiprogramm / Grundsatzprogramm der Piratenpartei bezieht sich in zwei Punkten auf das Grundgesetz, jeweils auf Artikel 1 und somit die Menschenwürde.  

Ein wirkliches Bekenntnis zum Grundgesetz findet sich im Parteiprogramm nicht! Jegliche Versuche in Online-Abstimmungen über "Liquid Feedback" einen direkten Bezug zum Grundgesetz - oder auch nur zu den Grundrechten (GG Art. 1-20) - herzustellen wurden bislang konsequent abgelehnt. Edit: aktuelle Ausnahme!

Das Grundrecht der Meinungsfreiheit wird im Kontext zur "digitalen Revolution" erwähnt.
"Die Grundrechte des Einzelnen zu achten und zu wahren" ist allerdings nicht die Aufgabe der Bürger (oder gar der Piraten) - sondern "die Aufgabe des Staates". Damit gemeint ist allerdings "Die Freiheit des Einzelnen findet dort seine Grenzen, wo die Freiheit eines anderen unverhältnismäßig beeinträchtigt wird." Wo dieses Maß der "Unverhältnismässigkeit" beginnt oder endet wird jedoch nicht verraten.Versuche die Grundrechte im Parteiprogramm wiederzuspiegeln wurden online bislang abgelehnt.

Noch weniger scheint die "Freiheitlich demokratische Grundordnung" im Parteiprogramm eine Rolle zu spielen. Es wird zwar von der "Bildung in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft" gesprochen und erklärt, was mit dieser schwammigen Floskel gemeint sein soll (hier das Kapitel "Bildung"). Aber die, dem Grundgesetz zugrunde liegenden Regelungen, sucht man vergebens. Versuche die "Freiheitlich Demokratische Grundordnung" im Grundsatzprogramm zu verankern, fanden bislang online zu wenig Unterstützer, um weiter verarbeitet zu werden. (Beispiel)


Auch das "Menschenrecht" ist nur ein Wort - kommt aber nicht einmal als solches im Parteiprogramm vor. Von den Menschenrechten, die z.B. in der Charta der Vereinten Nationen ihren Ausdruck finden, braucht man folglich gar nicht erst zu sprechen. Versuche, die Menschenrechte im Grundsatzprogramm zu verankern, wurden online bislang abgelehnt.

Ob nun Reset, Update oder gar ein "neues Betriebssystem" - die Piratenpartei stellt sicherlich alles und manchmal auch jeden in Frage. Das ist prinzipiell gut so!
Dabei sollten aber weder die Grund- & Menschenrechte bzw. zumindest nicht die Prinzipien des Grundgesetzes in Frage gestellt, noch in ihrer Würde verletzt werden. Dies muss bei einer Partei, die sich erlauben will, alles und jeden umzukrempeln, klar rüber kommen, wenn diese nicht als verfassungsfeindlich eingestuft werden will.

Wer so tief in das Gefüge eingreifen will, wie aktuell sogar die Forderung den Verfassungsschutz abzuschaffen (ein Schelm wer böses dabei denkt), der muss sich in aller Deutlichkeit für mindestens die Grundrechte des Grundgesetzes, eher noch die "Freiheitlich demokratische Grundordnung" aussprechen. Natürlich wären auch die Menschenrechte dabei ganz nett, sind aber nicht unbedingt zwingend für ein Parteiprogramm, das ALLES (?!?) in Frage stellen will. (*, **, ***, )

Aus diesem Grund habe ich einen entsprechenden Antrag gestellt und soweit dieser das Quorum erreicht, könnte dieser oder Vergleichbares über den nächsten Parteitag im Programm einzehen. Edit: Der Antrag hat keine wirkliche Zustimmung gefunden.


Anträge aus dem LiquidFeedback System der Piratenpartei (jeweils nur Stimmungsbilder und keine offizielle Stellungnahme der Partei) zu den Themen Grundgesetz, Volksentscheid, Verfassung & Menschenrechte



Dienstag, 3. Juli 2012

ESM / Fiskalpakt & Verfassungsrecht

Geldsystempiraten - Podiumsgespräch mit Sarah und Volker Reusing - 03.07.2012





Cosmic ./. Fiskalpakt
Am 24.07. um 20:00 Uhr wird im AG Raum Wirtschaft in unserer Reihe „Podiumsdiskussion mit Fachleuten“ eine weitere Podiumsdiskussion stattfinden. Als Gäste werden diesmal Klaus Regling (designierter Deutschlandchef des ESM) und Prof. Dr. Peter Bofinger (Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung , also einer der fünf Wirtschaftsweisen) begrüßt. Die Dauer wird ca. 90 min betragen – wie üblich mit anschließender Diskussion. Am Fragenkatalog wird aktuell noch gearbeitet.

Die Diskussion am Dienstag knüpft erfolgreich an vergangene Podiumsdiskussionen mit Fachleuten an. Einen Überblick der zurück liegenden Veranstaltungen findet man hier, teilweise bereits verlinkt und nachzuhören:
http://www.geldsystempiraten.de/wp/?page_id=15