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Mittwoch, 26. September 2012

Ist die Verfassung "nur" ein Medium?

Verfassung der Vereinigten Staaten
Auch das Grundgesetz* steht auf geduldigem Papier oder schwirrt virtuell durch das Internet - wird also getragen, wie jedes andere Medium auch. Für eine Verfassung, wie z.B. der amerikanischen "Constitution", kommt nahezu jedes Trägermedium in Frage.

Das Spannende an einer "Verfassung** als Medium" ist sicherlich die "Redaktion". Eine Verfassung entsteht durch die Redaktion des Volkes, durch Deligierte oder eine Art Volks- und Bürgerbegehren, einen Verfassungskonvent. 

Da das ganze Volk hinter der Verfassung stehen (können) sollte oder dessen Einzelteile zumindest empathisch nachvollziehen (können) sollte, ist nach Möglichkeit das gesamte Volk in den "Bildungsprozess" einzubeziehen. Aus diesem Blickwinkel betrachtet ist der "Prozess" auch weitaus wichtiger, wirkungsvoller und bedeutender als das "Endprodukt", das jederzeit gemeinsam neuen Begebenheiten angepasst werden kann!

Je weniger die von einer Verfassung Betroffenen in diesen Prozess einbezogen werden, um so weniger können sich diese mit ihren eigenen Regeln "identifizieren" - und umso mehr Ablehnung gegen die eigenen Gesetze, Unterodnung oder Hinwegsetzen (also mehr oder weniger subtile Gewalt!) entsteht. Dies gilt natürlich für alle Gesetze und findet sich bei T.W. Adorno, E. Fromm und A. Gruen nachzulesen.

Auch die Wirkung einer "Verfassung" als "Medium" ist spannend und aussergewöhnlich zugleich. Während die "Wirkungsforschung" davon ausgeht, dass es keinen Beweis für die direkte und reproduzierbare Wirkung eines Mediums auf die Rezipienten gibt - wird von einer Verfassung erwartet, dass diese im gesamten Geltungsbereich anerkannt und umgesetzt wird.


Im Gegensatz zu einer "Werbung", die in Millisekunden aufgenommen werden soll und zu direkten (wirtschaftlich) messbaren Erfolgen führen soll - haben unsere Gesetze und somit auch die Verfassung ein Umsetzungsproblem. In der Regel wissen wir alle was gut für uns selbst wäre, wir halten uns nur in speziellen Bereichen nicht einmal an das, was wir bereits selbst als richtig erkannt haben. 

Was bringt die beste Verfassung, wenn sich die Menschen nicht - oder zu wenig - daran halten? Was bringt ein Parteiprogramm, das man eigentlich als parteiliche Verfassung betrachten sollte, wenn sich nicht einmal die herausgebenden Parteien selbst daran halten?

Ein zentrales Problem, warum sich Menschen nicht - oder zu wenig - mit ihren eigenen Gesetzen identifizieren bzw. diese zumindest nachvollziehen können, ist die fehlende Einbindung in den Bildungsprozess. 


Etwa um Min. 6 erklärt Gerald Hüther in diesem Video aus der Sicht der Gehirnforschung
und Lerntheorie unser "Umsetzungsproblem".


Besonders kann man dies in der "Erziehung" und "Bildung" erkennen, wenn man versucht den eigenen oder anvertrauten Kindern Regeln beizubringen. Am nachhaltigsten funktioniert dies, wenn die Kinder die Regeln auch selbst nachvollziehen können oder gar in die Gestaltung der eigenen Lebensregeln mit einbezogen werden. Je mehr die Regeln (gegen den Willen oder gegen das empathische Verständnis) übergestülpt werden, umso mehr entsteht unterdrückte Anpassung oder hinwegsetzende Rebellion.

Diese fehlende partizipative Demokratie hat pathologische, also krank machende, Folgen. Die ART & WEISE, wie eine Verfassung als Medium gestaltet und eingeführt wird, wirkt direkt auf die authentische Akzeptanz im Geltungsbereich. 

Somit ist unsere Verfassungsbildung massgeblich mitverantwortlich an unserem Umsetzungsproblem von Regeln, die wir uns gemäß "Demokratie" eigentlich selbst geben.


