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Donnerstag, 13. Dezember 2012

GUT (Teil II: Freie versus knappe Güter)

Klassifizierung von GUT & GÜTERN:


Frank Radel  / pixelio.de
Die neuen Dimensionen von GUT: 

In der handelsüblichen Wirtschaftswissenschaft wird grundlegend zwischen "Freien Gütern" und "knappen Gütern" unterschieden, wobei letztere den ökonomische Gütern / wirtschaftlichen Gütern oder Wirtschaftsgütern entsprechen.  

"Ein Gut ist frei, wenn es im betreffenden Gebiet zur betrachteten Zeit in so großer Menge vorhanden ist, dass jeder Mensch so viele Einheiten des Gutes konsumieren kann, wie er will, beziehungsweise bis seine Sättigungsmenge erreicht ist." 
(Artur Woll: Allgemeine Volkswirtschaftslehre '96).

"Freie Güter" sind in diesem Sinn nicht zu verwechseln mit Gemeingütern. Als Beispiele für "Freie Güter" werden z.B. Luft und Wasser genannt. An dieser Stelle zeigt sich jedoch ganz besonders, dass die Definition für "Freie Güter" auf sehr dünnem Eis steht und sich vor allem in der modernen Zeit drastisch wandelt. 

Gerade Wasser wird als das "Gold" der Zukunft beschworen und auch frische saubere Luft ist in Ballungszentren bereits "Mangelware". Es könnte absehbar sein, dass auch diese zum wirtschaftlichen Produkt wird. Auch der Emissionsrechtehandel bzgl. der Co²-Belastung ist ein Anzeichen dafür, dass der luftleere Raum zu einem direkten oder indirekten wirtschaftlichen Faktor wird.

"Die Knappheit der Güter beruht einerseits auf der Tatsache, dass sie durch den Einsatz ebenfalls knapper, nur begrenzt verfügbarer Produktionsfaktoren produziert werden müssen (so genannte absolute Knappheit), andererseits darauf, dass die prinzipiell unbegrenzten Bedürfnisse und Wünsche der Wirtschaftssubjekte außerhalb der Möglichkeiten zu deren Befriedigung liegen (so genannte relative Knappheit)."  [TEIA]

Die Frage ist, ob diese bislang "Freien Güter" wirklich frei sind (siehe z.B. Wasserkriege oder Berliner Wasserbetriebe) - ob diese FREI sein oder FREI werden sollten und falls ja, ob die jetzige Definition geeignet ist, deren Freiheit zu verteidigen??

"Auf der anderen Seite können auch knappe Güter zu einer bestimmten Zeit zu freien Gütern werden. So kann eine Rekordernte durchaus dazu führen, dass mehr Äpfel vorhanden sind, als benötigt werden. Da im engeren Sinne bei freien Gütern keine Bewirtschaftung stattfindet, also auch keine Anpflanzung von Obstbäumen, sind Äpfel in de Sinn kein freies Gut, aber ein Überangebot an Brombeeren im Wald schon." *

Die Festlegung "Freier Güter" ist also nicht wirklich geeignet, um die "Freiheit" der Güter zu defenieren. Die Beschreibung ist rein marktwirtschaftlich ("in so großer Menge vorhanden", dass die Preisgestaltung bislang keinen Profit versprach...). 

Angeblich verdanken wir der Knappheit alles: "Angenommen es hätte nie einen Mangel gegeben, dann hätte es vermutlich auch keine Evolution gegeben. Vermutlich wäre der Mensch nicht entstanden. Es hätte auch einen technischen Fortschritt gegeben. Nur die Knappheit der Güter hat den Menschen, Ackerbau zu betreiben, statt weiter nur Nahrung zu sammeln." ... eine gewagte These, wie ich finde...

Auch der Gegenpol zu "Freien Gütern" ist irreführend. 

"Knappe Güter" werden diese genannt und etwas pragmatischer "ökonomische Güter" / "wirtschaftliche Güter" oder "Wirtschaftsgüter".  

Mit "knapp" ist in Wirklichkeit begrenzt gemeint, denn im Gegensatz zu den "Freien Gütern" müssen diese hergestellt, bewirtschaftet und / oder gepflegt werden.  
Unsere globale Nahrungsmittelproduktion, die über 12 Milliarden Menschen - jetzt sofort - ernähren KÖNNTE, zeigt besonders dramatisch, dass diese Güter ganz und gar nicht grundsätzlich knapp sind. Und die digitalen Güter, die zu den immateriellen und somit auch zu den "knappen Gütern" zählen, sind alles andere als knapp oder gar begrenzt. "Knappe Güter" als Beschreibung und Definition (nomen est omen) ist eine gefährliche Irreführung. Dass diese Güter knapp sind, ist schlicht im Interesse der Anbieter, denn genau das steigert bzw. erhält den Preis.

