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Montag, 30. Juli 2012

Liberalisierung der Geldschöpfung???


Angenommen, ich entscheide mich als Projekt oder Firma mein eigenes "Geld" in Umlauf zu bringen. Dazu habe ich verschiedene Möglichkeiten:
  • Ich kann Gutscheine auf meine Leistung ausstellen, siehe auch "Minuto"
  • Ich kann Gutscheine ausstellen, die nur eine Ermässigung auf meine Angebote sind und somit sogar bei Einlösen Gewinn schöpfen
  • Ich kann aber auch Schuldscheine ausstellen, wenn ich Geld direkt bekomme
  • Ich kann Anteile auf mein Unternehmen ausstellen, zur Sicherheit nur Genuss-Scheine
  • usw.



Wer soll und kann die Zeche zahlen?


Inspiriert dank Jörg Buschbeck; http://guthabenkrise.wordpress.com

Gewaltige Risiken gemeinsam bändigen,,,!



In der Wortzusammensetzung „Staatsgewalt“ besitzt das Teilwort „Gewalt“ zwei Bedeutungen:

In einem abstrakten Sinne meint Gewalt, „die Macht, über jemanden zu herrschen“, also „Herrschafts-Macht“.
In der Wendung Gewaltmonopol des Staates ist die „Gewalt“ im konkreten Sinne des Wortes gemeint, nämlich als „Ausübung von unmittelbarem physischem Zwang“. Ihre Eingrenzung kann aber auch auf die vom Sozio- und Politologen Johan Galtung geprägte Strukturelle Gewalt ausgedehnt werden. Dies gilt beispielsweise für staatliche Eingriffsmöglichkeiten wie Enteignung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsgewalt#Hoheitsgewalt_nach_dem_V.C3.B6lkerrecht

Freitag, 27. Juli 2012

Die wichtigsten Bestandteile der Geldschöpfung:


  1. Medium:
    Welches Medium wird bei der Geldschöpfung genutzt (Münzen, Papierscheine, rein virtuell, ...)
    1. Was ist der Aufwand für die Herstellung des jeweiligen Geldes (Münsprägung, Druck, Buchung auf Online-Konto) 
    2. Und welcher Aufwand für die verschiedenen Arten des Transfers (Payment; Zahlung / Gutschrift, Überweisung)  sind somit an das Geld geknüpft.
  2. Herausgeber:
    Wer ist der Herausgeber des Geldes und welche Verpflichtungen bzw. Bedingungen sind somit an das Geld geknüpft?
    1. Sind Zinsen mit der Herausgabe verbunden?
      Wer erhält diesen Geldschöpfungsgewinn (und warum?)?
    2. Garantiert der Herausgeber für einen Gegenwert?
    3. Wird das Geld wieder eingezogen, vernichtet und neu geschöpft?
    4. Hat das Geld einen begrenzten z.B. regionalen Akzeptanz-Radius oder begrenzte Tausch- / Akzeptanz-Stellen?
    5. Bleibt das Geld selbst "Eigentum" des Herausgebers?
  3. Kreislauf:
    Wie wird das Geld strukturell in Verkehr gebracht?
    1. Sind alle Herausgeber gleichermassen zum Bezug, zur Partizipation an der Geldschöpfung berechtigt?
    2. Kreislauf: Wird das Geld wieder aus dem Verkehr gezogen und wenn ja, wie bzw. gibt es eine Entwertung bzw. Inflation / Deflation? Existiert eine Umlaufsicherung?
  4. Schöpfung:
    Wer ist der erste Empfänger und somit Nutzniesser der Geldschöpfung.
    Welche Vor- & Nachteile werden hieraus gezogen und wie sind diese berechtigt?
  5. (Gegen-) WERT:
    Welchen Gegenwert gibt es für das Geld bzw. welche weiteren Absprachen sind mit diesem verknüpft.
  6. STEUERung:
    In der Geldschöpfung und dem Geldkreislauf sind auch die Regularien der Steuern enthalten. Ein einmal geschöpfter Geldschein wechselt zigfach den Besitzer und generiert dabei in der Regel jedesmal Steuern. Die STEUERung ist demnach ein wichtiger Bestandteil des Geldsystems insgesamt.
  7. Exit-Strategie:
    1. Persönlich: Insolvenz
    2. Kollektiv: Staatsbankrott