* = Grundgesetz
Ein Grundgesetz ist- ein besatzungsrechtliches Mittel zur Schaffung von Ruhe und Ordnung in einenm durch Kriegsbehandlung besetzten Gebiet - gegeben von der Siegermacht (oder den Siegermächten) - für das auf Zeit eingesetzte Verwaltungsorgan (BRD), Quelle-Creifeld`s Rechtswörterbuch, 17. Auflage C.H. Beck München 2002


** = Als Verfassung wird das zentrale Rechtsdokument oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates, Gliedstaates oder Staatenverbundes bezeichnet. Sie regelt den grundlegenden organisatorischen Staatsaufbau, die territoriale Gliederung des Staates, die Beziehung zu seinen Gliedstaaten und zu anderen Staaten sowie das Verhältnis zu seinen Normunterworfenen und deren wichtigste Rechte und Pflichten. Die auf diese Weise konstituierten Staatsgewalten sind an die Verfassung als oberste Norm gebunden und ihre Macht über die Normunterworfenen wird durch sie begrenzt. Die verfassunggebende Gewalt geht in demokratischen Staaten vom Staatsvolk aus. Verfassungen enthalten meist auch Staatsaufgaben- und Staatszielbestimmungen, diese finden sich häufig in einer Präambel wieder.


>>> Können Massenmedien jedes Ziel erreichen?
>>> Ist das Arbeitsamt in Wirklichkeit ein Medium?
>>> Warum für Werbung Geld zahlen ...

Montag, 10. September 2012

Art. 146 GG und die Piratenpartei

Bereits mehrfach wurde im LQFB der Bundespiraten eine Initiative zur Umsetzung von Art. 146 des Grundgesetzes gestartet.

Bislang hat keine Initiative das Quorum von 10 % erreicht - oder ist gar positiv abgeschlossen worden.

Persönlich bin ich für die Umsetzung von Art. 146 GG, da erst dies für mich der Selbstbestimmung entspricht und Fremdbestimmung nicht nur krank macht, sondern gar Gewalt erzeugt. Wer sich mit seinen Gesetzen identifizieren kann, da er diese mitbestimmt - die Gesetze zumindest nachempfinden kann, der kann sich auch authentisch daran halten. Dies ist erschwert oder nahezu unmöglich, wenn sich der verfassungsgebende Prozess dem Einzelnen regelrecht entzieht. Es folgt Über- oder Unterordnung, was zu Gewalt führt (siehe auch ~> "Politische Kommunikation").

Die Frage, WIE Art. 146 GG jedoch genau umgesetzt werden soll, ist berechtigt und spannend ...

Als Antwort auf die Initiative
"sonstiger Parteitagsbeschluss #1746" im LQFB erfolgte diese interessante Gegen-Initiative:


"Das Grundgesetz ist kein Provisorium. Schon lange nicht mehr gewesen. Wer so etwas immer noch behauptet, muss die letzten 60 Jahre fernab jeder Bibliothek in einer Eso-Höhle verbracht haben. Zu behaupten das deutsche Volk würde um sein Recht betrogen seine Verfassung zu ändern, oder sich eine neue zu geben, ist entweder ignorant oder böswillig.
Das deutsche Volk wählt den Bundestag. Teil des Grundgesetzes, Teil unserer Verfassung ist der Artikel 79, der den Bundestag, den Gesetzgeber, auffordert das Grundgesetz zu ändern. Das ist bereits über 60 mal geschehen. Und wird hoffentlich auch noch öfter passieren.


Durch die Änderbarkeit wird sichergestellt dass die Werte und Wünsche der Gesellschaft und die des Grundgesetzes nicht zu weit auseinanderdriften. Änderungen sind natürlich aber nicht ganz einfach. Einerseits gilt es Tagespolitik aus dem Grundgesetz rauszuhalten, andererseits gibt es wenige Texte, bei denen einzelne Buchstaben so viel Aufmerksamkeit erhalten. Und dann zieht Art 79 III als direkte Folge aus der historischen Entstehungsgeschichte eine absolute Grenze, die nur mit einer komplett neuen Verfassung umgangen werden kann und darf.

Was sind die drängenden Fragen unserer Zeit, die es nun nötig machen sollen diese Grenze zu überschreiten? Oder überhaupt erst die Debatte um diese Grenzen zu beginnen? Warum sollten wir als Gesellschaft die demokratische, soziale, föderale Republik als Ideal anzweifeln? Warum sollten wir das zentrale Dogma des Grundgesetzes, die unbedingte Menschenwürde, zur Verhandlungsmasse erklären?

