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Sonntag, 23. September 2012

Berliner S-Bahn - Tisch

Am 7. Februar 2012 verkündete der Senat, dass er beabsichtige, das Volksbegehren „Rettet unsere S-Bahn“ juristisch überprüfen zu lassen. 

Der Senat, hieß es, habe Zweifel an der Zulässigkeit des Volksbegehrens und werde deshalb nach §17 Absatz 6 Abstimmungsgesetz (Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid) den Verfassungsgerichtshof anrufen. 

Dahinter steht der Versuch des Senats, das Volksbegehren mit juristischen Mitteln auszubremsen oder zumindest zu verzögern.
 

Das Volksbegehren hat zum Ziel, ein Gesetz zu erlassen, um das S-Bahn-Chaos zu beenden:
Neue Züge und mehr Personal sollen bereit gestellt, die Verträge offen gelegt und weitere
Verbesserungen erreicht werden. Durch eine gesetzliche Festschreibung dieser Bedingungen würde das Interesse von privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) am Betrieb von S-Bahn-Strecken sinken. 


Die Profite, die private EVU durch Stellenabbau, Lohndumping und geringe Investitionen erzielen, könnten nicht realisiert werden. Doch genau darauf setzt der schwarz-rote Senat: 

Die Teilprivatisierung des S-Bahn-Betriebs soll vorangetrieben werden. Private Unternehmen sollen Strecken betreiben und damit Profite einfahren. Ein Blick auf den Regionalverkehr in Brandenburg genügt, um zu sehen, wohin es führt, wenn private Unternehmen bei einer Ausschreibung des Zugverkehrs den Zuschlag erhalten. In Brandenburg betreibt die private ODEG seit 2009 fünf Linien des Regionalverkehrs. Bei der ODEG verdienen die Beschäftigten im Durchschnitt 30 % weniger als bei der Deutschen Bahn AG.
 

Eine Garantie dafür, dass die Züge der privaten Unternehmen funktionieren, gibt es nicht: Im Februar 2012 fielen beispielsweise bei den neuen ODEG-Zügen der Linie OE33 die Heizungen aus; das Unternehmen ließ mitteilen, diese seien nur bis minus 20 Grad Celsius ausgelegt.

Senat übergeht den Willen von 30.000 BerlinerInnen
Im Juli beginnt die offizielle Ausschreibung des S-Bahn-Betriebs auf dem Ring und Linien im Süd-Osten. Das Volksbegehren S-Bahn stört das reibungslose Ausschreibungs- verfahren und ist dem Senat ein Dorn im Auge. Jede zeitliche Verzögerung oder der Versuch, das Volksbegehren für illegal zu erklären, verschafft dem Senat Spielraum.
Das zeigt: Der Senat will um jeden Preis die Teilprivatisierung durchsetzen und ignoriert dabei den Willen von über 30.000 Berlinerinnen und Berlinern, die das Volksbegehen S-Bahn in der ersten Stufe unterzeichnet haben, und all derer, die ebenfalls gegen eine Teilprivatisierung sind. 


S-Bahn Verträge
Der Senat hält offenbar nichts von direkter Demokratie.
Diese Taktik ist nicht neu. Schon bei den Volksbegehren Wasser, Kita und Wahlrecht gab es Versuche, die Initiatoren durch eine juristische Überprüfung der Volksbegehren auszubremsen.
 

Der Senat hatte damit keinen Erfolg; alle drei Volksbegehrensinitiativen wurden jedoch erheblich in ihrer Arbeit behindert und die Begehren verzögert ...
(Die gesamte Stellungnahme des KoKreises kann als *.pdf hier abgerufen werden)



Berliner Energietisch

Neue Energie für Berlin

Eckpunkte des Gesetzentwurfs für eine demokratische, ökologische und soziale Energieversorgung
Mit dem Gesetzentwurf für eine demokratische, ökologische und soziale Energieversorgung in Berlin werden Stadtwerke und eine Netzgesellschaft als Anstalt öffentlichen Rechts errichtet. Zweck der Netzgesellschaft ist die Übernahme der Stromnetze zum 01.01.2015. 

Die Stadtwerke sollen dazu beitragen, dass langfristig die Energieversorgung Berlins zu 100 Prozent auf der Grundlage dezentral erzeugter erneuerbarer Energien erfolgt. Neben ökologischen Kriterien enthält der Gesetzentwurf jedoch auch weit-gehende soziale und demokratische Vorgaben.

