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Freitag, 7. Dezember 2012

Wahlverfahren Teil VI: Liquid Feedback

toonpool.com
Aufgrund meiner Artikel über die Wahlverfahren und meiner Antragsformulierung für ein "Piratenbegehren" habe ich einiges an Feedback bekommen. 

Daher habe ich mich entschlossen den Vergleich der Wahlverfahren nochmals umfänglich zu machen - ausschliesslich aus dem Blickwinkel der Zugangsvoraussetzungen (Access) zur jeweiligen Urwahl.





LQFB in der jetzigen Form erzwingt permanente Teilnahme. 

Warum sind die endgültigen Abstimmungen eigentlich nicht zyklisch zu fixen Terminen - monatlich, zweimonatlich oder gar vierteljährlich, um die Beteiligung zu erhöhen? Das würde kurzfristigen (da wichtigen) Abstimmungen nicht im Wege stehen.

Diese permanente Teilnahme ist natürlich ein zeitlicher Ausschlussfaktor, der nur mit Delegation einigermassen ausgehebelt werden kann. Dies betrifft auch und besonders das Fachwissen - ohne Delegation gäbe es einen zwingenden Ausschluss. Dabei spielt eigentlich weniger eine Rolle, wer die Delegation wie nutzt - nicht einmal ob die Delegation wirklich sinnvoll genutzt wird. Die Möglichkeit zur Partizipation ist wichtiger, als die tatsächliche Beteiligung. Die verschiedenen Arten an Delegation lassen zudem erahnen, dass Delegationen selbt optimiert werden können (zB. zyklischer Verfall).

Theoretisch ist in LQFB mit Delegation die volle Basis stimmberechtigt und fähig - auch wenn dies faktisch unwahrscheinlich ist. Ohne Delegation ist dies jedoch ausgeschlossen.

Die technischen Hürden sind sicherlich minimal - die verschiedenen Ablehnungsgründe von LQFB leider nicht. Die insgesamten Umstände der Ablehnung lassen LQFB und somit leider auch die sMV zumindest nicht auf den ersten Plätzen bzgl. Basisdemokratie / Access auftauchen.

Der bedeutendste Knackpunkt ist die Geheime Wahl, die zwar möglich ist - aber nur zu Lasten der Nachvollziehbarkeit. Damit ist LQFB für Geheime Wahlen eigentlich ausgeschlossen, wenn wir keinen unsicheren Wahlcomputer wollen. Und genau daher kommt die Argumentation für Klarnamen, die Geheime Wahl ausschliesst und aus jedem Teilnehmer einen transparenten Politiker bzgl. seinem Abstimmverhalten macht.


Links zum Thema:

Liquid Democracy in der Piratenpartei: Eine Neue Chance für die innerparteiliche Demokratie im 21 Jahrhunde...


Montag, 22. Oktober 2012

Volonté générale

Jean-Jacques Rousseau
Die Zeiten ändern sich. Der "Gemeinwille" von Jean-Jacques Rousseau könnte heutzutage dank dem Internet und spezieller Software, wie z.B. Liquid Feedback, echo.to oder Online Konsensieren festgestellt werden.

Der "Gemeinwille" ist ein politikwissenschaftlich umstrittener Begriff, der davon ausgeht, dass es einen einheitlichen Volkswillen gibt, der uneingeschränkt dem allgemeinen Wohl und dem Gesamtinteresse einer Gesellschaft (Gemeinwohl) entspricht. Kritiker fragen, wie dieser Gemeinwille objektiv festgestellt werden kann und wer (welche Institution) ihn bestimmt; sie halten dagegen, dass nur die unmittelbar (durch Parteien, Verbände, Organisationen, Initiativen, Medien etc.) geäußerten Wünsche und Forderungen der Bevölkerung festgestellt werden können und diese zusammengenommen (Gesamtwille) Grundlage für politische Entscheidungen sein können. (bpb)

Was bedeutet es für die aktuelle Politik, wenn die modernen Möglichkeiten eine so revolutionäre Behauptung überprüfbar machen? Entspricht der allgemeine Wille des Volkes tatsächlich dem Gemeinwohl? Und was sind die Konsequenzen, wenn dies überprüft wird?

