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Sonntag, 23. September 2012

Berliner Energietisch

Neue Energie für Berlin

Eckpunkte des Gesetzentwurfs für eine demokratische, ökologische und soziale Energieversorgung
Mit dem Gesetzentwurf für eine demokratische, ökologische und soziale Energieversorgung in Berlin werden Stadtwerke und eine Netzgesellschaft als Anstalt öffentlichen Rechts errichtet. Zweck der Netzgesellschaft ist die Übernahme der Stromnetze zum 01.01.2015. 

Die Stadtwerke sollen dazu beitragen, dass langfristig die Energieversorgung Berlins zu 100 Prozent auf der Grundlage dezentral erzeugter erneuerbarer Energien erfolgt. Neben ökologischen Kriterien enthält der Gesetzentwurf jedoch auch weit-gehende soziale und demokratische Vorgaben.

Ökologisch
Aufgaben der Stadtwerke als integrierter Energiedienstleister sind vor allem der Aufbau von Produktions- und Vertriebskapazitäten für erneuerbare Energien und die Nutzung von Energieeinsparkapazitäten. Die Stadtwerke unterstützen darüber hinaus private Initiativen für die Energieeinsparung und dezentrale Erzeugung von erneuerbaren Energien als Bürgerkraftwerke.

a) 100% erneuerbare Energien
Stromproduktion und Vertrieb soll zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien erfolgen.1 Dazu bauen die Stadtwerke dezentrale Erzeugungskapazitäten auf Basis erneuerbarer Energien auf und weiten diese sukzessive aus. Die finanzielle Unterstützung sowie Produktion und Vertrieb von Energie aus Atom- und Kohlekraftwerken ist ausgeschlossen.

b) Energieeinsparung
Die Senkung des Energieverbrauchs ist ein zentrales Geschäftsziel der Stadtwerke. Sie fördern und investieren in Energieeffizienz- und Energiesparmaßnahmen.

Sozial
Die Stadtwerke haben die Aufgabe, die Versorgung der Berliner EinwohnerInnen mit Energie zu gewährleisten und Energiearmut entgegenzuwirken. Energiearmut ist der mangelnde Zugang zu bezahlbaren und zuverlässigen Energiedienstleistungen. Abklemmungen sollen somit verhindert werden. Die Stadtwerke sorgen zudem für eine sozialverträgliche energetische Gebäudesanierung und fördern die Anschaffung sparsamer Haushaltsgeräte für sozial Schwächere. 

Allen Beschäftigen der Vattenfall-Netzgesellschaft wird die Übernahme durch die berlineigene Netzgesellschaft angeboten. Alle Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen werden übernommen. Die Zahl der Beschäftigten wird während der Laufzeit des Konzessionsvertrags stabil bleiben.

Demokratisch
Für Stadtwerke und Netzgesellschaft gelten klare Transparenzvorgaben in Bezug auf den Zugang und der Veröffentlichung von Dokumenten. Zudem werden im Gesetzentwurf folgende innovative Beteiligungs-möglichkeiten geschaffen.

a) Direktwahl des Verwaltungsrats
Dem 15-köpfigen Verwaltungsrat der Stadtwerke und der Netzgesellschaft gehören jeweils neben Wirtschafts- und UmweltsenatorIn sieben BeschäftigtenvertreterInnen an. Weitere sechs Verwalt-ungsratsmitglieder werden von den BerlinerInnen direkt gewählt.

b) Initiativrecht
Sammelt eine Initiative 3.000 Unterschriften von Berliner EinwohnerInnen wird sie vom Verwaltungsrat angehört. Der Verwaltungsrat entscheidet daraufhin innerhalb von drei Monaten über den Vorschlag. Sammelt eine Initiative 5.000 Unterschriften ist der Verwaltungsrat verpflichtet, eine konsultative Kundenbefragung durchzuführen.

c) Versammlungen
Für das Land Berlin sowie in jedem Bezirk findet mindestens einmal jährlich eine Versammlung zur Erörterung der Angelegenheiten der Stadtwerke und der Netzgesellschaft statt. Auf Wunsch der EinwohnerInnen können auch weitere Versammlungen einberufen werden. Empfehlungen der Versammlungen müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Verwaltungsrat behandelt werden.

d) Ombudsperson
Um die Interessen von Kunden und Beschäftigten besser wahrnehmen zu können bestimmen Stadtwerke und Netzgesellschaft eine Ombudsperson, die als Beschwerdestelle für EinwohnerInnen dient.