Ökologisch
Aufgaben der Stadtwerke als integrierter Energiedienstleister sind vor allem der Aufbau von Produktions- und Vertriebskapazitäten für erneuerbare Energien und die Nutzung von Energieeinsparkapazitäten. Die Stadtwerke unterstützen darüber hinaus private Initiativen für die Energieeinsparung und dezentrale Erzeugung von erneuerbaren Energien als Bürgerkraftwerke.

a) 100% erneuerbare Energien
Stromproduktion und Vertrieb soll zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien erfolgen.1 Dazu bauen die Stadtwerke dezentrale Erzeugungskapazitäten auf Basis erneuerbarer Energien auf und weiten diese sukzessive aus. Die finanzielle Unterstützung sowie Produktion und Vertrieb von Energie aus Atom- und Kohlekraftwerken ist ausgeschlossen.

b) Energieeinsparung
Die Senkung des Energieverbrauchs ist ein zentrales Geschäftsziel der Stadtwerke. Sie fördern und investieren in Energieeffizienz- und Energiesparmaßnahmen.

Sozial
Die Stadtwerke haben die Aufgabe, die Versorgung der Berliner EinwohnerInnen mit Energie zu gewährleisten und Energiearmut entgegenzuwirken. Energiearmut ist der mangelnde Zugang zu bezahlbaren und zuverlässigen Energiedienstleistungen. Abklemmungen sollen somit verhindert werden. Die Stadtwerke sorgen zudem für eine sozialverträgliche energetische Gebäudesanierung und fördern die Anschaffung sparsamer Haushaltsgeräte für sozial Schwächere. 

Allen Beschäftigen der Vattenfall-Netzgesellschaft wird die Übernahme durch die berlineigene Netzgesellschaft angeboten. Alle Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen werden übernommen. Die Zahl der Beschäftigten wird während der Laufzeit des Konzessionsvertrags stabil bleiben.

Demokratisch
Für Stadtwerke und Netzgesellschaft gelten klare Transparenzvorgaben in Bezug auf den Zugang und der Veröffentlichung von Dokumenten. Zudem werden im Gesetzentwurf folgende innovative Beteiligungs-möglichkeiten geschaffen.

a) Direktwahl des Verwaltungsrats
Dem 15-köpfigen Verwaltungsrat der Stadtwerke und der Netzgesellschaft gehören jeweils neben Wirtschafts- und UmweltsenatorIn sieben BeschäftigtenvertreterInnen an. Weitere sechs Verwalt-ungsratsmitglieder werden von den BerlinerInnen direkt gewählt.

b) Initiativrecht
Sammelt eine Initiative 3.000 Unterschriften von Berliner EinwohnerInnen wird sie vom Verwaltungsrat angehört. Der Verwaltungsrat entscheidet daraufhin innerhalb von drei Monaten über den Vorschlag. Sammelt eine Initiative 5.000 Unterschriften ist der Verwaltungsrat verpflichtet, eine konsultative Kundenbefragung durchzuführen.

c) Versammlungen
Für das Land Berlin sowie in jedem Bezirk findet mindestens einmal jährlich eine Versammlung zur Erörterung der Angelegenheiten der Stadtwerke und der Netzgesellschaft statt. Auf Wunsch der EinwohnerInnen können auch weitere Versammlungen einberufen werden. Empfehlungen der Versammlungen müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Verwaltungsrat behandelt werden.

d) Ombudsperson
Um die Interessen von Kunden und Beschäftigten besser wahrnehmen zu können bestimmen Stadtwerke und Netzgesellschaft eine Ombudsperson, die als Beschwerdestelle für EinwohnerInnen dient.




Den gesamten Gesetzentwurf finden Sie hier.
Eine ausführliche Begründung zum Gesetzentwurf finden Sie hier.



Links:

Montag, 9. Januar 2012

Bahn unter'm Hammer

Der Begriff Bahnreform bezeichnet die gesetzliche und organisatorische Neuordnung der bundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland, die durch das 1994 in Kraft getretene Eisenbahnneuordnungsgesetz eingeleitet wurde. Bestandteile der Bahnreform sind die Gründung der Deutschen Bahn AG als privatrechtlich organisierte Eisenbahngesellschaft des Bundes, die Öffnung der Schienenwege für private Eisenbahnunternehmen sowie die Übertragung der Zuständigkeit für den Schienen-Personen-Nahverkehr vom Bund auf die Länder.

