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Dienstag, 23. Oktober 2012

Kurz-Analyse der Positionspapiere zu Transparenz der Piratenpartei

Bevor ich tiefer auf die Positionspapiere der Piratenpartei zum Thema "Transparenz" eingehe, habe ich diese zu einem Dokument zusammengefasst und Rechtschreibfehler sowie Lesefluss- / Verständnis-Probleme markiert: odt / pdf

Ich empfehle der AG Transparenz bzw. dem kommenden Parteitag dringend die bereinigte Fassung als ein Dokument abzusegnen.

Hauptknackpunkte:


  • Weder aus dem Programm - noch aus den Positionspapieren - wird klar, inwiefern sich die Piraten bereits selbst an ihre eigenen Forderungen halten.

    Diese Frage ist natürlich auch zu den anderen Programmpunkten interessant.
     
  • Transparenz hin oder her: Die bringt wenig, wenn man sich die Infos im Netz zusammen suchen muss - wenn man die Infos nicht oder nur schwer findet.

    Diesen Nachteil haben die anderen Parteien auch: Jeder Politiker publiziert seine Transparenz meist auf seinem eigenen Blog. Hier fehlt eine zentrale Sammelstelle. Würden die Piraten als erste eine Übersicht zur Transparenz aller Politiker liefern, würde dies einen Transparenz- & Zeitvorsprung (als Anlaufstelle) liefern.

  • Auf die wichtigsten Punkte bzgl. Transparenz bin ich bereits in meiner SWOT-Analyse eingegangen. Ich analysiere weiter vor allem das Programm und inwiefern sich die Partei an die eigenen Maßstäbe hält.

Um mich einzuarbeiten habe ich eine Mindmap zur Transparenz angefertigt:





Kurz-Analyse des Datenschutz-Programms der Piratenpartei

"Die moderne freiheitlich-demokratische Gesellschaftsform wurde in der Vergangenheit auch unter Einsatz zahlloser Menschenleben erkämpft und verteidigt." Ein toller Satz, der da gleich am Anfang vom Thema Datenschutz auftaucht. Ich vermisse diesen Satz an geeigneter Stelle - möglichst am Anfang des Programms, zB. wo die Demokratie selbst als aktuell beste Gesellschaftsform (für die Piraten) positioniert wird.

Es ist durchaus legitim mit den Ängsten der Menschen zu arbeiten, wenn es sich um eine reale Gefahr handelt. Daher passt der folgende Absatz ganz gut. Es könnten nur auch gleichzeitig die Ängste, die für eine Überwachung in's Feld gezogen werden, ausgehebelt werden: 

"Allein das 20. Jahrhundert kennt in Deutschland zwei Diktaturen, deren Schrecken wesentlich durch den fehlenden Respekt vor dem einzelnen Menschen und durch allgegenwärtige Kontrolle gekennzeichnet war. Von den technischen Mitteln heutiger Zeit haben aber die Diktatoren aller Zeiten nicht einmal zu Träumen gewagt. Die überwachte Gesellschaft entsteht momentan allein dadurch, dass sie technisch möglich geworden ist und den Interessen von Wirtschaft und Staat gleichermaßen dient. Die Piratenpartei sagt dieser Überwachung entschieden den Kampf an. Jeder einzelne Schritt auf dem Weg zum Überwachungsstaat mag noch so überzeugend begründet sein, doch wir Europäer wissen aus Erfahrung, wohin dieser Weg führt, und dahin wollen wir auf keinen Fall."

Den ersten Satz des kommenden Absatzes würde ich an das Ende des Absatzes stellen, damit dieser mehr zur Geltung kommt und klar wird, was damit gemeint wird, dass der Staat gegen den Bürger agieren könnte. Ansonsten kommt der Satz ein wenig aus der Luft gegriffen. Man sollte annehmen, dass der Staat für - und nicht gegen - den Bürger agiert (bzw. er prinzipiell nicht gegen den Bürger zu agieren habe). Ein gesundes Misstrauen gegen den Staat ist angebracht, aber auch hier sollte die Unschuldsvermutung gelten.