Den gesamten Gesetzentwurf finden Sie hier.
Eine ausführliche Begründung zum Gesetzentwurf finden Sie hier.



Links:

Montag, 9. Januar 2012

Bahn unter'm Hammer

Der Begriff Bahnreform bezeichnet die gesetzliche und organisatorische Neuordnung der bundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland, die durch das 1994 in Kraft getretene Eisenbahnneuordnungsgesetz eingeleitet wurde. Bestandteile der Bahnreform sind die Gründung der Deutschen Bahn AG als privatrechtlich organisierte Eisenbahngesellschaft des Bundes, die Öffnung der Schienenwege für private Eisenbahnunternehmen sowie die Übertragung der Zuständigkeit für den Schienen-Personen-Nahverkehr vom Bund auf die Länder.

Am 2. Dezember 1993 stimmte der Deutsche Bundestag mit 558 Ja-Stimmen, 13 Gegenstimmen und vier Enthaltungen für das notwendige Gesetzespaket. Neben dem Artikel 87 des Grundgesetzes wurden damit rund 130 Gesetze geändert. Diese Änderungen waren notwendig, um die Deutsche Bahn AG zu gründen, Aufgaben der staatlichen Daseinsvorsorge von unternehmerischen Aufgaben der Bahnen zu trennen, den Schienenpersonennahverkehr zu regionalisieren und die Beamten der ehemaligen Bundesbahn in ein Dienstüberlassungsverhältnis zwischen DB AG und Bundeseisenbahnvermögen zu überführen. Nach Zustimmung des Bundesrats wurde die Deutsche Bahn AG im Januar 1994 in das Handelsregister in Berlin-Charlottenburg eingetragen.

Die Änderungen traten am 1. Januar 1994 in Kraft. Mit der Bahnreform wurden auch die Forderungen der EG-Richtlinie 91/440/EWG nach diskriminierungsfreiem Zugang zum Schienennetz in Deutschland umgesetzt

Am 4. Dezember 1997 stimmte der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn der zweiten Stufe der Bahnreform zu. Zum 1. Januar 1999 wurden damit fünf eigenständige Aktiengesellschaften unter dem Dach der Deutschen Bahn AG gegründet, die weitgehend den bisherigen Unternehmensbereichen (UB) entsprachen: Aus dem UB Fernverkehr ging die DB Reise & Touristik AG hervor, aus dem UB Nahverkehr die DB Regio AG, aus dem UB Güterverkehr die DB Cargo AG, aus dem UB Fahrweg die DB Netz AG sowie aus dem UB Personenbahnhöfe die DB Station & Service AG.


Die Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen hatte seit 1994 weitreichende Folgen auf das Eisenbahnwesen in Deutschland. Aufgrund des erheblichen Investitionsbedarfs, der langen Abschreibungszeiträume für Schienenfahrzeuge von 15 bis 30 Jahren sowie des notwendigen Aufbaus neuer behördlicher und unternehmerischer Strukturen kann die Bahnreform bis heute nicht als abgeschlossen angesehen werden. Hinzu kommen die Änderungen auf europäischer Ebene, die zu einer Europäisierung der großen Eisenbahngesellschaften führen werden.



"Bahn unterm Hammer" ist der Titel eines Dokumentarfilmes der Regisseure Herdolor Lorenz und Lesli Franke über die geplante Privatisierung der Deutschen Bahn aus dem Jahr 2007.

Der Film versucht Beispiele für positive und negative Entwicklungen im Bahnverkehr aufzuzeigen. Hierfür wurden Aufnahmen in Großbritannien, der Schweiz und in Deutschland gedreht.

Bahn unterm Hammer entstand mit Unterstützung von ver.di, attac, BUND, Robin Wood, Naturfreunde, Umkehr, Globale07 und Bahn von unten. Die Drehkosten in Höhe von 60.000 bis 80.000 Euro wurden über eine große Zahl von Kleinspenden aufgebracht. Der Film entstand unter der Beratung des Bahnkritikers Winfried Wolf. Der Kinostart des von der Firma Kernfilm produzierten Films war am 3. Mai 2007.