Die Aufteilung und Polarisierung in Güter der Freien Marktwirtschaft und Güter, die sich ganz oder teilweise der Freien Marktwirtschaft entziehen (oder entzogen und besonders geregelt gehören), ist sinnvoll. Die Gemeinsamkeit bzw. das Kriterium der Unterscheidung dieser beiden Bereiche ist das Recht (siehe auch "Eigentum" bzw "Eigentumstheorien").


Insofern gibt es eigentlich nur die Güter des Freien Marktes - sowie die Güter des geregelten Marktes, und Mischformen. Bei den Mischformen spielen jedoch bereits weitere Klassifikationen, wie Verfügung, Zugang & Finanzierung eine bedeutende Rolle, weshalb ich an dieser Stelle nicht tiefer darauf eingehe.

Die NICHT Aneigbaren Güter möchte ich hervorheben, denn schon der Begriff und die Definition zeigen, dass der Freie Markt aktuell nur nicht weiß, wie er sich diese Güter aneignen soll und schlicht realisiert, dass diese Güter nicht voll inkludiert werden können.

Güter - siehe auch Wirtschaftslexikon24


  • Freier Markt
    • private, ökonomische / wirtschaftliche Güter

  • Gemeiner Markt
    • aktuell nicht geregelt:
      • "Freie Güter" wie Luft & Wasser
    • unregelbar:
    • geregelter Gemeiner Markt:
      • Gemeingüter / Kollektivgüter
      • Allmende
      • Öffentliche Güter
      • Kulturgüter


siehe auch "Überfluss im Mangeldenken"

Freie und knappe Gemeingüter

Dass "Freie Güter" (z.B. Wasser und Luft) nicht mit Gemeingütern verwechselt werden sollen. verrät berreits welch Geisteskind die definierenden Wirtschaftswissenschaften sind. Würde die Definition, dass "Freie Güter" in so großer Häufigkeit vorkommen, dass dies für alle Menschen genügt, wirklich ziehen, dann müssten auch die virtuellen Güter wie "open source" Produkte dazu zählen. Aber die Definition stammt nicht aus dem aktuellen Computerzeitalter.

Speziell Wasser (Menschenrecht auf Wasser), aber auch die Luft sollten grundsätzlich zu den Gemeingütern zählen. 

Und auch bei den knappen Gütern, also den Wirtschaftsgütern, sind eine ganze Reihe an Gütern dabei, die dem sogenannten "Freien Markt" entzogen und zumindest teilweise geregelt werden sollten. In meiner Klassifizierung gehören diese dann zu dem "Gemeinen Markt", dessen Bestandteile und Regelungen ich noch bei den "Gemeingütern" (Kapitel IX & X) genauer beschreiben werde.



Anmerkung:
Ich bin kein Gegner des "Freien Marktes" - sogar im Gegenteil. Aber die Analyse der bisherigen Klassifikation zeigt deutlich, dass keine saubere Trennung zwischen den Gütern des Freien Marktes und den sog. "Freien Gütern" bzw. Gemeingütern vollzogen wurde. Die Begiffe und deren Definitionen wurden stets so gewählt, dass sich der Freie Markt offen hält, auch diese Bereiche zu erobern. Eine klare Argumentationslinie, dass es auch schützenswerte Güter ausserhalb des Freien Marktes geben könnte, fehlt absolut. 

Den Beweis, dass die unsichtbare Hand des Freien Marktes auch das Sozialwesen oder Güter von kulturellem Wert regeln oder gar schützen würde, ist der Neoliberalismus schuldig geblieben und hat sich somit ad absurdum geführt. Von daher ist der Freie Markt an den Stellen, wo dieser Existenzbedürfnisse (auch kultureller Art) bedroht, in seine Schranken zu weisen und (wenn es sein muss auch staatlich) zu regeln.

Montag, 10. September 2012

Art. 146 GG und die Piratenpartei

Bereits mehrfach wurde im LQFB der Bundespiraten eine Initiative zur Umsetzung von Art. 146 des Grundgesetzes gestartet.

Bislang hat keine Initiative das Quorum von 10 % erreicht - oder ist gar positiv abgeschlossen worden.

Persönlich bin ich für die Umsetzung von Art. 146 GG, da erst dies für mich der Selbstbestimmung entspricht und Fremdbestimmung nicht nur krank macht, sondern gar Gewalt erzeugt. Wer sich mit seinen Gesetzen identifizieren kann, da er diese mitbestimmt - die Gesetze zumindest nachempfinden kann, der kann sich auch authentisch daran halten. Dies ist erschwert oder nahezu unmöglich, wenn sich der verfassungsgebende Prozess dem Einzelnen regelrecht entzieht. Es folgt Über- oder Unterordnung, was zu Gewalt führt (siehe auch ~> "Politische Kommunikation").