"Systeme und Methoden, die der Staat gegen seine Bürger einsetzen kann, müssen der ständigen Bewertung und genauen Prüfung durch gewählte Mandatsträger unterliegen. 

Wenn die Regierung Bürger beobachtet, die nicht eines Verbrechens verdächtig sind, ist dies eine fundamental inakzeptable Verletzung des Bürgerrechts auf Privatsphäre. Jedem Bürger muss das Recht auf Anonymität garantiert werden, das unserer Verfassung innewohnt. Die Weitergabe personenbezogener Daten vom Staat an die Privatwirtschaft hat in jedem Falle zu unterbleiben."

Zum letzten Satz: Darf der Staat personenbezogene Daten an Privatpersonen, NGOs, ... etc. oder intern zwischen Ämtern beliebig weitergeben?

Dem kommenden ersten Satz würde ich das Beispiel der eMails anfügen, da vielleicht nicht jeder Bürger ausserhalb des Internets gleich versteht was gemeint sein kann.

"Das Briefgeheimnis soll erweitert werden zu einem generellen Kommunikationsgeheimnis. 

Zugriff auf die Kommunikationsmittel oder die Überwachung eines Bürgers darf der Regierung nur im Falle eines sicheren [Anm.: BEGRÜNDET?] Verdachts erlaubt werden, dass dieser Bürger ein Verbrechen begehen wird. In allen anderen Fällen soll die Regierung annehmen, ihre Bürger seien unschuldig, und sie in Ruhe lassen. Diesem Kommunikationsgeheimnis muss ein starker gesetzlicher Schutz gegeben werden, da Regierungen wiederholt gezeigt haben, dass sie bei sensiblen Informationen nicht vertrauenswürdig sind."

Der letzte Satz, dass Regierungen bei sensiblen Daten nicht vertrauenswürdig sind, stimmt vielleicht. Aber wenn man ein prinzipielles Misstrauen gegen alle Regierungen hegt, sollte man das vielleicht direkt formulieren? Ich glaube der Satz gehört entschärft: "dass bei sensiblen Daten ein gesundes Misstrauen auch gegenüber dem eigenen Staat angebracht ist"?!?

Sehr gut:
"Speziell eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten widerspricht nicht nur der Unschuldsvermutung, sondern auch allen Prinzipien einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft. Der vorherrschende Kontrollwahn stellt eine weitaus ernsthaftere Bedrohung unserer Gesellschaft dar als der internationale Terrorismus und erzeugt ein Klima des Misstrauens und der Angst. Flächendeckende Videoüberwachung öffentlicher Räume, fragwürdige Rasterfahndungen, zentrale Datenbanken mit unbewiesenen Verdächtigungen sind Mittel, deren Einsatz wir ablehnen. "

Informationelle Selbstbestimmung

"Das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden. Dazu müssen insbesondere die Datenschutzbeauftragten völlig unabhängig agieren können. Neue Methoden wie das Scoring machen es erforderlich, nicht nur die persönlichen Daten kontrollieren zu können, sondern auch die Nutzung aller Daten, die zu einem Urteil über eine Person herangezogen werden können. Jeder Bürger muss gegenüber den Betreibern zentraler Datenbanken einen durchsetzbaren und wirklich unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft und gegebenenfalls auf Korrektur, Sperrung oder Löschung der Daten haben."


Die Piratenpartei verwendet recht häufig Begriffe, die dem Bürger nicht unbedingt vertraut sind - im letzten Absatz z.B. Scoring. Es sollte prinzipiell ein Weg gefunden werden, der aus einem Programm durch Links und Verweise gleichzeitig ein Lern- & Informationsmedium macht. Auch wird nicht klar warum Datenschutzbeauftragte unabhängig sein müssten, inwiefern diese aktuell abhängig sind - und was dies ändern würde.