Eckpfeiler für demokratisch-partizipatives und transparentes Geld

      1. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
        Die Geldschöpfung ist ein gewaltiges Kaliber unter den Staats-Gewalten.
        Daher sollte auch jede Geldschöpfung vom Volk ausgehen. Damit ist gemeint, dass die Regulierung der Geldschöpfung und des Geldsystems gemeinsam demokratisch festzulegen ist. Dabei sollte es sich um das notwendige Minimum an Regulierungen handeln, um insgesamt dem Gemeinwohl mehr zu dienen als zu schaden.
  1. Wenn die Geldschöpfung vom Volk ausgeht ...
    (damit ist gemeint, dass die Regeln der Geldschöpfung vom Volk festgelegt werden, jeder an der Geldschöpfung partizipieren kann und dem Gemeinwohl gedient wird)
    ... muss jeder Bürger grundlegend partizipieren können (Recht auf Kapital)
    ... muss der Gewinn aus der Geldschöpfung dem Gemeinwohl dienen
    ... wird das geschöpfte Geld zinslos an den Staatshaushalt und an die Bürger ausgegeben (warum sollte sich das Geldsouverän selbst Zinsen auferlegen?)
  2. Wenn keine künstliche Geldknappheit gewünscht ist, muss es genügend Geld für die wichtigsten Aufgaben / Ausgaben geben. Die Geldschöpfung muss daher enthalten:

    - die Kosten der Geldschöpfung und des primären Transfers ("Medium" Geld)
    - den Aufwand für den gesamten Staatshaushalt (und sei dieser wiederum in den Preisen des Bruttosozialproduktes als Steuern enthalten!)
    - Umfang des benötigten Kapitals der Realwirtschaft und der Bürger
    - Im Volumen des Sparens und Hortens sind zusätzliche Gelder zur Verfügung zu stellen, dass hierdurch keine künstliche Geldknappheit entsteht.
    - Spielraum (in dem sogar Zinsen denkbar wären)
    - Spekulationen, die sich auf den Preis von Grundversorgungen und gesellschaftliche Infrastruktur wie Nahrung, Wasser, Energie, Verkehr, ... auswirken, sind zu verbieten.
    - Sonstige Finanzspekulationen, die der Realwirtschaft Geld entziehen, sind entsprechend zu besteuern. Zumindest ist zu gewährleisten, dass dies Volumen der Realwirtschaft nicht fehlt.
  3. Stabilität der Währung:
    Die Geldschöpfung darf ein gewisses Mass an insgesamter Geldmenge gegenüber der Realwirtschaft nicht übersteigen, um das Geld selbst nicht zu entwerten.

    Diese Informationen sind dem Geldsouverän transparent zu machen.

    Findet eine Inflation / Geldentwertung statt, dann ist diese nur dann gesellschaftlich tragbar, wenn damit Aufgaben des Gemeinwohls getätigt wurden (vgl Wörgl). Eine Geldentwertung / Inflation aufgrund der Bereicherung einzelner weniger ist auszuschliessen.



  4. -2be continued

Donnerstag, 26. Juli 2012

Die wichtigsten Funktionen des Geldes:


Offensichtlich gibt es unterschiedliche Ansichten darüber, welche Funktionen des Geldes es gibt - und vor allem, welche Funktionen des Geldes systemrelevant sind bzw. mehr oder weniger förderlich. Aus diesem Grund will ich die Grundfunktionen nochmals auseinander nehmen und genauer beschreiben.

Die Volkswirtschaftslehre geht von drei grundlegenden Funktionen des Geldes aus. Die Funktion "Tausch" habe ich selbst nochmal aufgeteilt in "Finanzierung" (eine angeblich eher mittelalterliche Triebfeder der Geldschöpfung) und "Tausch".

Insgesamt habe ich noch die Funktion "STEUERung" hinzugefügt, da mir das Thema der Staatsfinanzierung über seine Steuern bzw. die Finanzierung der Geldschöpfung selbst als untrennbar verwoben - und als ein primäres Ziel der (staatlichen) Geldschöpfung - erscheint.
  1. Finanzierung
    Jedes Projekt bedarf einer gewissen Vorleistung, um zu einem z.B. wirtschaftlichen Ergebnis zu kommen. Geld ermöglicht Leistungen bereits vor der Erfüllung, zeitnah / in Echtzeit in Form von Geld zu vergüten. Insofern kann Geld stets als eine Art Vorleistung für das verstanden werden, was damit erworben wird.
    Aus dem Blickwinkel der Finanzierung ist Geld eine Vorleistung. Dies passt auch gut zu dem Bild, Geld durch Kredit zu schöpfen - den Kredit abzahlen zu müssen - und zusätzlich der jeweiligen Zinsen als insgesamte Mehrschöpfung der Geldmenge zurückzuführen. In diesem Bild muss die Vorleistung namens "Geld" auch regelrecht zurück geführt werden.