Diese Fragen will ich vorher beantwortet haben. Schon alleine um sicherzugehen, dass ich hier nicht einem Not-invented-here-Syndrom aufsitze. Und die bisher gegebene Antwort "Weil der Art 146 GG da ist!" ist keine Antwort. In der aktuellen Law-and-Order-Stimmung habe ich keine Lust Steigbügelhalter für eine neue Verfassung zu spielen, nur um "auch mal was getan" zu haben.

Zum Verfassungsgeber spielen gibt es Ortsverbandssatzungen."


i3744: Europa 2.0

Die Piratenpartei hat sich mit dem Piratenappell pro Europa (Q065) mit großer Mehrheit pro-europäisch positioniert. So heißt es dort:

“Daher appellieren wir an alle europäischen Piratenparteien und Piraten, an alle europäischen Parteien und mit besonderem Nachdruck an alle Europäer, sich intensiv mit der institutionellen Zukunft Europas auseinanderzusetzen und insbesondere die Möglichkeit eines durch eine gemeinsame Verfassung konstituierten, demokratischen europäischen Rechtsstaates zu erwägen, der den Bürger in den Mittelpunkt seines Handelns stellt - ein Europa der Bürger und Regionen.”

In den letzten Monaten ist die Notwendigkeit eines Schrittes in diese Richtung stark gewachsen. Es ist unverzichtbar, dass die Piraten sich in dieser wohl wichtigsten politischen Frage der Gegenwart ganz klar positionieren und eine Perspektive aufzeigen, wohin es mit Europa gehen soll. Das Beschwören des unmittelbaren Weges in die Diktatur und eine kategorische Verweigerungshaltung sind hierfür nicht hilfreich. Nicht immer bewahrt man das, was man hat, indem man jede Veränderung am status quo blockiert.



Weitere bisherige Anträge, die sich auf Art. 146 GG beziehen:


Interessante Formulierungen in einem weiteren Antrag, der sich zwar nicht auf Art. 146 bezieht - aber ein Referendum für Änderungen des GG fordert (Quorum nicht erreicht):

Das Grundgesetz ist ein Vertrag zwischen den "Beherrschten" und den "Regierenden". Da wir in einer Demokratie leben sollten die Regierenden die Meinung des Volkes in einer gewissen Art und Weiße widerspiegeln. DIe Verfassung, unser Grundgesetz, ist die Grundlage unserer Fügung und Akzeptanz in das Rechtssystem. Zwar wurde nie über das Grundgesetz vom Deutschen Volk abgestimmt, jedoch hat es in der Bevölkerung eine breite Akzeptanz gewonnen, da es die Grundrechte der Menschen in Deutschland schützt, oft gegen die Beschlüsse des Bundestages und Bundesrates. 

Jedoch kann der Staatsvertrag einseitig verändert werden. Zwar schützt das Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz, aber auch nur solange es Konflikte mit bestehenden Grundgesetzen gibt. Wird also die Verfassung geändert, so gleicht dies einem neuen Vertrag zwischen Volk und Regierung. Eine Einseitige Vertragsänderung ist in der Regel im Geschäftsleben nicht möglich (außer zuvor so im Vertrag festgehalten), so sollte dies auch auf Politischer Ebene gelten. 

Ziel
  • Zum Schutz der Demokratie soll dass Volk generell über Grundgesetzänderungen die vom Bundestag beschlossen wurden abstimmen dürfen.
Durchsetzung
  • Die Piratenpartei möge eine Petition an den Bundestag erstellen beziehungsweise unterstützen.
https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/1756.html 
Bild: Gerd Altmann / all-silhouettes.com  & pixelio.de

Entfernt sich die Piratenpartei von den Bürgern?

  • Werden die Bürger aktuell noch gefragt?

  • Bei welchen Fragen und politischen Entscheidungen müssen die Bürger eigentlich zwingend gefragt werden?
    • Sind die Bürger bei politischen Entscheidungen, die Leib und Leben der Bürger gefährden, zu fragen?
      (zB. Atommüll Endlager, Kriegseinsätze, ...)

  • Zu welchen Entscheidungen sind Volks- & Bürgerbegehren prinzipiell durchzuführen?
    (zB. gravierende Grundrechtsbeschneidungen, Veränderungen am Grundgesetz)
     
  • Wie wird mit Antworten der Bürger umgegangen oder vielleicht besser verfahren?
  • Wie positioniert sich die Piratenpartei, wenn der Bürgerwille klar ist (und die aktuelle Politik dem zuwider handelt)?
Aktuell ist der Fokus der Partei sehr nach INNEN gerichtet und das ist sicher auch gut so. Dabei sollte die ureigentliche Aufgabe der Vermittlung zwischen Bürgerwille und Politik nicht vergessen werden.