"Erhebung und Nutzung biometrischer Daten und Gentests erfordern aufgrund des hohen Missbrauchspotentials eine besonders kritische Bewertung und Kontrolle von unabhängiger Stelle. Der Aufbau zentraler Datenbanken mit solchen Daten muss unterbleiben. Generell müssen die Bestimmungen zum Schutze personenbezogener Daten die Besonderheiten digitaler Daten, wie etwa mögliche Langlebigkeit und schwer kontrollierbare Verbreitung, stärker berücksichtigen. Gerade weil die Piratenpartei für eine stärkere Befreiung von Information, Kultur und Wissen eintritt, fordert sie Datensparsamkeit, Datenvermeidung und unabhängige Kontrolle von personenbezogenen Daten, die für wirtschaftliche oder Verwaltungszwecke genutzt werden und damit geeignet sind, die Freiheit und die informationelle Selbstbestimmung des Bürgers unnötigerweise zu beschränken." 

Sorry, den Satzteil versteh ich nicht: Gerade weil die Piratenpartei für eine stärkere Befreiung von Information, Kultur und Wissen eintritt,
Was für eine Befreiung?




Im folgenden Positionspapier fällt mir nur ein leicht missverständlicher Satz auf, den ich rot markiert habe (welches Amt bekommt Einsicht in welches Amt?):

Datenschutzfreundliche Regelungen für Empfänger von Sozialleistungen


Einleitung

Zur Zeit muss ein Empfänger von Sozialleistungen wie z.B. ALGII (Hartz IV) oder Grundsicherung im Alter regelmäßig seine persönlichen Verhältnisse über Vermögen und Lebensweise detailliert offenlegen, um Leistungen nach den SGB zu erhalten. Die Piraten fordern, dass beim Umgang mit Sozialleistungsempfängern zukünftig Datensparsamkeit Einzug hält und die generelle Unterstellung eines Generalverdachtes an Bezieher von Sozialleistungen unterbleibt.

Position

Die Piratenpartei fordert, dass Sozialbehörden den gleichen Standards unterworfen werden, denen andere Exekutivbehörden Deutschlands unterliegen. Insbesondere dürfen keine Datenabgleiche und -anforderungen ohne richterlichen Beschluss und einen begründeten Verdacht durchgeführt werden. Ähnlich wie es einem Steuerprüfer gestattet ist, einen Datenzugriff lediglich für steuerlich relevante Daten vorzunehmen, sollten die für die Bearbeitung der sozialrechtlichen Ansprüche zuständigen Behörden nur Zugriff auf die sozialrechtlich relevanten Daten erhalten. Vergleichbar zum Finanzamt sollen hierbei nicht jeder Sachbearbeiter, sondern nur eigens dafür qualifizierte Prüfer, ähnlich dem Steuerprüfer, stichprobenartig die Anträge überprüfen und bei Verdacht eines Betruges entsprechende staatsanwaltschaftliche oder richterliche Überprüfungen veranlassen können. Sicherlich ist es notwendig, auch im Sozialrecht dem Staat eine Kontrollmöglichkeit zu eröffnen. Diese darf aber nicht so weit gehen, dass jeder Empfänger von vorneherein quasi unter "Betrugsverdacht" steht und in der Folge jeder Sachbearbeiter mit weitgehenden Befugnissen ausgestattet ist, die sonst nur Ermittlungsbehörden und die Staatsanwaltschaft innehaben. Ein genereller Zugriff auf alle relevanten Daten, die der Bürger beim Staat hinterlegt hat, ist im Sinne der Datensparsamkeit weder notwendig noch ratsam. Als Gegenbeispiel sei hier das Vorgehen der Finanzämter genannt: Hier werden im Abstand von bis zu 10 Jahren nur die steuerlich relevanten Daten überprüft und dies auch zumeist nur bei buchhaltungspflichtigen Betrieben, nicht bei jedem Bürger. Die automatische und routinemäßige Kontrolle aller zugänglichen Daten der Leistungsempfänger in Abständen von 6 Monaten halten wir für völlig überzogen. Kein anderer Beamter hat einen ebenso umfassenden Datenzugriff wie die Mitarbeiter in den Sozialbehörden. Von Zentralregister für KFZ-Anmeldungen bis zur Kapitalertragssteuer können alle Sachbearbeiter jederzeit Zugriff auf die Daten nehmen.

