In der Wortzusammensetzung „Staatsgewalt“ besitzt das Teilwort „Gewalt“ zwei Bedeutungen:
In einem abstrakten Sinne meint Gewalt, „die Macht, über jemanden zu herrschen“, also „Herrschafts-Macht“.
In der Wendung Gewaltmonopol des Staates ist die „Gewalt“ im konkreten Sinne des Wortes gemeint, nämlich als „Ausübung von unmittelbarem physischem Zwang“. Ihre Eingrenzung kann aber auch auf die vom Sozio- und Politologen Johan Galtung geprägte Strukturelle Gewalt ausgedehnt werden. Dies gilt beispielsweise für staatliche Eingriffsmöglichkeiten wie Enteignung.
http://de.wikipedia.org/
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen