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Dienstag, 2. Oktober 2012

Dem Gemeingut zufallende Urheber-, Patent- & Leistungsschutzrechte

Mozart / Wikipedia
70 Jahre nach dem Tod verfällt aktuell das Urheberrecht und das Werk fällt dann dem Gemeingut zu und kann von jedem Menschen frei verwendet werden.

Warum muss dies gleich allen Menschen kostenlos zugänglich sein? 

Ist es vorstellbar, dass die monetären Ansprüche aus dem Urheberrecht - zumindest für kurze Zeit vor der Auflösung - dem Staat oder gar der Kultur zufallen?

Dies wiederspricht nicht einer Verkürzung der Schutzfristen - nur eben ein Teil des Schutzrechtes nach dem Tod käme der Allgemeinheit finanziell zugute.


Beispiel:


Tesla / Wikipedia
  • Anstelle einem Urheberrecht, das 70 Jahre nach dem Tod verfällt, könnte dieses nach 50 Jahren an den Staat übergehen und nach weiteren 20 Jahren völlig verfallen.

  • Rückwirkend ist dies natürlich extrem schwer denkbar - aber zumindest mal als Gedankenspiel: Wie wäre es, wenn die Werke von Mozart und Goethe für die kommenden z.B. 20 Jahre kostenpflichtig werden - aber zugunsten der Finanzierung der allgemeinen Freien Kultur?

Fragen:

Goethe / Wikipedia
  • Warum sollen die dem Allgemeingut zufallenden Werke nicht auch für eine Phase monetär der Allgemeinheit zugute kommen?
  •  Angenommen alle Werke, die aktuell dem Gemeingut zugerechnet werden, hätten für eine Phase einen Kulturfonds finanziert:
    • Welche Summen stünden uns jetzt zur Verfügung? Welchen kulturellen Wert haben wir bereits in der Menscheitsgeschichte angehäuft, wenn wir dies berechnet hätten - und dies auch dem Gemeinwohl zugute gekommen wäre?

    • Sollte zur Einführung einer solchen Gemeinguts-Gebühr auch nochmals Werke einbezogen werden, die bereits dem Allgemeingut angehören?
      (z.B. "zum Gemeingut zählen Werke, deren monetären Urheberrechts-Ansprüche mindestens 10 Jahre dem Gemeinwohl zukamen"?!?)
    • Ist es vorstellbar auf diese Art und Weise folgendes zu finanzieren:
      • Ein für jeden kostenfreies Internet
      • Eine Art Grundeinkommen (für Kulturschaffende)
      • Eine Kulturflatrate und Entlohnung für jeden Kreativen, dessen Werke gedownloadet werden

Kleine Frage am Rande, die hier vielleicht garnicht hin gehört: Wie kamen denn die Kunstgegenstände und Schätze im Besitz der Bundesrepublik Deutschland in unseren Besitz und wie könnten diese dem Gemeinwohl dienen?

Donnerstag, 20. September 2012

Die Piratenpartei kämpft für die Kreativwirtschaft





  • Obwohl die Umsätze und Gewinne der Medienbranchen wie Musik, Film & Games explodieren und Verwertungsgesellschaften wie die GEMA immer mehr Einnahmen zu verbuchen haben - geht es den Kreativen, Künstlern und Autoren in der Masse nicht besser. Nur einzelne Wenige profitieren von dem Boom und ein Großteil versandet im Getriebe. Gleichzeitig sind die Preise für Schallplatten und CDs letztlich gestiegen, obwohl die Herstellungskosten gesunken sind.
    Dies will die Piratenpartei durch gerechtere Verteilung und eine Reform der Verwertungspraktiken ändern. An den genauen Positionen wird aktuell - bis voraussichtlich zum Bundesparteitag im November - gearbeitet.
  •  
  • Die Piratenpartei stellt das Urheberrecht nicht prinzipiell in Frage - sondern die Vorstellungen und Umsetzungen des "Geistigen Eigentums". Daher geht es in der Reform des Urheberrechts genauso um die Stärkung des Urhebers, wie auch der Allgemeinheit bei der Nutzung von Werken.
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Mittwoch, 19. September 2012

"Klick mich" von Julia Schramm als kostenloser Download

Photo dank Bastian Haas
Das beste Beispiel dafür, daß die Piratenpartei falsch verstanden wird, weil diese selbst irreführend kommuniziert, sind die Reaktionen auf die Veröffentlichung des Buchs "Klick mich" von Julia Schramm.

Die Öffentlichkeit scheint in großen Teilen der Meinung zu sein, eine Piratin müsse das Buch kostenfrei zur Verfügung stellen. Alles andere sei nicht "piratig".

Obwohl der Verlag ohne Klagen, Abmahnungen und Aufstand Kopien des Buches ganz unbürokratisch einfach aus dem Netz entfernen liess - tönt laute Empörung durch die virtuellen Hallen. Piraten würden Raubkopien zum Nachteil der Autoren fordern und fördern - und sollten sich, vor allem bei eigenen Publikationen, auch daran halten.