Zusammenfassung

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass auch die Leistungsempfänger nach dem SGB das Grundrecht der Unschuldsvermutung zurückerhalten und keine Daten willkürlich erhoben werden. Wir wollen, dass das SGB diesbezüglich angepasst wird und auch die entsprechenden Verordnungen nach datenschutzrechtlichen Standards gestaltet werden.

Appell

Jeder Bürger hat das Recht auf Privatsphäre und Unschuldsvermutung. Nur weil jemand Sozialleistungen empfängt, darf ihm dieses Grundrecht vom Staat nicht leichtfertig genommen werden. 



Fazit:

Gegenüber dem Transparenz-Programm ist der Bereich Datenschutz deutlich flüssiger zu lesen und inhaltlich konsistenter. Auch hier könnte sich empfehlen die eigentlichen Forderungen deutlich hervor zu heben (In eigenen Sinnzusammenhängen und Absätzen behandeln).

Eine Analyse, ob alle wesentlichen Aspekte abgedeckt sind, die sich auch aus der Transparenz ergeben, wird noch folgen. Der Datenschutz für Politiker, also die Stellung zum Gläsernen Politiker, fehlt zB.

Donnerstag, 9. August 2012

Extremismus in der Piratenpartei

"Warum die Piratenpartei nicht gegen Extremismus jeder Art ist" - ein, wie ich finde lesenswerter Artikel, der mich zum Umkehrschluss reizt: Warum die Piratenpartei für Extremismus der besonderen Art ist ;-)

Zumindest soll das Grundgesetz Einzug in das Grundsatzprogramm der Piratenpartei finden. Das verdanken wir der Initiative "'Abgrenzung zu Extremismus als Grundlage für Parteiprogramm in Präambel aufnehmen'"*.

Ich weiss nicht, wie es bei einem Parteiprogramm ist, aber bei einer Vereins- oder Stiftungssatzung ist - soviel ich weiss - die Präambel rechtlich nicht bindend.

Schauen wir uns die Wahlversprechen in Periode an ... nein, ein Parteiprogramm ist sicherlich nicht rechtlich bindend - sonst würden wir aus dem Knast heraus regiert werden ;-)

Aber schauen wir uns die Initiative genauer an:

Zunächst distanziert sich die Initiative von dem Begriff "Extremismus". Dies kann bei LiquidFeedback leider nicht mehr aus der Überschrift gelöscht werden. Ich finde den Artikel wie gesagt gar nicht so schlecht, auf den sich dabei bezogen wird - ausser, man würde damit linke Gewalt legitimieren. Da bin ich leider zu pazifistisch und tue mir schwer das - von welcher Seite auch immer - zu tolerieren.


"Es wird beantragt im Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland in der Präambel (nach dem vierten Absatz) folgenden Absatz einzufügen:
 
Das vorliegende Programm der Piratenpartei formuliert die Ziele der Piratenpartei.
Diese Ziele basieren auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, der Rechtsstaatlichkeit und einer freiheitlich geprägten Gesellschaftsordnung, die auf soziale Gerechtigkeit ausgerichtet ist. Das schließt die Ablehnung totalitärer, diktatorischer und faschistischer Bestrebungen jedweder Art sowie die Distanzierung gegenüber Rassismus, Nationalsozialismus und Geschichtsrevisionismus ein.
Niemand ist aufgrund von Staatsangehörigkeit, Stand, Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit, Religionszugehörigkeit, Glaubensausrichtung, Geschlecht, sexueller Identität und Orientierung, physischer oder psychologischer Beeinträchtigung sowie von Tatsachen, die nicht selbst beeinflusst werden können, von unserer Gesellschaft auszugrenzen."

