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Mittwoch, 9. Oktober 2019

Wieviel Staat ist Software?


Wo sind die Grenzen der Automatisierung?


Der Fremde in uns
Der Fremde in unsDer Fremde in uns, das ist der uns eigene Teil, der uns abhanden kam und den wir zeit unseres Lebens, jeder auf seine Weise, wiederzufinden versuchen. Manche tun dies, indem sie mit sich selbst ringen, andere, indem sie andere Lebewesen zerstören. Der Widerstreit zwischen diesen zwei Ausrichtungen des Lebens, die beide von derselben Zukunft unseres Menschseins entscheiden. Ziel ist es, dazu beizutragen, die zerstörerischen Anteile wie panische Angst, rastlose Leidenschaft, blinden Haß, besonders den auf Fremde, zurückzudrängen, bevor sie übermächtig werden. Gruen macht Mut, den eigenen unbekannten Kontinent der Gefühle zu erforschen. Es gilt Einsichten zu gewinnen, die das eigene mitmenschlichen Handeln leiten. Das Buch ermutigt, sich dafür täglich - privat und öffentlich - zu engagieren.


Author: Arno Gruen
Company: Klett-Cotta (2002-01-01)
ISBN: 3608942823
Amazon Price: EUR 19,00
Used Price: EUR 4,94

Donnerstag, 13. Dezember 2012

GUT (Teil II: Freie versus knappe Güter)

Klassifizierung von GUT & GÜTERN:


Frank Radel  / pixelio.de
Die neuen Dimensionen von GUT: 

In der handelsüblichen Wirtschaftswissenschaft wird grundlegend zwischen "Freien Gütern" und "knappen Gütern" unterschieden, wobei letztere den ökonomische Gütern / wirtschaftlichen Gütern oder Wirtschaftsgütern entsprechen.  

"Ein Gut ist frei, wenn es im betreffenden Gebiet zur betrachteten Zeit in so großer Menge vorhanden ist, dass jeder Mensch so viele Einheiten des Gutes konsumieren kann, wie er will, beziehungsweise bis seine Sättigungsmenge erreicht ist." 
(Artur Woll: Allgemeine Volkswirtschaftslehre '96).

"Freie Güter" sind in diesem Sinn nicht zu verwechseln mit Gemeingütern. Als Beispiele für "Freie Güter" werden z.B. Luft und Wasser genannt. An dieser Stelle zeigt sich jedoch ganz besonders, dass die Definition für "Freie Güter" auf sehr dünnem Eis steht und sich vor allem in der modernen Zeit drastisch wandelt. 

Gerade Wasser wird als das "Gold" der Zukunft beschworen und auch frische saubere Luft ist in Ballungszentren bereits "Mangelware". Es könnte absehbar sein, dass auch diese zum wirtschaftlichen Produkt wird. Auch der Emissionsrechtehandel bzgl. der Co²-Belastung ist ein Anzeichen dafür, dass der luftleere Raum zu einem direkten oder indirekten wirtschaftlichen Faktor wird.

"Die Knappheit der Güter beruht einerseits auf der Tatsache, dass sie durch den Einsatz ebenfalls knapper, nur begrenzt verfügbarer Produktionsfaktoren produziert werden müssen (so genannte absolute Knappheit), andererseits darauf, dass die prinzipiell unbegrenzten Bedürfnisse und Wünsche der Wirtschaftssubjekte außerhalb der Möglichkeiten zu deren Befriedigung liegen (so genannte relative Knappheit)."  [TEIA]

Die Frage ist, ob diese bislang "Freien Güter" wirklich frei sind (siehe z.B. Wasserkriege oder Berliner Wasserbetriebe) - ob diese FREI sein oder FREI werden sollten und falls ja, ob die jetzige Definition geeignet ist, deren Freiheit zu verteidigen??

"Auf der anderen Seite können auch knappe Güter zu einer bestimmten Zeit zu freien Gütern werden. So kann eine Rekordernte durchaus dazu führen, dass mehr Äpfel vorhanden sind, als benötigt werden. Da im engeren Sinne bei freien Gütern keine Bewirtschaftung stattfindet, also auch keine Anpflanzung von Obstbäumen, sind Äpfel in de Sinn kein freies Gut, aber ein Überangebot an Brombeeren im Wald schon." *

Die Festlegung "Freier Güter" ist also nicht wirklich geeignet, um die "Freiheit" der Güter zu defenieren. Die Beschreibung ist rein marktwirtschaftlich ("in so großer Menge vorhanden", dass die Preisgestaltung bislang keinen Profit versprach...). 

Angeblich verdanken wir der Knappheit alles: "Angenommen es hätte nie einen Mangel gegeben, dann hätte es vermutlich auch keine Evolution gegeben. Vermutlich wäre der Mensch nicht entstanden. Es hätte auch einen technischen Fortschritt gegeben. Nur die Knappheit der Güter hat den Menschen, Ackerbau zu betreiben, statt weiter nur Nahrung zu sammeln." ... eine gewagte These, wie ich finde...