Am 2. Dezember 1993 stimmte der Deutsche Bundestag mit 558 Ja-Stimmen, 13 Gegenstimmen und vier Enthaltungen für das notwendige Gesetzespaket. Neben dem Artikel 87 des Grundgesetzes wurden damit rund 130 Gesetze geändert. Diese Änderungen waren notwendig, um die Deutsche Bahn AG zu gründen, Aufgaben der staatlichen Daseinsvorsorge von unternehmerischen Aufgaben der Bahnen zu trennen, den Schienenpersonennahverkehr zu regionalisieren und die Beamten der ehemaligen Bundesbahn in ein Dienstüberlassungsverhältnis zwischen DB AG und Bundeseisenbahnvermögen zu überführen. Nach Zustimmung des Bundesrats wurde die Deutsche Bahn AG im Januar 1994 in das Handelsregister in Berlin-Charlottenburg eingetragen.

Die Änderungen traten am 1. Januar 1994 in Kraft. Mit der Bahnreform wurden auch die Forderungen der EG-Richtlinie 91/440/EWG nach diskriminierungsfreiem Zugang zum Schienennetz in Deutschland umgesetzt

Am 4. Dezember 1997 stimmte der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn der zweiten Stufe der Bahnreform zu. Zum 1. Januar 1999 wurden damit fünf eigenständige Aktiengesellschaften unter dem Dach der Deutschen Bahn AG gegründet, die weitgehend den bisherigen Unternehmensbereichen (UB) entsprachen: Aus dem UB Fernverkehr ging die DB Reise & Touristik AG hervor, aus dem UB Nahverkehr die DB Regio AG, aus dem UB Güterverkehr die DB Cargo AG, aus dem UB Fahrweg die DB Netz AG sowie aus dem UB Personenbahnhöfe die DB Station & Service AG.


Die Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen hatte seit 1994 weitreichende Folgen auf das Eisenbahnwesen in Deutschland. Aufgrund des erheblichen Investitionsbedarfs, der langen Abschreibungszeiträume für Schienenfahrzeuge von 15 bis 30 Jahren sowie des notwendigen Aufbaus neuer behördlicher und unternehmerischer Strukturen kann die Bahnreform bis heute nicht als abgeschlossen angesehen werden. Hinzu kommen die Änderungen auf europäischer Ebene, die zu einer Europäisierung der großen Eisenbahngesellschaften führen werden.



"Bahn unterm Hammer" ist der Titel eines Dokumentarfilmes der Regisseure Herdolor Lorenz und Lesli Franke über die geplante Privatisierung der Deutschen Bahn aus dem Jahr 2007.

Der Film versucht Beispiele für positive und negative Entwicklungen im Bahnverkehr aufzuzeigen. Hierfür wurden Aufnahmen in Großbritannien, der Schweiz und in Deutschland gedreht.

Bahn unterm Hammer entstand mit Unterstützung von ver.di, attac, BUND, Robin Wood, Naturfreunde, Umkehr, Globale07 und Bahn von unten. Die Drehkosten in Höhe von 60.000 bis 80.000 Euro wurden über eine große Zahl von Kleinspenden aufgebracht. Der Film entstand unter der Beratung des Bahnkritikers Winfried Wolf. Der Kinostart des von der Firma Kernfilm produzierten Films war am 3. Mai 2007.




Montag, 5. Dezember 2011

Postreform

Die Postreform war ein Reformpaket, dessen Ziel die Privatisierung der Behörde Deutsche Bundespost (DBP) war.

Der rasante technische Fortschritt und die zunehmende Marktdynamik vor allem durch die vollständige Öffnung des amerikanischen Fernmeldewesens setzte die Bundespost unter Druck. Sie war immer weniger in der Lage, die Vielfalt der technischen Möglichkeiten in marktgängige Angebote umzusetzen. Da auf dem deutschen Post- und Telekommunikationsmarkt kein Wettbewerb herrschte, gab es auch keinen Anlass zu hohem Forschungsdruck, zu besserem Kundenservice oder zu Kostensenkungen.