Die Frage, WIE Art. 146 GG jedoch genau umgesetzt werden soll, ist berechtigt und spannend ...

Als Antwort auf die Initiative
"sonstiger Parteitagsbeschluss #1746" im LQFB erfolgte diese interessante Gegen-Initiative:


"Das Grundgesetz ist kein Provisorium. Schon lange nicht mehr gewesen. Wer so etwas immer noch behauptet, muss die letzten 60 Jahre fernab jeder Bibliothek in einer Eso-Höhle verbracht haben. Zu behaupten das deutsche Volk würde um sein Recht betrogen seine Verfassung zu ändern, oder sich eine neue zu geben, ist entweder ignorant oder böswillig.
Das deutsche Volk wählt den Bundestag. Teil des Grundgesetzes, Teil unserer Verfassung ist der Artikel 79, der den Bundestag, den Gesetzgeber, auffordert das Grundgesetz zu ändern. Das ist bereits über 60 mal geschehen. Und wird hoffentlich auch noch öfter passieren.


Durch die Änderbarkeit wird sichergestellt dass die Werte und Wünsche der Gesellschaft und die des Grundgesetzes nicht zu weit auseinanderdriften. Änderungen sind natürlich aber nicht ganz einfach. Einerseits gilt es Tagespolitik aus dem Grundgesetz rauszuhalten, andererseits gibt es wenige Texte, bei denen einzelne Buchstaben so viel Aufmerksamkeit erhalten. Und dann zieht Art 79 III als direkte Folge aus der historischen Entstehungsgeschichte eine absolute Grenze, die nur mit einer komplett neuen Verfassung umgangen werden kann und darf.

Was sind die drängenden Fragen unserer Zeit, die es nun nötig machen sollen diese Grenze zu überschreiten? Oder überhaupt erst die Debatte um diese Grenzen zu beginnen? Warum sollten wir als Gesellschaft die demokratische, soziale, föderale Republik als Ideal anzweifeln? Warum sollten wir das zentrale Dogma des Grundgesetzes, die unbedingte Menschenwürde, zur Verhandlungsmasse erklären?

Diese Fragen will ich vorher beantwortet haben. Schon alleine um sicherzugehen, dass ich hier nicht einem Not-invented-here-Syndrom aufsitze. Und die bisher gegebene Antwort "Weil der Art 146 GG da ist!" ist keine Antwort. In der aktuellen Law-and-Order-Stimmung habe ich keine Lust Steigbügelhalter für eine neue Verfassung zu spielen, nur um "auch mal was getan" zu haben.

Zum Verfassungsgeber spielen gibt es Ortsverbandssatzungen."


i3744: Europa 2.0

Die Piratenpartei hat sich mit dem Piratenappell pro Europa (Q065) mit großer Mehrheit pro-europäisch positioniert. So heißt es dort:

“Daher appellieren wir an alle europäischen Piratenparteien und Piraten, an alle europäischen Parteien und mit besonderem Nachdruck an alle Europäer, sich intensiv mit der institutionellen Zukunft Europas auseinanderzusetzen und insbesondere die Möglichkeit eines durch eine gemeinsame Verfassung konstituierten, demokratischen europäischen Rechtsstaates zu erwägen, der den Bürger in den Mittelpunkt seines Handelns stellt - ein Europa der Bürger und Regionen.”

In den letzten Monaten ist die Notwendigkeit eines Schrittes in diese Richtung stark gewachsen. Es ist unverzichtbar, dass die Piraten sich in dieser wohl wichtigsten politischen Frage der Gegenwart ganz klar positionieren und eine Perspektive aufzeigen, wohin es mit Europa gehen soll. Das Beschwören des unmittelbaren Weges in die Diktatur und eine kategorische Verweigerungshaltung sind hierfür nicht hilfreich. Nicht immer bewahrt man das, was man hat, indem man jede Veränderung am status quo blockiert.



Weitere bisherige Anträge, die sich auf Art. 146 GG beziehen:


Interessante Formulierungen in einem weiteren Antrag, der sich zwar nicht auf Art. 146 bezieht - aber ein Referendum für Änderungen des GG fordert (Quorum nicht erreicht):

Das Grundgesetz ist ein Vertrag zwischen den "Beherrschten" und den "Regierenden". Da wir in einer Demokratie leben sollten die Regierenden die Meinung des Volkes in einer gewissen Art und Weiße widerspiegeln. DIe Verfassung, unser Grundgesetz, ist die Grundlage unserer Fügung und Akzeptanz in das Rechtssystem. Zwar wurde nie über das Grundgesetz vom Deutschen Volk abgestimmt, jedoch hat es in der Bevölkerung eine breite Akzeptanz gewonnen, da es die Grundrechte der Menschen in Deutschland schützt, oft gegen die Beschlüsse des Bundestages und Bundesrates. 