    Wie es die "Finanzierung" geschafft hat die Bühne der Geldfunktionen zu verlassen, ist mir schleierhaft. Vielleicht, weil so verschleiert wird, dass sich einige wenige mit der bisherigen Geldschöpfung eine "Goldene Nase" verdienen. In unserer jetzigen Version der Geldschöpfung verschwindet der Aspekt der Finanzierung, der Gewinn aus der Geldschöpfung, in den dunklen Kanälen von Banken. Daher steht die "Fiananzierung" dank Geldschöpfung öffentlich nicht zur Verfügung. Und auch die Finanzierung dank Geld steht in der Regel nur denjenigen zur Verfügung, die keinen Mangel an Geld haben (sondern genügend Sicherheiten). Zinsen, Horten und weitere Faktoren verknappen das Geld zusätzlich. Trotz einer regelrechten Multiplikation der insgesamten Geldmenge M1, steht die Funktion der Finanzierung durch Geld/Schöpfung nur wenigen bzw. zumindest nicht der breiten Bevölkerung zur Verfügung.

    Im Mittelalter war das Geld zentrale Frage für die Finanzierung, insbesondere der militärisch bedingten, Ausgaben der Territorialherren, die oft durch Geldabwertung bzw. Münzverschlechterung bestritten wurde. Die von Thomas von Aquin bzw. Tholomeus von Lucca vertretene Meinung, das Geld sei Besitz des Herrschers und könne in seinem Wert frei von ihm festgesetzt werden, wandelte sich dahingehend, dass es vielmehr der Allgemeinheit gehöre und der Geldwert somit von den Ständen zu bestimmen sei. Diese Sichtweise wurde am akzentuiertesten von Nikolaus von Oresme in seinem um 1358 verfassten Tractatus de mutatione monetarum vorgebracht. Gabriel Biel übernahm Oresmes Argumente und passte sie den damals herrschenden Verhältnissen an, wobei er nicht ganz so rigoros auf der Geldwertstabilität beharrte wie Oresme.
     
  2. Tausch
    von Gütern und Dienstleistungen soll vereinfacht werden (Tauschmittelfunktion des Geldes).
  3. Die in Geldeinheiten ausgedrückte Werte verschiedener Güter und Dienstleistungen können dank Geld gut miteinander verglichen werden
    http://de.wikipedia.org/wiki/Num%C3%A9raire
  4. Wertaufbewahrungsfunktion
    Die Aufbewahrung von Geld ist keine systemrelevante Funktion des Geldes, sondern sogar ein Problem. Der Wunsch ist eine Wertstabilität, dass der empfangene Geldbetrag auch mittel- bis langfristig erhalten bleibt. Aufbewahrung von Geld führt zu einer künstlichen Verknappung.
  5. Steuer/ung
    Geld ermöglicht oder erleichtert den Staatshaushalt über Steuern von den Bürgern und ihrer Produktivität anteilig einzuziehen. Ein ausgestellter Geldschein wird vielfach weitergegeben. Wurde ein einzelner 10,- € Schein hundert mal weitergegeben, wurden mit diesem einen Schein Transaktionen im Wert von 1.000,- € getätigt. Bei jeder wirtschaftlichen Transaktion fällt z.B. Umsatzsteuer an. Das Ausgeben eines Geldscheins ermöglicht über die Steuer letztlich ein Vielfaches seines eigenen Wertes an Steuern einzuspielen.

    Wird geschöpftes Geld zur Finanzierung des Staatshaushaltes direkt verwendet, dann zahlen die Bürger über den Wert des Geldes und die (Gefahr der) Inflation die Kosten des Staates. Werden Steuern auf Transaktionen erhoben, dann werden die Kosten für den Staatshaushalt direkt über Anteile an der Produktivität der Bürger getragen.