Ein weiterer Grund für die Reformierung war die Liberalisierungsdiskussion, die Ende der 1970er Jahre in Gang kam. Sie mündete 1986 in der Einheitlichen Europäischen Akte, welche die Voraussetzung zur Vollendung des Europäischen Binnenmarktes war. In diesem Binnenmarkt sollten die vier Freiheiten vollständig verwirklicht werden: Freier Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital. Das bedeutet unter anderem, dass Unternehmen aus Mitgliedstaaten grenzüberschreitend ihre Waren und Dienstleistungen ohne Beschränkungen anbieten können. Es kam zu einem Umdenken in Bezug auf die staatlichen Monopolstellungen in einigen Wirtschaftsbereichen. Schrittweise sollten diese für den freien Wettbewerb freigegeben werden. Die EG-Kommission leitete in Anwendung der Wettbewerbsregeln mehrere Verfahren gegen Mitgliedstaaten ein. Im Ergebnis musste auch die DBP eine Beschneidung ihrer Monopolansprüche und die Abgabe von Tätigkeitsbereichen hinnehmen.

Nach dem Abschlussbericht einer Regierungskommission Fernmeldewesen und dem steigenden externen Liberalisierungsdruck durch andere Mitgliedstaaten wie Frankreich und Großbritannien wurde in der damaligen Regierungskommission (CDU/CSU und FDP) im Mai 1988 ein mehrheitsfähiges Reformkonzept beschlossen.


Postreform I
 

Ziel der Reform war es, die Angebotsvielfalt in den Marktbereichen zu erweitern und zu fördern, in denen sich die Kundenbedürfnisse schnell fortentwickeln. Die DBP wurde nach diesem Gesetz neu strukturiert und in drei öffentliche Unternehmen aufgeteilt. So sollten Ineffizienzen und Größennachteile vermieden werden. Die Unternehmen Postdienst, Postbank und Telekom werden von einem Vorstand und einem Aufsichtsrat geleitet.

Die Geschäftsbereiche nahmen weiterhin hoheitliche Aufgaben unter der Leitung des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation wahr. Die Deutsche Bundespost behielt weiterhin ihre Monopole bei der Briefbeförderung und beim Telefonnetz mit Ausnahme des Mobilfunks, alle übrigen Dienstleistungen konnten fortan auch von privaten Anbietern durchgeführt werden.

Die politischen Kontrollmöglichkeiten wurden gesichert und die Einheit der Deutschen Bundespost nicht angetastet. So konnten die drei Unternehmen keine eigene Rechtspersönlichkeit bilden, eine Umwandlung in eine Gesellschaft privaten Rechts wurde ausgeschlossen. Auch der Konflikt zwischen politischen und unternehmerischen Zielen wurde gemildert, aber nicht abgeschafft aus den oben genannten Gründen.

Nach Inkrafttreten des Poststrukturgesetzes am 1. Juli 1989 ergriff eine außerordentliche Dynamik den liberalisierten Markt. Die Entwicklungen waren von einem raschen Wachstum der Angebote, einer tieferen Produktdifferenzierung und starken Preisverfällen geprägt. Durch die immer noch vorherrschenden verfassungsrechtlichen Restriktionen war die internationale Handlungsfähigkeit der drei Unternehmen der DBP eingeschränkt. Vom Staat kontrollierte Unternehmen gelten nicht als potentielle Partner für strategische Allianzen. Es drohten Standortnachteile für die deutsche Wirtschaft, wenn sich die DBP nicht dem internationalem Wettbewerb stellt. Die Postreform I erlaubte zwar nun ausländischen Unternehmen den Einstieg in den deutschen Markt, aber als unmittelbare Bundesverwaltung konnten die drei Unternehmen der DBP nicht auf den liberalisierten ausländischen Post- und Telekommunikationsmärkten tätig werden.

Die Postreform I schuf die Voraussetzungen für eine Entstaatlichung und die Aufhebung des Monopols.