Nach Bernhard H. F. Taureck (* 1943) ist volonté générale als Metapher zu verstehen, da sich ein Allgemeinwille, der die jeweiligen Einzelwillen reell determinierte, weder gegenständlich vorstellen, noch empirisch nachweisen lasse[6]. Ihr Begriff meine nicht eine verlorengegangene Identität der Einzelwillen im Naturzustand, sondern verweise vielmehr auf eine mögliche pragmatische "anthropologische Interesseneinheit der Menschen [...], die auf Dauer von ihren bisherigen politischen Deformationen zu befreien ist"[7].


Wozu weiter spekulieren? Ist es nicht die Aufgabe der Parteien alle möglichen Mittel zu nutzen, um den Willen des Volkes zumindest festzustellen und ggfs. sogar umzusetzen?


Montag, 10. September 2012

Art. 146 GG und die Piratenpartei

Bereits mehrfach wurde im LQFB der Bundespiraten eine Initiative zur Umsetzung von Art. 146 des Grundgesetzes gestartet.

Bislang hat keine Initiative das Quorum von 10 % erreicht - oder ist gar positiv abgeschlossen worden.

Persönlich bin ich für die Umsetzung von Art. 146 GG, da erst dies für mich der Selbstbestimmung entspricht und Fremdbestimmung nicht nur krank macht, sondern gar Gewalt erzeugt. Wer sich mit seinen Gesetzen identifizieren kann, da er diese mitbestimmt - die Gesetze zumindest nachempfinden kann, der kann sich auch authentisch daran halten. Dies ist erschwert oder nahezu unmöglich, wenn sich der verfassungsgebende Prozess dem Einzelnen regelrecht entzieht. Es folgt Über- oder Unterordnung, was zu Gewalt führt (siehe auch ~> "Politische Kommunikation").

Die Frage, WIE Art. 146 GG jedoch genau umgesetzt werden soll, ist berechtigt und spannend ...

Als Antwort auf die Initiative
"sonstiger Parteitagsbeschluss #1746" im LQFB erfolgte diese interessante Gegen-Initiative:


"Das Grundgesetz ist kein Provisorium. Schon lange nicht mehr gewesen. Wer so etwas immer noch behauptet, muss die letzten 60 Jahre fernab jeder Bibliothek in einer Eso-Höhle verbracht haben. Zu behaupten das deutsche Volk würde um sein Recht betrogen seine Verfassung zu ändern, oder sich eine neue zu geben, ist entweder ignorant oder böswillig.
Das deutsche Volk wählt den Bundestag. Teil des Grundgesetzes, Teil unserer Verfassung ist der Artikel 79, der den Bundestag, den Gesetzgeber, auffordert das Grundgesetz zu ändern. Das ist bereits über 60 mal geschehen. Und wird hoffentlich auch noch öfter passieren.


Durch die Änderbarkeit wird sichergestellt dass die Werte und Wünsche der Gesellschaft und die des Grundgesetzes nicht zu weit auseinanderdriften. Änderungen sind natürlich aber nicht ganz einfach. Einerseits gilt es Tagespolitik aus dem Grundgesetz rauszuhalten, andererseits gibt es wenige Texte, bei denen einzelne Buchstaben so viel Aufmerksamkeit erhalten. Und dann zieht Art 79 III als direkte Folge aus der historischen Entstehungsgeschichte eine absolute Grenze, die nur mit einer komplett neuen Verfassung umgangen werden kann und darf.

Was sind die drängenden Fragen unserer Zeit, die es nun nötig machen sollen diese Grenze zu überschreiten? Oder überhaupt erst die Debatte um diese Grenzen zu beginnen? Warum sollten wir als Gesellschaft die demokratische, soziale, föderale Republik als Ideal anzweifeln? Warum sollten wir das zentrale Dogma des Grundgesetzes, die unbedingte Menschenwürde, zur Verhandlungsmasse erklären?