Mittwoch, 25. Juli 2012

1. Welches Medium wird für das jeweilige Geld gewählt?


"Die KomplementärWährungs-Initiatoren benutzen derzeit die gesamte Palette der modernen Geldformen. Es gibt KW sowohl als Bargeld (z. B. Chiemgauer), als Giralgeld (Barter Clubs, LETS / Tauschringe) und sogar als E-Geld (z.B. Citycards). Die Herausgeber sind meist Nicht-Banken, wie Privatpersonen, Vereine, Unternehmen, Werbegemeinschaften usw.), aber es gibt auch Banken (z. B. die WIR-Bank in der Schweiz), die eine KW in Umlauf bringen. In diesem Fall kann es also durchaus sein, dass die Herausgabe einer KW von der Zentralbank im Rahmen der Geldmengensteuerung einbezogen wird. Eine KW kann also durchaus die Nationalwährung substituieren.
Die Komplementarität bezieht sich also nicht auf die Volumina, sondern auf die andersgearteten Spielregeln, Nutzung und Akzeptanz des Geldes." Komplementärwährungsgutachten - Sparkasse Delitzsch-Eilenburg

Der "Goldring" beispielsweise verlangt eine Hinterlegung von Gold, um so einen materiellen Gegegnwert für das eigene Tauschsystem zu haben. Also kommt auch die Deckung in Gold bei den KW vor.

Das Medium ist in der Geldschöpfung relevant für die Herstellungskosten von Währungseinheiten, sowie für den Aufwand des Transfer / Payment. Daher spielt vor allem im Internet die Handhabbarkeit (usability) eine wichtige Rolle.


2. Wer ist der Herausgeber des Geldes?




2. Wer ist der Herausgeber des Geldes und welche Verpflichtungen bzw. Bedingungen sind somit an das Geld geknüpft??

In demokratischen Ländern sollte eigentlich das Volk, jeder Bürger, als letztendlicher Herausgeber betrachtet und auch gewürdigt werden. Bei einer grundlegenden Reform der Geldschöpfung, sollte die Thematik primär aus dem Betrachtungswinkel des einzelnen Bürgers, sozialer Gerechtigkeit und Gleichberechtigung erfolgen.

Im Fall von "Vollgeld" soll die Geldschöpfung der Zentralbank mit NULL PROZENT ZINS an die weiteren Banken bzw. den Staat vergeben werden. Im Gegensatz hierzu wird unser aktuelles Giralgeld gegen Zins an die Banken weitergegeben.
Die Freiwirtschaftslehre arbeitet bei der Geldschöpfung mit einem Negativ-Zins, also einer natürlichen Entwertung des Geldes - was sich gegen das Horten als sog. "Umlaufsicherung" richten soll.

Die Frage sei erlaubt, was eine Zinsforderung der Zentralbank überhaupt rechtfertigt, wenn diese Geld schöpft und dem Staat für seine Aufgaben anweist? Warum sollte der Staat als Auftraggeber der Geldschöpfung selbst mehr Kosten als die reinen Herstellungs- & Transferkosten tragen - und aus welchem Grund sollten Banken von dieser Geldschöpfung profitieren, wenn diese nicht an das Gemeinwohl gebunden sind?

3. Wie wird Geld strukturell in Verkehr gebracht?


Neues Geld direkt bei Schöpfung an die Bürger auszubezahlen, die sog. "Bürger-Dividende", finde ich sympathisch. Die zweite Variante, wie das Geld beim sogenannten Vollgeld in Verkehr gebracht werden kann, ist dies für primäre Staatsaufgaben auszugeben - oder gar die Staatsschulden zu tilgen (wobei gefragt werden darf und sollte, wer hierbei für was genau bedient werden soll).

Im Augenblick der Geldschöpfung, und sei es beim Drucken von Scheinen, ist der volle Wert vorhanden - nahezu unabhängig von den Vorkosten, denn diese können ja mit dem eigenen Geld bezahlt werden. Daher ist es äusserst wichtig anzuschauen WO dieses Geld "emergiert", wie es in Verkehr gebracht wird.

Das ist bei jeder Art der Geldschöpfung der Fall - auch beim aktuell gültigen Schuldgeld. Selbst wenn hier zusätzlich eine Schuld "geschöpft" wird (und nochmals eine solche als Sicherheitseinalge bei der Zentralbank) - der Wert des Geldes liegt ab der Schöpfung in voller Summe auf der Bank, auf dem Konto des Kreditnehmers. Bis das frisch geschöpfte Geld vom Kreditnehmer abgerufen wird, ist es bereits bei der Bank als Schuld und Guthaben praktisch doppelt vorhanden.


Legalisierung und Förderung von Komplementärwährungen

Niemand kann verbieten, einen Gutschein oder Wechsel auszustellen - ein Versprechen auf eine zukünftige Leistung.