Postreform II
 
Nach dem Fall der Mauer 1989 kamen Überlegungen in der Bundesregierung zu dem Schluss, die drei staatlich geführten Unternehmen der DBP teilweise zu privatisieren. In den damals neuen Bundesländern mussten zum Aufbau der Post- und Telefondienste enorme Investitionen getätigt werden. Allein die DBP Telekom setzte bis 1997 60 Mrd. DM im Nordosten Deutschlands ein. Doch die höchst angespannte Haushaltslage der Bundesregierung ließ keine Beisteuerung von Eigenmitteln zu, so dass die Eigenkapitalquote weit unter das gesetzlich vorgeschriebene Maß von 33 % sank. Aus Rücksichtnahme auf Wählerinteressen verzichtete man auf eine Erhöhung der Post- und Telefongebühren.

Schnellstmöglich musste eine Lösung der Kapitalbeschaffungsprobleme gefunden werden. Das Ergebnis einer erneut eingesetzten Verhandlungskommission nach einem zweijährigen Prozess war 1994 die Postreform II. Alle drei Unternehmen der DBP sollten in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. So konnte die Stärkung des Eigenkapitals, die Beteiligung an internationalen Konsortien und der Ausbau ihrer Positionen in der Welt ermöglicht werden. Sie unterliegen ab 1996 der uneingeschränkten Steuerpflicht, welche nur durch erhebliche fiskalische Verzichte des Bundes möglich wurde. Überlegungen waren ausschlaggebend dafür, dass durch Steuerzahlung der drei Unternehmen, Dividenden oder Aktienverkäufe der Bund in Zukunft einen Ausgleich für den Wegfall der Ablieferungen erhält. Damit entstanden die Deutsche Post AG, die Deutsche Telekom AG und die Deutsche Postbank AG. Für den Verlust an politischer Steuerungskompetenz hält der Bund die Mehrheitsbeteiligung an den Postunternehmen. Zur Regelung der dienstlichen und disziplinarischen Maßnahmen und zur Sicherstellung von Sozialleistungen gegenüber den Beamten, Angestellten und Arbeitern wurde die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost gegründet. Sie verwaltet außerdem die im Bundeseigentum stehenden Aktienanteile an den Unternehmen. Die Postbeamtenkrankenkasse blieb außerdem bestehen, nimmt als Mitglieder jedoch nur Beschäftigte auf, die bereits 1994 im Dienst der Bundespost standen.

Der Bund bleibt für die hoheitlichen Aufgaben im Postwesen und bei der Telekommunikation zuständig. Zu den hoheitlichen Aufgaben zählt die flächendeckende, ausreichende und angemessene Sicherung der Nachfragenden. Zu verstehen sind darunter Fragen der Standardisierung und Normierung, die Funkfrequenzverwaltung, die Erteilung von Genehmigungen für Funkanlagen und die Vorsorge für den Krisen- und Katastrophenfall.

Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) bezeichnete die im Sommer 1994 verabschiedete Postreform II als das zentrale Ereignis des Jahres und als eine der größten Reformen der deutschen Wirtschaftsgeschichte.[1] Die Postreform II beschränkte sich auf die Privatisierung und änderte nichts an der Wettbewerbsstruktur.

Die Postreform war in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert worden; zu den Kernpunkten der Auseinandersetzung zählte unter anderem die Frage nach den Pensionsleistungen der drei Postunternehmen, die sich auf rund 100 Milliarden Mark belaufen.


Postreform III

Auch die Postreform III wurde in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert; Streitpunkte sind beispielsweise die aus dem sozialdemokratisch-alternativen Spektrum stammende Forderung nach einem Universaldienst.

Die Entwürfe sahen eine unabhängige Regulierungsbehörde mit folgenden Aufgaben vor:

  • Erteilung von Lizenzen
  • Formulierung von Auflagen 
  • Ausübung von Kontrollrechten
  • Sicherstellung des Zusammenschlusses konkurrierender Netze (Interconnection)
  • Ordnung der Bewirtschaftung begrenzter Ressourcen (Frequenzen, Nummern, Wegerechte)
  • Genehmigung der Tarife des dominierenden Netzbetreibers
  • Beobachtung der Qualität der Leistungen
  • Sicherstellung eines Universaldienstes im Falle einer nachgewiesenen Unterversorgung (Marktversagen)
  • Durchführen von Schlichtungsverfahren nach § 10 Postdienstleistungsverordnung

Schließlich wurde 1998 als Ersatz für das Bundesministerium die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) gegründet, welche für die Regulierung der technischen Seite des Telekommunikationsmarktes zuständig war. Im Juli 2005 wurde die RegTP in die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, kurz BNetzA, umbenannt.