Jedoch kann der Staatsvertrag einseitig verändert werden. Zwar schützt das Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz, aber auch nur solange es Konflikte mit bestehenden Grundgesetzen gibt. Wird also die Verfassung geändert, so gleicht dies einem neuen Vertrag zwischen Volk und Regierung. Eine Einseitige Vertragsänderung ist in der Regel im Geschäftsleben nicht möglich (außer zuvor so im Vertrag festgehalten), so sollte dies auch auf Politischer Ebene gelten. 

Ziel
  • Zum Schutz der Demokratie soll dass Volk generell über Grundgesetzänderungen die vom Bundestag beschlossen wurden abstimmen dürfen.
Durchsetzung
  • Die Piratenpartei möge eine Petition an den Bundestag erstellen beziehungsweise unterstützen.
https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/1756.html 
Bild: Gerd Altmann / all-silhouettes.com  & pixelio.de

Mittwoch, 8. August 2012

Mehr Demokratie

"Wir Piraten streben eine möglichst hohe demokratische Gleichberechtigung aller Menschen an. Deswegen ist es Ziel der Piratenpartei, die direkten und indirekten demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten jedes Einzelnen zu steigern und die Partizipation jedes einzelnen Mitbürgers an der Demokratie zu fördern."

Was für ein Mittel sind Volks- & Bürgerbegehren für die Parteien? 
Welche Bedeutung haben diese für die Piratenpartei?

Welche Kriterien gibt es, wann eine Partei zu dem  Werkzeug der Basisdemokratie greifen sollte?

https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/4475.html
  • Sind Volks- & Bürgerbegehren überhaupt "zwingend" bei gewissen politischen Entscheidungen?
  • Sollte sich eine Partei, wie die Piraten, Krierien auferlegen, zu denen Entscheidungen an die Bürger weiter gereicht werden? 
  • Würden Bürger der Politik mehr trauen (können), wenn es solche Kriterien grundsätzlich gäbe - oder eine Partei sich Kriterien für Basisdemokratie verpflichtet?

  • Beispiele:
    • Sollten V&B durchgeführt werden, wenn massiv in die Grundrechte eingegriffen wird bzw. eine ganze Reihe von Grundrechten umformuliert oder erweitert werden sollen? (z.B. durch die große Fülle an Grundrechts-Vorschlägen der Piratenpartei insgesamt oder den ESM / Fiskalpakt??)
    • Sollten V&B durchgeführt werden, wenn Projekte umgesetzt werden sollen, die große Anteile der Bevölkerung direkt betreffen?
      • örtlich / räumlich wie bei Großprojekten (zB. Flughafen)
      • rechtlich bei Gesetzesänderungen (Rauchverbot)
    • Sollten V&B durchgeführt werden, wenn ein hohes Risiko von nahezu der gesamten Gesellschaft getragen wird?
      • finanziell - zB. ESM & Rettungsschirme
      • für Leib und Leben zB. bei Kriegseinsätzen, die auch inländischen Terrorismus fördern könnten (oder sollten auch andere Länder vor dem Aussetzen der Grundrechte, wie bei Kriegseinsätzen, insofern vor Deutschland geschützt werden, indem zumindest wir als Volk gefragt werden?) 
    • .
    • Sollten die Kriterien nur als Empfehlungen verstanden werden, dass die Politiker nicht bei zu vielen Entscheidungen gezwungen wären das Volk zu befragen?
      • ... oder würde diese Unverbindlichkeit als "Veräppelung" der Bürger wahrgenommen werden? (was ja nicht unbedingt etwas Neues wäre...)

  • Sollten möglichst viele - oder zumindest ein Reihe - V&B gesammelt und im Verbund durchgeführt werden - auch, um die insgesamten Kosten und den Aufwand zu minimieren?



Anträge aus der Piratenpartei, die Volksabstimmungen beinhalten (diese Anträge aus dem Online-System LIQUID FEEDBACK der Piratenpartei stellen nur die Meinung Einzelner dar - und nicht der Piratenpartei als solcher!):


  • Nicht angenommene Initiative ohne Bezug zu Volksabstimmung aus 2012: 'Verfassungsreform: Direktwahl des EU-Präsidenten' https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/3687.html
Ähnlich, nur eben Online und rein Parteiintern: Initiative: 'Die ständige Mitgliederversammlung als Organ der Piratenpartei' https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2557.html

Mittwoch, 18. Juli 2012

Wir sind das Programm ;-)





Wir haben nicht nur das Recht die Welt demokratisch - partizipativ mitzugestalten (Recht, Gesetz, Bildung, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Bahn, Telefon, Post, Wasser, Strom, Flughafen, ...) - Selbstbestimmung ist eine gesundheitliche Frage, denn Fremdbestimmung ist pathologisch und vernichtet Lebensräume.