Würden wir dies verbieten, würden wir die Kreativität selbst, komplexere Tauschverhältnisse und die Wirtschaft insgesamt in ihrem Keim ersticken. Einer Einzelperson kann folglich eine Art "Geldschöpfung" - ob aus Sicht einer Schuld (Wechsel) oder aus Sicht eines Wertes (Gutschein) - nicht verboten werden.

Im Gegenteil:
Wir sollten uns ermutigt fühlen unsere Gutscheine schön bunt und kreativ zu gestalten ;-)

Komplementärwährungen, also vergleichbare "Gutscheine", "Wechsel" oder "Einheiten" sind dabei etwas komplexer, teils in rechtlicher Grauzone und teils bereits auf dem Terrain von Bankenrecht.

Geldschöpfungen sollten reguliert werden, wenn diese durch fehlende Ersatz- / Komplementärwährungen eine Abhängigkeit des gesamten Wirtschaftskreislaufes von der jeweiligen Währung besteht und somit auch die Risiken wie Inflation und Deflation kollektiv z.B. über den Geldwert getragen werden.
Soweit diese Abhängigkeit und Gefahr nicht beseteht, sollte auf jegliche Regulierung verzichtet werden.
Die jeweiligen Herausgeber stehen als Person, Unternehmen oder Organisation für ihre Gutscheine und deren individuellen Regelungen rechtlich gerade.
Komplementärwährungen florieren in Krisen besonders. Sie gelten als absicherndes Netzwerk für die Funktionalität von Tauschhandel und können Werte vor ihrer Vernichtung in Krisen schützen.
Diese Funktionen der Komplementärwährungen sind als ebenso "systemrelevant" und Teil des insgesamten Geldsystems zu betrachten.Somit ist die weitgehende Unabhängigkeit von Komplementärwährungen zu wahren. Diese sind in ihrer jetzigen Form rechtlich abzusichern und das Geldschöpfungsmonopol ist zu liberalisieren, damit eine wichtige Krisenvorsorge und Infrastruktur geschaffen werden kann.

"Für die rechtliche Beurteilung ist eine definitorische Ab- und Eingrenzung des Begriffs „Komplementärwährung“ notwendig. Zuerst soll geklärt werden, ob es sich überhaupt um Geld handelt.
Schon diese Frage ist schwierig, denn der juristische Begriff des Geldes ist umstritten*. 
Wenn die Werteinheiten, wie die gesetzlich gültige Nationalwährung, als Zahlungsmittel – sei es auch in geringerem Umfang und bei einer eingeschränkten Akzeptanz - in einem Wirtschaftsgebiet genutzt werden können und damit die staatliche Währung in nennenswertem Umfang substituieren können, handelt es sich um Nebengeld, Geldsurrogate oder Geldsubstitute.
In diesem Fall sind die geld- und währungsrechtlichen sowie bankaufsichtsrechtlichen Auflagen und Verordnungen zu berücksichtigen. Dies gilt jedoch z. B. nicht für Vielfliegermeilen, Travel Vouchers oder Gutscheine, die nur bei einem Unternehmen oder einer Unternehmensgruppe gegen Waren und Dienstleistungen einlösbar sind. Hier wäre der Begriff „Komplementärwährung“ sicherlich fehl am Platz. Die Grenzen sind aber fließend und die Kriterien wurden vom Gesetzgeber meist nicht festgelegt." Komplementärwährungsgutachten - Sparkasse Delitzsch-Eilenburg 

* = Vgl. N. Pieper (2002), Die rechtliche Struktur bargeldloser Verrechnungssysteme unter besonderer Berücksichtigung von Barter-Clubs und LET-Systemen, Berlin 2002, S. 138 ff.


Freitag, 20. Juli 2012

Exit-Strategien für "GELD"

Die Architektur unserer aktuell gültigen Geld-Systeme hat keine (nachhaltige) Exit-Strategie - ein dem Gemeinwohl dienender Umgang mit Scheitern, Schuld und Staatsbankrott.