Diese Fragen will ich vorher beantwortet haben. Schon alleine um sicherzugehen, dass ich hier nicht einem Not-invented-here-Syndrom aufsitze. Und die bisher gegebene Antwort "Weil der Art 146 GG da ist!" ist keine Antwort. In der aktuellen Law-and-Order-Stimmung habe ich keine Lust Steigbügelhalter für eine neue Verfassung zu spielen, nur um "auch mal was getan" zu haben.

Zum Verfassungsgeber spielen gibt es Ortsverbandssatzungen."


i3744: Europa 2.0

Die Piratenpartei hat sich mit dem Piratenappell pro Europa (Q065) mit großer Mehrheit pro-europäisch positioniert. So heißt es dort:

“Daher appellieren wir an alle europäischen Piratenparteien und Piraten, an alle europäischen Parteien und mit besonderem Nachdruck an alle Europäer, sich intensiv mit der institutionellen Zukunft Europas auseinanderzusetzen und insbesondere die Möglichkeit eines durch eine gemeinsame Verfassung konstituierten, demokratischen europäischen Rechtsstaates zu erwägen, der den Bürger in den Mittelpunkt seines Handelns stellt - ein Europa der Bürger und Regionen.”

In den letzten Monaten ist die Notwendigkeit eines Schrittes in diese Richtung stark gewachsen. Es ist unverzichtbar, dass die Piraten sich in dieser wohl wichtigsten politischen Frage der Gegenwart ganz klar positionieren und eine Perspektive aufzeigen, wohin es mit Europa gehen soll. Das Beschwören des unmittelbaren Weges in die Diktatur und eine kategorische Verweigerungshaltung sind hierfür nicht hilfreich. Nicht immer bewahrt man das, was man hat, indem man jede Veränderung am status quo blockiert.



Weitere bisherige Anträge, die sich auf Art. 146 GG beziehen:


Interessante Formulierungen in einem weiteren Antrag, der sich zwar nicht auf Art. 146 bezieht - aber ein Referendum für Änderungen des GG fordert (Quorum nicht erreicht):

Das Grundgesetz ist ein Vertrag zwischen den "Beherrschten" und den "Regierenden". Da wir in einer Demokratie leben sollten die Regierenden die Meinung des Volkes in einer gewissen Art und Weiße widerspiegeln. DIe Verfassung, unser Grundgesetz, ist die Grundlage unserer Fügung und Akzeptanz in das Rechtssystem. Zwar wurde nie über das Grundgesetz vom Deutschen Volk abgestimmt, jedoch hat es in der Bevölkerung eine breite Akzeptanz gewonnen, da es die Grundrechte der Menschen in Deutschland schützt, oft gegen die Beschlüsse des Bundestages und Bundesrates. 

Jedoch kann der Staatsvertrag einseitig verändert werden. Zwar schützt das Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz, aber auch nur solange es Konflikte mit bestehenden Grundgesetzen gibt. Wird also die Verfassung geändert, so gleicht dies einem neuen Vertrag zwischen Volk und Regierung. Eine Einseitige Vertragsänderung ist in der Regel im Geschäftsleben nicht möglich (außer zuvor so im Vertrag festgehalten), so sollte dies auch auf Politischer Ebene gelten. 

Ziel
  • Zum Schutz der Demokratie soll dass Volk generell über Grundgesetzänderungen die vom Bundestag beschlossen wurden abstimmen dürfen.
Durchsetzung
  • Die Piratenpartei möge eine Petition an den Bundestag erstellen beziehungsweise unterstützen.
https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/1756.html 
Bild: Gerd Altmann / all-silhouettes.com  & pixelio.de

Donnerstag, 6. September 2012

Wieviel Staat ist Software?

Wo sind die Grenzen der Automatisierung? Wieviele Politiker könnten durch Rechner ersetzt werden - welchen Teil von Wahlen können wir durch Wahlcomputer ersetzen?

Wo sind die Möglichkeiten und wo die Grenzen von "Liquid Democracy", "Liquid Feedback" und Government 2.0 allgemein?




"Absichten sind also Konstruktionen - genau so wie Technologien. Sie sind das systeminterne Äquivalent für das, was extern als Technologie arrangiert wird.
Das mag Leser schockieren, die gewohnt sind, die Welt nach der Unterscheidung von Natur und Freiheit oder von Mechanismus und Geist zu ordnen."