Mehr noch, wenn die Piratenpartei eigentlich einen Lösungsweg hat (und nicht unbedingt DIE Lösungen) - sich Lösungen stets aus diesem Lösungsweg ergeben, erneuern und basisdemokratisch wandeln (optimieren!) können, dann sollte der Lösungsweg vor lauter Einzellösungen nicht vergessen werden. 

Diese Tendenz ist allerdings bereits spürbar. Hoffentlich geht bei aller Demokratisierung auch der Piratenpartei (plötzlich 20.000 mehr Mitglieder, die nicht unbedingt den hohen Anspruch teilen?) der Lösungsweg, der sich praktisch mit allen mündigen lösungsorientierten Bürgern an einen Tisch setzt, als Prämisse nicht flöten ...

Mittwoch, 8. August 2012

Mehr Demokratie

"Wir Piraten streben eine möglichst hohe demokratische Gleichberechtigung aller Menschen an. Deswegen ist es Ziel der Piratenpartei, die direkten und indirekten demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten jedes Einzelnen zu steigern und die Partizipation jedes einzelnen Mitbürgers an der Demokratie zu fördern."

Was für ein Mittel sind Volks- & Bürgerbegehren für die Parteien? 
Welche Bedeutung haben diese für die Piratenpartei?

Welche Kriterien gibt es, wann eine Partei zu dem  Werkzeug der Basisdemokratie greifen sollte?

https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/4475.html
  • Sind Volks- & Bürgerbegehren überhaupt "zwingend" bei gewissen politischen Entscheidungen?
  • Sollte sich eine Partei, wie die Piraten, Krierien auferlegen, zu denen Entscheidungen an die Bürger weiter gereicht werden? 
  • Würden Bürger der Politik mehr trauen (können), wenn es solche Kriterien grundsätzlich gäbe - oder eine Partei sich Kriterien für Basisdemokratie verpflichtet?

  • Beispiele:
    • Sollten V&B durchgeführt werden, wenn massiv in die Grundrechte eingegriffen wird bzw. eine ganze Reihe von Grundrechten umformuliert oder erweitert werden sollen? (z.B. durch die große Fülle an Grundrechts-Vorschlägen der Piratenpartei insgesamt oder den ESM / Fiskalpakt??)
    • Sollten V&B durchgeführt werden, wenn Projekte umgesetzt werden sollen, die große Anteile der Bevölkerung direkt betreffen?
      • örtlich / räumlich wie bei Großprojekten (zB. Flughafen)
      • rechtlich bei Gesetzesänderungen (Rauchverbot)
    • Sollten V&B durchgeführt werden, wenn ein hohes Risiko von nahezu der gesamten Gesellschaft getragen wird?
      • finanziell - zB. ESM & Rettungsschirme
      • für Leib und Leben zB. bei Kriegseinsätzen, die auch inländischen Terrorismus fördern könnten (oder sollten auch andere Länder vor dem Aussetzen der Grundrechte, wie bei Kriegseinsätzen, insofern vor Deutschland geschützt werden, indem zumindest wir als Volk gefragt werden?) 
    • .
    • Sollten die Kriterien nur als Empfehlungen verstanden werden, dass die Politiker nicht bei zu vielen Entscheidungen gezwungen wären das Volk zu befragen?
      • ... oder würde diese Unverbindlichkeit als "Veräppelung" der Bürger wahrgenommen werden? (was ja nicht unbedingt etwas Neues wäre...)

  • Sollten möglichst viele - oder zumindest ein Reihe - V&B gesammelt und im Verbund durchgeführt werden - auch, um die insgesamten Kosten und den Aufwand zu minimieren?



Anträge aus der Piratenpartei, die Volksabstimmungen beinhalten (diese Anträge aus dem Online-System LIQUID FEEDBACK der Piratenpartei stellen nur die Meinung Einzelner dar - und nicht der Piratenpartei als solcher!):


  • Nicht angenommene Initiative ohne Bezug zu Volksabstimmung aus 2012: 'Verfassungsreform: Direktwahl des EU-Präsidenten' https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/3687.html
Ähnlich, nur eben Online und rein Parteiintern: Initiative: 'Die ständige Mitgliederversammlung als Organ der Piratenpartei' https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2557.html