1) Währungssubstitution liegt vor, wenn die Währung eines Staates als Zahlungsmittel im innerstaatlichen Verkehr ganz oder teilweise durch eine ausländische Währung ersetzt wird.
Dabei kann es sich um eine offizielle politische Maßnahme handeln, z. B. bei der Dollarisierung in Ecuador oder bei der Verwendung des Euro als Zahlungsmittel in Teilen des früheren Jugoslawien (ausgenommen Slowenien, das reguläres Mitglied der Eurozone ist).
Des Weiteren liegt Währungssubstitution auch vor im Falle der informellen und ggf. illegalen Verwendung einer ausländischen Währung in großem Umfang durch Privatpersonen, z. B. bei der weit verbreiteten Verwendung der D-Mark in den früheren sozialistischen Staaten. Dies drückt im Allgemeinen ein fehlendes Vertrauen in die Stabilität der nationalen Währung als Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel aus, z. B. in einer Phase hoher Inflation. Problematisch hierbei ist, dass informelle Währungssubstitution zu einem weiteren Wertverlust der nationalen Währung führt und damit die Inflation weiter beschleunigt.
Siehe auch: Dollarisierung

2) Der Staatsbankrott (auch Staatsinsolvenz) ist die faktische Einstellung fälliger Zahlungen oder die förmliche Erklärung einer Regierung, fällige Forderungen nicht mehr (Repudiation) oder nur noch teilweise erfüllen zu können. Die Begriffe Bankrott und Insolvenz werden in diesem Zusammenhang synonym gebraucht.
In föderalen Staaten können Gliedstaaten mit eigener Finanzhoheit unabhängig vom Bundesstaat Staatsbankrott erleiden, wenn es keine Haftung des Bundesstaates oder keinen funktionierenden Finanzausgleich gibt. So stellte in der Folge der Wirtschaftskrise von 1837 die Mehrzahl der US-amerikanischen Bundesstaaten ihre Zahlungen ein.
Zum bislang letzten Staatsbankrott eines größeren Staates kam es im Zuge der Argentinien-Krise im Jahr 2002, als die Republik Argentinien zahlungsunfähig war.

3) Konkurs (von lat. concurrere „zusammenlaufen“) bezeichnet:
Eine Insolvenz (lateinisch insolvens‚ von solvere ‚zahlen‘), bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit (mangelnde Liquidität) oder Überschuldung.
In Österreich und der Schweiz spricht man von Konkurs (von lat. concursus ‚Zusammenlauf‘), womit die Versammlung der Gläubiger zur gerichtlichen Teilung des Vermögens eines Schuldners gemeint ist. Auch in Deutschland wird häufig der Begriff Konkurs verwendet. In Anlehnung an den englischen Begriff bankruptcy wird gelegentlich das Wort Bankrott verwendet. Daneben kommt in der Umgangssprache das Wort Pleite vor, das ebenso wie Bankrott stark negativ besetzt ist. Juristisch gesehen ist in Deutschland der Bankrott eine Straftat.
Die Art und Durchführung einer Insolvenz ist in den einzelnen Staaten unterschiedlich geregelt. Vom Insolvenzrecht ausgenommen sind insolvenzunfähige Schuldner.



Sonntag, 15. Juli 2012

Zins & Zinseszins

Ein Thema, das bei den „GELDSYSTEM-PIRATEN“ bereits durchgekaut wurde ist der Zins.

Der Zins und Zinseszins wurde als eine Hauptproblematik der Krisen ausgeklammert, da der „fehlende geschöpfte Zins“ in Wirklichkeit versteckt sehr wohl mitgeschöpft werden würde bzw. durch mehr Geldschöpfung / Kreditvergabe einfach ausgeglichen werden könnte.

Der Zinseszins-Effekt (indem sich einige Staaten aktuell befinden) entstehe nur, wenn die Kredite nicht getilgt werden. Also könne die Problematik gelöst werden, indem die Tilgung als Lösung betrachtet wird (genügend bzw. weitere Kredite / Kapital zur Verfügung stünden?).

Das ist für mich erstmal neu und ich möchte begreifen wo dieser angeblich fehlende Zins am Ende dann auch wirklich geschöpft wird.

 
Die Zins-Kritik vereinfacht:

Stell Dir vor es gäbe an insgesamter Geldmenge nur einen Geldschein im Wert von 100,- €
Wird dieser als Kredit mit 3 % vergeben dann muss ein 103,- € Schein zurück gezahlt werden, obwohl es nur einen 100,- € Schein gibt. Der Zins würde folglich in der Geldschöpfung fehlen.

  • Da Banken auch zurück geführte Kredite und Gewinne aus Krediten wieder in die gesamte Geldmenge einfließen lassen – diese dadurch steigt (?) - fehlt in der Geldmenge die Zinslast nicht.„Wie bereits oben erwähnt, werden in der Realität die gezahlten Zinsen, die ein Kreditnehmer der Bank zahlt, über das Eigenkapital der Bank wieder zurück in den Wirtschaftskreislauf gebracht, und könnten dort, unter anderem auch dazu benutzt werden, wieder als Zinszahlung an eine Bank bezahlt zu werden. So bezahlt zum Beispiel ein Bankangestellter, der einen Immobilienkredit hat, seine Zinsen aus seinen Lohnzahlungen, die aus dem Eigenkapital der Bank kommen. Diese Lohnzahlungen sind aber nichts anderes als die Zinseinnahmen der Bank. Aber auch ein Dividendenempfänger von Bankaktien kann mit der gezahlten Dividende wieder einen Kredit abzahlen, bzw. die Zinsen dafür bezahlen.“


Diese Darstellung geht davon aus, dass mindestens die zusätzlichen Zinsforderungen in der gesamten vorhandenen Geldmenge durch die Bank mit geschöpft werden:


  • Zurück gezahlte Kredite fließen über die Bank wieder in den Geldkreislauf und werden teils ja auch zur weiteren „magischen Geldvermehrung“ genutzt.

  • Der Umsatz und Gewinn aus den Kreditvergaben fließt über die Bank, Ausschüttungen von Dividenden oder Ausgaben der Bank (wie Personalkosten) wieder in die Gesamt-Geldmenge ein.


Mir fällt es noch schwer zu sehen, dass hier exakt das – oder zumindest genug an Mehr-Geld geschöpft wird, dass die Zinsrechnung am Ende wirklich aufgeht.

Auch überzeugt mich nicht wirklich, dass diese Mehr-Geldschöpfung dann bei der Bank bzw. in deren Dividenden liegt – bzw. ein Teil davon z.B. über die (Personal)Kosten der Bank auch wieder in den Geldkreislauf kommt. Denn hier liegt das Geld nicht unbedingt da, wo es dann gebraucht wird – auch wenn rechnerisch die Geldmenge vielleicht dem entsprechen könnte, was an Zinsforderung vorliegt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Geldmenge

Müsste man nicht prinzipiell durch die angeblich fehlenden Zinsen in der Geldschöpfung aufstocken – ist dies dann nicht am Anwuchs der insgesamten Geldmenge ablesbar? Wahrscheinlich nicht, weil diese ja auch aus anderen Gründen wächst.

Jede Geldschöpfung mit Zins zwingt jedenfalls zu weiteren Geldschöpfungen, mehr Geld drucken – um dem Zins auch vorhandenes Kapital gegenüberzustellen. Wenn dies durch die zusätzliche direkte Geldschöpfung der Banken ausgeglichen wird oder buchhalterisch über die Gewinne der Bank nicht nur zurück geführt – sondern als zusätzliche Mehr-Geldschöpfung eingegeben wird, dann ist das klasse. In jedem Fall muss es zu dieser Mehr-Geldschöpfung kommen – ein Wachstumszwang.
Auch wenn ich mir persönlich bei diesen Zins-Fragen noch nicht sicher bin, ist dies doch sehr gut geeignet, um die weiteren Probleme des Geldsystems wie an einer Perlenschnur aufzufädeln.


  • Sparen & Horten
    Durch Sparen & Horten wird die Geldmenge verknappt.
    Es wird also noch mehr an Mehr-Geldschöpfung benötigt als nur durch die Zinsproblematik.
    Da keine Umlaufsicherung des Geldes existiert, kann nicht davon ausgegangen werden, dass grundsätzlich genügend Geld an der benötigten Stelle vorhanden ist. Oder anders ausgedrückt: Die (künstliche) Knappheit von Krediten / Kapital ist nicht gelöst, selbst wenn das Zins-Rechenspiel mathematisch funktioniert.



Mit Sohn und Patjuli auf der Demo
gegen den Fiskalpakt / ESM in Berlin.


  • Auch die Verteilung ist nicht unbedingt so gewährleistet, dass das Kapital dann dort ist oder erzeugt werden kann, wo es gebraucht wird. Vielleicht ist mathematisch genügend vorhanden – aber am falschen Platz (z.B. durch Sparen & Horten).

  • Recht auf Kapital
    Es stellt sich die Frage ob es – alleine schon auf Basis / als Basis der Grundrechte – eine Art Naturrecht auf Kapital gibt.
    Die Kreditvergabe der Banken ist also ebenso in Frage zu stellen, wer für was Kredit bekommt.
    Angenommen es würde eine Geldschöpfung in der Zinsrechnung fehlen, dann wäre dies kein Problem, wenn diese Geldknappheit durch erneute Kredite / zusätzliche Mehr-Geldschöpfungen ausgeglichen wird.
    Geldmangel alleine dürfte kein wirklicher Grund für Insolvenzen und den Pleitegeier sein, wenn es die Aufgabe der Geldschöpfung ist für Kapital zu sorgen.