Auch der Gegenpol zu "Freien Gütern" ist irreführend. 

"Knappe Güter" werden diese genannt und etwas pragmatischer "ökonomische Güter" / "wirtschaftliche Güter" oder "Wirtschaftsgüter".  

Mit "knapp" ist in Wirklichkeit begrenzt gemeint, denn im Gegensatz zu den "Freien Gütern" müssen diese hergestellt, bewirtschaftet und / oder gepflegt werden.  
Unsere globale Nahrungsmittelproduktion, die über 12 Milliarden Menschen - jetzt sofort - ernähren KÖNNTE, zeigt besonders dramatisch, dass diese Güter ganz und gar nicht grundsätzlich knapp sind. Und die digitalen Güter, die zu den immateriellen und somit auch zu den "knappen Gütern" zählen, sind alles andere als knapp oder gar begrenzt. "Knappe Güter" als Beschreibung und Definition (nomen est omen) ist eine gefährliche Irreführung. Dass diese Güter knapp sind, ist schlicht im Interesse der Anbieter, denn genau das steigert bzw. erhält den Preis.

Die Aufteilung und Polarisierung in Güter der Freien Marktwirtschaft und Güter, die sich ganz oder teilweise der Freien Marktwirtschaft entziehen (oder entzogen und besonders geregelt gehören), ist sinnvoll. Die Gemeinsamkeit bzw. das Kriterium der Unterscheidung dieser beiden Bereiche ist das Recht (siehe auch "Eigentum" bzw "Eigentumstheorien").


Insofern gibt es eigentlich nur die Güter des Freien Marktes - sowie die Güter des geregelten Marktes, und Mischformen. Bei den Mischformen spielen jedoch bereits weitere Klassifikationen, wie Verfügung, Zugang & Finanzierung eine bedeutende Rolle, weshalb ich an dieser Stelle nicht tiefer darauf eingehe.

Die NICHT Aneigbaren Güter möchte ich hervorheben, denn schon der Begriff und die Definition zeigen, dass der Freie Markt aktuell nur nicht weiß, wie er sich diese Güter aneignen soll und schlicht realisiert, dass diese Güter nicht voll inkludiert werden können.

Güter - siehe auch Wirtschaftslexikon24


  • Freier Markt
    • private, ökonomische / wirtschaftliche Güter

  • Gemeiner Markt
    • aktuell nicht geregelt:
      • "Freie Güter" wie Luft & Wasser
    • unregelbar:
    • geregelter Gemeiner Markt:
      • Gemeingüter / Kollektivgüter
      • Allmende
      • Öffentliche Güter
      • Kulturgüter


siehe auch "Überfluss im Mangeldenken"

Freie und knappe Gemeingüter

Dass "Freie Güter" (z.B. Wasser und Luft) nicht mit Gemeingütern verwechselt werden sollen. verrät berreits welch Geisteskind die definierenden Wirtschaftswissenschaften sind. Würde die Definition, dass "Freie Güter" in so großer Häufigkeit vorkommen, dass dies für alle Menschen genügt, wirklich ziehen, dann müssten auch die virtuellen Güter wie "open source" Produkte dazu zählen. Aber die Definition stammt nicht aus dem aktuellen Computerzeitalter.

Speziell Wasser (Menschenrecht auf Wasser), aber auch die Luft sollten grundsätzlich zu den Gemeingütern zählen. 

Und auch bei den knappen Gütern, also den Wirtschaftsgütern, sind eine ganze Reihe an Gütern dabei, die dem sogenannten "Freien Markt" entzogen und zumindest teilweise geregelt werden sollten. In meiner Klassifizierung gehören diese dann zu dem "Gemeinen Markt", dessen Bestandteile und Regelungen ich noch bei den "Gemeingütern" (Kapitel IX & X) genauer beschreiben werde.



Anmerkung:
Ich bin kein Gegner des "Freien Marktes" - sogar im Gegenteil. Aber die Analyse der bisherigen Klassifikation zeigt deutlich, dass keine saubere Trennung zwischen den Gütern des Freien Marktes und den sog. "Freien Gütern" bzw. Gemeingütern vollzogen wurde. Die Begiffe und deren Definitionen wurden stets so gewählt, dass sich der Freie Markt offen hält, auch diese Bereiche zu erobern. Eine klare Argumentationslinie, dass es auch schützenswerte Güter ausserhalb des Freien Marktes geben könnte, fehlt absolut. 

Den Beweis, dass die unsichtbare Hand des Freien Marktes auch das Sozialwesen oder Güter von kulturellem Wert regeln oder gar schützen würde, ist der Neoliberalismus schuldig geblieben und hat sich somit ad absurdum geführt. Von daher ist der Freie Markt an den Stellen, wo dieser Existenzbedürfnisse (auch kultureller Art) bedroht, in seine Schranken zu weisen und (wenn es sein muss auch staatlich) zu regeln.

Montag, 5. November 2012

GUT (Part A: Recht)

Klassifizierung von GUT & GÜTERN:


Die neuen Dimensionen von GUT: 

Gerd Altmann  / pixelio.de

Gut und Güter existieren grundlegend auf dem Recht. Nur durch die Vorstellung von "Eigentum" und einer Durchsetzung der sogenannten "Verfügungsgewalt" kann ein Mensch Güter mehr als nur besitzen und somit auch tauschen - Eigentum weitergeben.

"Privat (von lat. privatus, von privare, „abgesondert, beraubt, getrennt“, privatum, „das Eigene“ und privus, „für sich bestehend“) bezeichnet Gegenstände, Bereiche und Angelegenheiten, die nicht der Allgemeinheit gehören bzw. offenstehen, sondern nur einer einzelnen Person oder einer eingegrenzten Gruppe von Personen, die untereinander in einem intimen bzw. einem Vertrauensverhältnis stehen."

Privatgüter stehen hierbei den öffentlichen Gütern und Gemeingütern praktisch gegenüber - aber auch diese öffentlichen und gemeinen Güter sind in diesen ihren Eigenschaften privatrechtlich und handelsrechtlich (Sonderprivatrecht) geregelt - z.B. Güter der "Öffentlichen Hand". Dabei sind die Ausschlussprinzipien und die Rivalität, die im Artikel "Access" verzeichnet sind, ebenso rechtliche Faktoren.

"Nach Richard A. Musgrave sind öffentliche Güter zum einen dadurch gekennzeichnet, dass niemand aufgrund rechtlicher oder technischer Gegebenheiten von der Nutzung des Gutes ausgeschlossen werden kann (Nichtausschlussprinzip), zum anderen, dass eine Nichtrivalität bzgl. des Konsums besteht, d. h., die Nutzung durch eine Person beeinträchtigt nicht die Nutzung durch andere (Nichtrivalität im Konsum). Bei einem privaten Gut fehlt mindestens eines dieser Merkmale. Beispiele für öffentliche Güter sind die Landesverteidigung oder das Licht eines Leuchtturms.

Bei K. Marx und in der marxistischen Theorietradition wird unter Privateigentum meist allein Verfügungsgewalt über Produktionsmittel (nicht über andere Sachen oder Güter) verstanden."
(Wirtschaftslexikon24



Wikipedia
"Die Privatwirtschaft wird oft auch etwas salopp als „freie Wirtschaft“ bezeichnet. Dies bezieht sich auf die Möglichkeit der Privatwirtschaft, im Rahmen der Gesetze frei zu entscheiden, also nicht gebunden an Kriterien, die außerhalb des Unternehmens liegen."

"Der Begriff des Rechtsguts, auch Schutzgut genannt, bezeichnet das rechtlich geschützte Interesse einzelner Menschen oder Rechtspersonen (Individualrechtsgüter) und der Gesellschaft als solcher (Universalrechtsgüter). Der Rechtsgutschutz ist Hauptaufgabe des Strafrechts."
 
  • Privatgut
    • Eigentum
      • Besitz 
    • Immaterielle Güter 
      • Rechtsgut 

  • Frei vom Freien Markt
    • Nicht Aneigbar wie z.B. Wissen
    • Freie Güter wie Luft & Wasser
    • Gemeingüter / Kollektivgüter, Allmende, Öffentliche Güter, Kulturgüter

Artikel-Übersicht: http://pir.at/gut

Donnerstag, 1. November 2012

GUT (Teil III: Real- versus Nominalgüter)

Klassifizierung von GUT & GÜTERN:



Michael Andre May  / pixelio.de
Die neuen Dimensionen von GUT: 

Auch die Aufteilung in Realgüter und Nominalgüter hinkt.

Realgüter werden aufgeteilt in materielle und immaterielle Güter. Da stellt sich die Frage, ob Nominalgüter nicht besser bei den immateriellen virtuellen Gütern aufgehoben sind. Schliesslich handelt es sich nicht um Ressourcen wie Gold.

Es würde Sinn machen, Nominalgüter getrennt von allen anderen Gütern zu klassifizieren, wenn diese nicht als Investitionsgut betrachtet werden sollen. Dann würde eine eigene Klassifizierung Sinn machen, die sich klar von den bisherigen Gütern dissoziiert. 

De facto sind Nominalgüter aber mittlerweile eines der bedeutungsvollsten Investitionsgüter überhaupt, was aber nur bedingt eine eigene Klasse rechtfertigt.

"Wirtschaftliche Güter werden in Realgüter (Sachgüter, Dienstleistungen und Rechte) sowie Nominalgüter (Geld und geldwerte Papiere) eingeteilt." *

Es macht mehr Sinn die Nominalgüter bei den immateriellen Gütern zu verorten, wo sich auch die Rechte befinden, denn auch Geld ist eine verbriefte Absprache. 

Realgüter wie auch Nominalgüter können den Gütern des Freien Marktes - aber auch den Gemeingütern zugeordnet werden. Es handelt sich also nicht prinzipiell um rein wirtschaftliche Güter des Freien Marktes.

"Ein Realgut ist ein knappes bzw. wirtschaftliches Gut. Bei den Wirtschaftsgütern unterscheidet man zwischen Realgütern und Nominalgütern (z. B. Geld). Realgüter lassen sich wiederum in materielle und immaterielle Realgüter unterscheiden. Zu den materiellen Realgütern zählen sowohl Konsumgüter (z. B. Waschmittel) als auch Investitionsgüter (z. B. maschinelle Anlagen). Die immateriellen Güter differenziert man in Rechte und Dienstleistungen." *

An sich braucht es den Begriff Realgüter in der Klassifizierung nicht weiter, wenn dieser nicht explizit in weitere Bereiche aufgeteilt wird. Es ist sowieso ein kruder Begriff, der auch surreale Güter impliziert. Sollte ich mal die Tamagotchis dieser Welt in einer Güterklasse bündeln wollen, dann komme ich auf die surrealen Güter zurück. In meiner Klassifizierung von Gütern fliegt folglich der Begriff Realgüter zugunsten der Surrealgüter raus!

Dass Realgüter nicht unbedingt "knapp" sein müssen und diese Vorstellung bzw. Definition vielleicht sogar Teil der problematischen Mangelgesellschaft ist, habe ich bereits bei "Freie versus knappe Güter" beschrieben.

Wesentliche Inhalte der Klassifikation gehen auf Erich Kosiol zurück. Das sind unter anderem die Unterscheidung nach Real- und Nominalgütern, materiellen und immateriellen Gütern, abgeleiteten und ursprünglichen Gütern. * (Armin Töpfer: Betriebswirtschaftslehre: Anwendungs- und prozessorientierte Grundlagen, Springer Berlin Heidelberg; Auflage: 2., überarb. Aufl. (7. Mai 2007), ISBN 3540493948, Seite 86)



  • Freier Markt
    • materielle Güter
    • immaterielle Güter
      • u.a. Nominalgüter 
        • Geld / Währungen
        • Komplementär-Währungen 
        • Kredite
        • Forderungen
        • Verbindlichkeiten
        • Gutscheine
        • Virtuelle Währungen wie auch z.B. Bitcoins, Facebook Credits, ...
        • ...

  • Gemeiner Markt
    • materielle Güter
    • immaterielle Güter 
      • u.a. Nominalgüter 
        • Steuern
  • Mischformen 
    • materielle Güter
    • immaterielle Güter
      • u.a. Nominalgüter 
        • Subventionen


Nominale & Reale Gemeingüter:

Im bisherigen Verständnis von Realgütern, die es als immaterielle Güter (u.a. Nominalgüter) und materielle Güter gibt, kommen selbstverständlich auch die unterschiedlichsten Formen von Gemeingütern vor. Da ich in meiner Klassifizierung auf den Begriff "Realgüter" verzichten kann, komme ich hierauf bei materiellen und immateriellen Güter zurück.

Das zentrale und vielleicht auch einzige nominale Gemeingut sind die Steuern - und somit auch die daraus erfolgenden Finanzierungen und Subventionen.




Dienstag, 3. Juli 2012

ESM / Fiskalpakt & Verfassungsrecht

Geldsystempiraten - Podiumsgespräch mit Sarah und Volker Reusing - 03.07.2012





Cosmic ./. Fiskalpakt
Am 24.07. um 20:00 Uhr wird im AG Raum Wirtschaft in unserer Reihe „Podiumsdiskussion mit Fachleuten“ eine weitere Podiumsdiskussion stattfinden. Als Gäste werden diesmal Klaus Regling (designierter Deutschlandchef des ESM) und Prof. Dr. Peter Bofinger (Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung , also einer der fünf Wirtschaftsweisen) begrüßt. Die Dauer wird ca. 90 min betragen – wie üblich mit anschließender Diskussion. Am Fragenkatalog wird aktuell noch gearbeitet.

Die Diskussion am Dienstag knüpft erfolgreich an vergangene Podiumsdiskussionen mit Fachleuten an. Einen Überblick der zurück liegenden Veranstaltungen findet man hier, teilweise bereits verlinkt und nachzuhören:
http://www.geldsystempiraten.de/wp/?page_id=15