Verstehe ich das richtig? Wir dürfen also alle diejenigen ausgrenzen und vielleicht ja sogar diskriminieren, die ihre "Beeinträchtigung oder sonstige Tatsachen" selbst beeinflussen können? Ja klasse, denn Deine Nase gefällt mir nicht und Du könntest Dir die Operation sparen, wenn ich das mal eben verbal gerade biege :-)

Besonders viele "psychologische Beeinträchtigungen" könnte man behaupten, seien eigentlich "selbst beeinflussbar". So ein angstzerfressener Fachist z.B. oder sonstige autoritäre Persönlichkeiten, die sich besonders dann groß und stark fühlen, wenn sie andere unterbuttern und beschimpfen können.

Wenn die sich nicht von selbst oder dank meinen Interventionen entsprechend ändern, dann grenzen wir die halt aus und lassen die einfach nicht mitspielen - nicht von meinem Tellerchen Essen - nicht an der Gesellschaft und ihren Sozialleistungen teilhaben. Das wird DIE natürlich ändern und DAS Problem ist somit gelöst, wenn nicht gar ausgehungert.

Sorry, aber die jetzige Formulierung der Initiative öffnet Tür und Tor für Ausgrenzung, Gewalt und Faschismus. Alles, was man nicht haben will - und bei sich selbst nicht zu sehen bereit ist.


Worum geht es hier eigentlich?

Auf Nachfrage erhalte ich folgende Antwort: "Gemeinschaftswidriges Verhalten kann man sanktionieren. Dafür haben wir das Strafgesetzbuch und die Nebengesetze." Jetzt macht es "klick" bei mir. Die Initiative traut sich nicht wirklich zu sagen, dass es um Sanktionen gehen soll ... und die werden dann unglücklicher Weise in einen Satz gepackt, der Ausgrenzung ausschliessen soll ... wahrscheinlich, weil man bemerkt, dass sich das widersprechen könnte - irgendwie zusammen gehört. Man will ja mit allen einen "Kuschelkurs" - ausser der Frieden wird gestört und regelrecht angegriffen. Das ist doch völlig legitim. Das begreife sogar ich als pazifistisch orientierter Mensch. Gerade Pazifisten kommen in ein widersprüchliches Dilemma, wenn diese (zB. körperlich) angegriffen werden. Es geht um eine Form der Notwehr, Zivilcourage!!

Es würde helfen genauer zu formulieren, was genau diese Angriffe sein können - herunter zu brechen auf z.B. (subtile kommunikative) Gewalt - anstelle "nur" eine Distanzierung zu "totalitären, diktatorischen und faschistischen Bestrebungen". Es wird nicht ganz klar, ob ein Diktator im Anflug bekämpft werden soll - oder ganz "einfache" Situationen im Alltag. Auch eine Lösung wird nicht mitgeliefert, wie man damit auf gesellschaftspolitischer oder persönlicher Ebene umgehen soll - ausser: Ausschluss aus der Gesellschaft. Das (alleine!) kann es jedoch nicht sein. Das ist zu einfach und zu eindimensional gedacht!

Die Gefahr ist natürlich, wenn man herunter bricht und sich z.B. gegen Beleidigungen, verbale Verletzungen ausspricht - dass man auch am eigenen Verhalten arbeiten müsste ... 

Dann ist DAS Problem nicht mehr so einfach von sich zu weisen und anderen in die Schuhe zu schieben. Für mich persönlich beginnt Faschismus da, wo wir verletzend werden - nicht nur körperlich oder gar mit Waffengewalt - sondern bereits subtil in der Kommunikation miteinander. 

Immer, wenn wir die Augenhöhe verlieren, soll jemand untergeordnet werden - während meist alle versuchen sich überzuordnen. Dann geht es nicht mehr um Selbstbestimmung - sondern Fremdbestimmung gegen den Willen des Einzelnen. Das funktioniert nie, höchstens als Gewalt!!