    Wenn die Geldschöpfung durch Kredit in Bürgerhand ist, dann ist das Recht der Bürger eine Art Recht auf diese Kredite – dann sind diese Kredite die Dienstleistung am Bürger, an der Gesellschaft. Und dann ist auch der Kreditnehmer ein Dienstleister am Bürger, da er sich ja insofern – mitsamt seines Ausgaben-Netzwerks – an der Geldschöpfung und in Verkehr bringen beteiligt.

    Die Bürger tragen die Risiken der Geldschöpfung – und sollten daher auch die Vorteile in Anspruch nehmen dürfen.
    Es ist vorstellbar eine Bank zu retten, die mit ihren Krediten nur soziale und ökologische Zwecke ermöglicht hat (aber solche Banken stehen in der Krise auffällig gut da) – weil hier ein Mehrwert für die eigentlichen Geldschöpfer, den Staat und seine Bürger ersichtlich ist.

    Es ist allerdings mehr als fraglich Banken zu retten, die mit Ihrer Kreditvergabe nicht der Gesellschaft gedient haben. Nur Banken, die ihrer Aufgabe gerecht wurden und den Bürger mit Kapital versorgten, innovative Existenzgründungen und somit auch Arbeitsplätze ermöglichten, sind rettenswert. Banken, die den Menschen aus dem Blickfeld verloren haben, Waffen produzieren und Kriege fördern, die Umwelt vergiften, … etc. könnten an dieser Stelle eigentlich einfach aussortiert werden, auch wenn dies dann wahrscheinlich eine Mehrheit ist.

    Kurz: Es muss untersucht werden, ob die fraglichen Banken notwendig waren / sind, dass genügend Kredit für Bürger und Wirtschaft vorhanden ist – oder wurde Kapital aus dem realwirtschaftlichen Kreislauf in „Blasen“ abgeführt und dem eigentlichen Auftraggeber der Geldschöpfung, dem Bürger, verweigert? Vielleicht sollte man die Chance nutzen und sich der schädlichen Banken entledigen, indem man nach vergleichbaren Kriterien pleite gehen lässt bzw. rettet.
    Zu retten sind die demokratische Geldschöpfung und die eigentlichen Aufgaben Geldes.


  • Interessant ist auch:§ 248 BGB Zinseszinsen
(1) Eine im Voraus getroffene Vereinbarung, dass fällige Zinsen wieder Zinsen tragen sollen, ist nichtig.
(2) Sparkassen, Kreditanstalten und Inhaber von Bankgeschäften können im Voraus vereinbaren, dass nicht erhobene Zinsen von Einlagen als neue verzinsliche Einlagen gelten sollen. Kreditanstalten, die berechtigt sind, für den Betrag der von ihnen gewährten Darlehen verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Inhaber auszugeben, können sich bei solchen Darlehen die Verzinsung rückständiger Zinsen im Voraus versprechen lassen.

http://wiki.piratenpartei.de/AG_Geldordnung_und_Finanzpolitik/Zins/Zinseszins_bei_Krediten%3F



  • Im Falle von Vollgeld spielt der Zins eine untergeordnete Rolle, da Zentralbankgeld ohne Zins ausgegeben wird. Interessant in diesem Zusammenhang sind die Fragen wie dies Geld in den Geldkreislauf eingegeben wird – ob durch eine Bürgerdividende an jeden Einzelnen, zur Tilgung der Steuerschulden, für primäre Staatsaufgaben, … usw.

  • Was sind denn die Konsequenzen, wenn das Zinseszins-Modell recht hat?
    Dann befindet man sich z.B. in einem Land, wo der Schuldenberg so exorbital wächst, dass zur Aufrechterhaltung neue Schulden aufgenommen werden müssen.

    Und im Falle von Bürgern und Unternehmen droht bei Überschuldung die Insolvenz und der Pleitegeier.

    Die Frage sei erlaubt, ob wir gesellschaftlich Insolvenzen wünschen, die auf das Konto der (künstlichen) Geldverknappung gehen? Inwieweit müsste es ein Recht auf Kapital geben – oder eine Regulierung, wem wann und wieso der Geldhahn zugedreht wird.