Niklas Luhmann - Politik der Gesellschaft 2002, S.26


Mittwoch, 8. August 2012

Die Piraten und das Grundgesetz

Das aktuelle Parteiprogramm / Grundsatzprogramm der Piratenpartei bezieht sich in zwei Punkten auf das Grundgesetz, jeweils auf Artikel 1 und somit die Menschenwürde.  

Ein wirkliches Bekenntnis zum Grundgesetz findet sich im Parteiprogramm nicht! Jegliche Versuche in Online-Abstimmungen über "Liquid Feedback" einen direkten Bezug zum Grundgesetz - oder auch nur zu den Grundrechten (GG Art. 1-20) - herzustellen wurden bislang konsequent abgelehnt. Edit: aktuelle Ausnahme!

Das Grundrecht der Meinungsfreiheit wird im Kontext zur "digitalen Revolution" erwähnt.
"Die Grundrechte des Einzelnen zu achten und zu wahren" ist allerdings nicht die Aufgabe der Bürger (oder gar der Piraten) - sondern "die Aufgabe des Staates". Damit gemeint ist allerdings "Die Freiheit des Einzelnen findet dort seine Grenzen, wo die Freiheit eines anderen unverhältnismäßig beeinträchtigt wird." Wo dieses Maß der "Unverhältnismässigkeit" beginnt oder endet wird jedoch nicht verraten.Versuche die Grundrechte im Parteiprogramm wiederzuspiegeln wurden online bislang abgelehnt.

Noch weniger scheint die "Freiheitlich demokratische Grundordnung" im Parteiprogramm eine Rolle zu spielen. Es wird zwar von der "Bildung in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft" gesprochen und erklärt, was mit dieser schwammigen Floskel gemeint sein soll (hier das Kapitel "Bildung"). Aber die, dem Grundgesetz zugrunde liegenden Regelungen, sucht man vergebens. Versuche die "Freiheitlich Demokratische Grundordnung" im Grundsatzprogramm zu verankern, fanden bislang online zu wenig Unterstützer, um weiter verarbeitet zu werden. (Beispiel)


Auch das "Menschenrecht" ist nur ein Wort - kommt aber nicht einmal als solches im Parteiprogramm vor. Von den Menschenrechten, die z.B. in der Charta der Vereinten Nationen ihren Ausdruck finden, braucht man folglich gar nicht erst zu sprechen. Versuche, die Menschenrechte im Grundsatzprogramm zu verankern, wurden online bislang abgelehnt.

Ob nun Reset, Update oder gar ein "neues Betriebssystem" - die Piratenpartei stellt sicherlich alles und manchmal auch jeden in Frage. Das ist prinzipiell gut so!
Dabei sollten aber weder die Grund- & Menschenrechte bzw. zumindest nicht die Prinzipien des Grundgesetzes in Frage gestellt, noch in ihrer Würde verletzt werden. Dies muss bei einer Partei, die sich erlauben will, alles und jeden umzukrempeln, klar rüber kommen, wenn diese nicht als verfassungsfeindlich eingestuft werden will.

Wer so tief in das Gefüge eingreifen will, wie aktuell sogar die Forderung den Verfassungsschutz abzuschaffen (ein Schelm wer böses dabei denkt), der muss sich in aller Deutlichkeit für mindestens die Grundrechte des Grundgesetzes, eher noch die "Freiheitlich demokratische Grundordnung" aussprechen. Natürlich wären auch die Menschenrechte dabei ganz nett, sind aber nicht unbedingt zwingend für ein Parteiprogramm, das ALLES (?!?) in Frage stellen will. (*, **, ***, )

Aus diesem Grund habe ich einen entsprechenden Antrag gestellt und soweit dieser das Quorum erreicht, könnte dieser oder Vergleichbares über den nächsten Parteitag im Programm einzehen. Edit: Der Antrag hat keine wirkliche Zustimmung gefunden.


Anträge aus dem LiquidFeedback System der Piratenpartei (jeweils nur Stimmungsbilder und keine offizielle Stellungnahme der Partei) zu den Themen Grundgesetz, Volksentscheid, Verfassung & Menschenrechte