Mein Vorschlag ist, die Sanktionen genau zu beschreiben und auch die grundlegenden menschlichen Phänomene, denen begegnet werden soll. Ebenso ist zu trennen zwischen der zwischenmenschlichen - kommunikativen und der gesellschafts-politischen Ebene. Ich habe dies versucht in einen ergänzenden Initiativ-Antrag zu fassen: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/4147.html
Edit: Mein Antrag fand nicht genügend Zuspruch!

 

* = Initiativen aus dem sog. "Liquid Feedback" stellen nicht die Meinung der Piratenpartei dar - sondern nur der einzelnen Antragsteller und deren jeweiligen Befürworter.

Photo: Benjamin Thorn  / pixelio.de
http://pir.at/extremismus

Mittwoch, 8. August 2012

Die Piraten und das Grundgesetz

Das aktuelle Parteiprogramm / Grundsatzprogramm der Piratenpartei bezieht sich in zwei Punkten auf das Grundgesetz, jeweils auf Artikel 1 und somit die Menschenwürde.  

Ein wirkliches Bekenntnis zum Grundgesetz findet sich im Parteiprogramm nicht! Jegliche Versuche in Online-Abstimmungen über "Liquid Feedback" einen direkten Bezug zum Grundgesetz - oder auch nur zu den Grundrechten (GG Art. 1-20) - herzustellen wurden bislang konsequent abgelehnt. Edit: aktuelle Ausnahme!

Das Grundrecht der Meinungsfreiheit wird im Kontext zur "digitalen Revolution" erwähnt.
"Die Grundrechte des Einzelnen zu achten und zu wahren" ist allerdings nicht die Aufgabe der Bürger (oder gar der Piraten) - sondern "die Aufgabe des Staates". Damit gemeint ist allerdings "Die Freiheit des Einzelnen findet dort seine Grenzen, wo die Freiheit eines anderen unverhältnismäßig beeinträchtigt wird." Wo dieses Maß der "Unverhältnismässigkeit" beginnt oder endet wird jedoch nicht verraten.Versuche die Grundrechte im Parteiprogramm wiederzuspiegeln wurden online bislang abgelehnt.

Noch weniger scheint die "Freiheitlich demokratische Grundordnung" im Parteiprogramm eine Rolle zu spielen. Es wird zwar von der "Bildung in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft" gesprochen und erklärt, was mit dieser schwammigen Floskel gemeint sein soll (hier das Kapitel "Bildung"). Aber die, dem Grundgesetz zugrunde liegenden Regelungen, sucht man vergebens. Versuche die "Freiheitlich Demokratische Grundordnung" im Grundsatzprogramm zu verankern, fanden bislang online zu wenig Unterstützer, um weiter verarbeitet zu werden. (Beispiel)


Auch das "Menschenrecht" ist nur ein Wort - kommt aber nicht einmal als solches im Parteiprogramm vor. Von den Menschenrechten, die z.B. in der Charta der Vereinten Nationen ihren Ausdruck finden, braucht man folglich gar nicht erst zu sprechen. Versuche, die Menschenrechte im Grundsatzprogramm zu verankern, wurden online bislang abgelehnt.

Ob nun Reset, Update oder gar ein "neues Betriebssystem" - die Piratenpartei stellt sicherlich alles und manchmal auch jeden in Frage. Das ist prinzipiell gut so!
Dabei sollten aber weder die Grund- & Menschenrechte bzw. zumindest nicht die Prinzipien des Grundgesetzes in Frage gestellt, noch in ihrer Würde verletzt werden. Dies muss bei einer Partei, die sich erlauben will, alles und jeden umzukrempeln, klar rüber kommen, wenn diese nicht als verfassungsfeindlich eingestuft werden will.

Wer so tief in das Gefüge eingreifen will, wie aktuell sogar die Forderung den Verfassungsschutz abzuschaffen (ein Schelm wer böses dabei denkt), der muss sich in aller Deutlichkeit für mindestens die Grundrechte des Grundgesetzes, eher noch die "Freiheitlich demokratische Grundordnung" aussprechen. Natürlich wären auch die Menschenrechte dabei ganz nett, sind aber nicht unbedingt zwingend für ein Parteiprogramm, das ALLES (?!?) in Frage stellen will. (*, **, ***, )

Aus diesem Grund habe ich einen entsprechenden Antrag gestellt und soweit dieser das Quorum erreicht, könnte dieser oder Vergleichbares über den nächsten Parteitag im Programm einzehen. Edit: Der Antrag hat keine wirkliche Zustimmung gefunden.


Anträge aus dem LiquidFeedback System der Piratenpartei (jeweils nur Stimmungsbilder und keine offizielle Stellungnahme der Partei) zu den Themen Grundgesetz, Volksentscheid, Verfassung & Menschenrechte



Mehr Demokratie

"Wir Piraten streben eine möglichst hohe demokratische Gleichberechtigung aller Menschen an. Deswegen ist es Ziel der Piratenpartei, die direkten und indirekten demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten jedes Einzelnen zu steigern und die Partizipation jedes einzelnen Mitbürgers an der Demokratie zu fördern."

Was für ein Mittel sind Volks- & Bürgerbegehren für die Parteien? 
Welche Bedeutung haben diese für die Piratenpartei?

Welche Kriterien gibt es, wann eine Partei zu dem  Werkzeug der Basisdemokratie greifen sollte?

https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/4475.html
  • Sind Volks- & Bürgerbegehren überhaupt "zwingend" bei gewissen politischen Entscheidungen?
  • Sollte sich eine Partei, wie die Piraten, Krierien auferlegen, zu denen Entscheidungen an die Bürger weiter gereicht werden? 
  • Würden Bürger der Politik mehr trauen (können), wenn es solche Kriterien grundsätzlich gäbe - oder eine Partei sich Kriterien für Basisdemokratie verpflichtet?

  • Beispiele:
    • Sollten V&B durchgeführt werden, wenn massiv in die Grundrechte eingegriffen wird bzw. eine ganze Reihe von Grundrechten umformuliert oder erweitert werden sollen? (z.B. durch die große Fülle an Grundrechts-Vorschlägen der Piratenpartei insgesamt oder den ESM / Fiskalpakt??)
    • Sollten V&B durchgeführt werden, wenn Projekte umgesetzt werden sollen, die große Anteile der Bevölkerung direkt betreffen?
      • örtlich / räumlich wie bei Großprojekten (zB. Flughafen)
      • rechtlich bei Gesetzesänderungen (Rauchverbot)
    • Sollten V&B durchgeführt werden, wenn ein hohes Risiko von nahezu der gesamten Gesellschaft getragen wird?
      • finanziell - zB. ESM & Rettungsschirme
      • für Leib und Leben zB. bei Kriegseinsätzen, die auch inländischen Terrorismus fördern könnten (oder sollten auch andere Länder vor dem Aussetzen der Grundrechte, wie bei Kriegseinsätzen, insofern vor Deutschland geschützt werden, indem zumindest wir als Volk gefragt werden?) 
    • .
    • Sollten die Kriterien nur als Empfehlungen verstanden werden, dass die Politiker nicht bei zu vielen Entscheidungen gezwungen wären das Volk zu befragen?
      • ... oder würde diese Unverbindlichkeit als "Veräppelung" der Bürger wahrgenommen werden? (was ja nicht unbedingt etwas Neues wäre...)

  • Sollten möglichst viele - oder zumindest ein Reihe - V&B gesammelt und im Verbund durchgeführt werden - auch, um die insgesamten Kosten und den Aufwand zu minimieren?



Anträge aus der Piratenpartei, die Volksabstimmungen beinhalten (diese Anträge aus dem Online-System LIQUID FEEDBACK der Piratenpartei stellen nur die Meinung Einzelner dar - und nicht der Piratenpartei als solcher!):


  • Nicht angenommene Initiative ohne Bezug zu Volksabstimmung aus 2012: 'Verfassungsreform: Direktwahl des EU-Präsidenten' https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/3687.html
Ähnlich, nur eben Online und rein Parteiintern: Initiative: 'Die ständige Mitgliederversammlung als Organ der Piratenpartei' https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2557.html