Montag, 30. Juli 2012

Gewaltige Risiken gemeinsam bändigen,,,!



In der Wortzusammensetzung „Staatsgewalt“ besitzt das Teilwort „Gewalt“ zwei Bedeutungen:

In einem abstrakten Sinne meint Gewalt, „die Macht, über jemanden zu herrschen“, also „Herrschafts-Macht“.
In der Wendung Gewaltmonopol des Staates ist die „Gewalt“ im konkreten Sinne des Wortes gemeint, nämlich als „Ausübung von unmittelbarem physischem Zwang“. Ihre Eingrenzung kann aber auch auf die vom Sozio- und Politologen Johan Galtung geprägte Strukturelle Gewalt ausgedehnt werden. Dies gilt beispielsweise für staatliche Eingriffsmöglichkeiten wie Enteignung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsgewalt#Hoheitsgewalt_nach_dem_V.C3.B6lkerrecht

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