Die wenigsten scheinen begriffen zu haben, dass die Piratenpartei auf der Seite der Künstler steht und die Gesetzeslage nur an das Internet und seine Möglichkeiten anpassen möchte. Leider wird im aktuellen Fall die Chance verspielt, genau das richtig zu stellen.

Ganz besonders bei den Aktionen gegen das "Leistungsschutzrecht der Presseverlage" geht es nicht um die Künstler, sondern die skurilen Forderungen der Presseverlage gegenüber den Suchmaschinen wie google.

Offensichtlich wurde das Buch ursprünglich im Wiki der Piratenpartei selbst hochgeladen, wie auf http://klickmichdownload.tumblr.com/ zu lesen ist.
 
Das "Witzige" daran ist, dass genau das Geforderte ja geschehen ist:
Das Buch steht im Internet zum kostenlosen illegalen Downloaden zur Verfügung - ob nun beabsichtig oder unbeabsichtigt ... und bislang blieb der Upload und das Kopieren / Downloaden straffrei. Ich gehe davon aus, dass dies auch so bleibt. Dem genauen Beobachter ist also nicht entgangen, dass die Forderungen der Piratenpartei nahezu exakt umgesetzt wurden.


Von daher kann man sämtlichen Kritikern vor allem Unwissen / fehlende Bereitschaft sich wirklich zu informieren (oder gar zu hinterfragen), Neid und teilweise auch einen Hang zu verletzender Kommunikation nahe legen.

Über das Buch zu urteilen steht mir persönlich nicht zu, denn es ist kein Sachbuch zu einem Thema, das ich inhaltlich kritisieren könnte - sondern eine Aneinanderreihung von Textschnippseln verschiedener virtueller Identitäten, vergleichbar Auszügen aus einem Tagebuch. Über Pop-Kultur zu urteilen ist reine Geschmacksache, worüber man vortrefflich streiten kann. Auch habe ich das Buch nicht gelsesen (was Andere nicht von einer "professionellen" inhaltlichen Meinung abhält;-), schliesse das aber auch nicht aus. Ich gehe davon aus, dass es vielen Menschen so gehen wird und der ganze Wirbel letztlich eher als Verkaufsförderung wirkt. 

Von daher ist diese professionell wirkende "Kampagne", ob nun gewollt oder ungewollt, das Beste was passieren konnte - vor allem, wenn auch die Partei versteht etwas daraus zu machen. 

Die einzige Frage, die mir auf dem Herzen liegt ist, ob wir diese Chance "inhaltlich" nutzen, um auf die Schutzrechte der Kreativen bzw. auch das durchgeknallte Leistungsschutzrecht der Presseverlage einzugehen... 
 

Eigentlich ist diese Situation eine absolute Chance:

http://klickmichdownload.tumblr.com/

Um die Situation wirklich zu nutzen, müsste man sich geschlossen hinter Julia Schramm stellen und zeigen, dass es der Piratenpartei in Wirklichkeit um die Schutzrechte der Autoren und aller Kreativen geht. 

Man könnte die Situation klasse nutzen und wirkliche Aufklärung betreiben - anstelle den anscheinenden Gegnern Bälle zuzuspielen.

Zum Glück wird auf Forderungen, wie Julia Schramm aus der Partei auszuschliessen, nicht eingegangen.

Ob es gut ist, den Sturm unkommentiert an sich vorüber ziehen zu lassen?

Aber viel schlimmer noch: 
Das wirkliche Ziel, gegen die Verlagshäuser vorzugehen, die sich mit dem neuen Leistungsschutzrecht für Presseverlage am Ende gar lächerlich machen werden, geht völlig unter.

Z.B. die Online-Petition ist ... "klick mich" ... nur einen Klick entfernt - aber das klickt man nur, wenn man sich (als Kreativschaffender) sicher ist, kein Standbein abzuhacken. 

So ist es wirklich kein Wunder, dass die notwendigen 50.000 Unterschriften noch nicht zusammen sind, obwohl es das Thema allemal verdient hat.







Mehr von diesen Hassnachrichten, die eher ein schlechtes Bild auf die Netzkultur werfen, als denn auf Julia Schramm, finden sich hier: http://hassnachrichten.tumblr.com/

Wie so häufig hat sich kaum jemand mit Julias eigener Position wirklich auseinander gesetzt. Daher an dieser Stelle abschliessend ein Podcast (zum Zeitpunkt der Buchabgabe) sowie ein Youtube Videointerview mit Julia Schramm zum Thema.

Edit: Das Video wurde seltsamer Weise auf "privat" gestellt und ist leider kein zweites Mal im Netz zu finden. Vielleicht hat ja jemand das "Phoenix Interview" mit Julia Schramm zum BPT anderweitig? Sonst zunächst als Ersatz.                                                                                             lol


Also: Klick mich -oder: "Klick mich" - ...

Dienstag, 18. September 2012

Die Piratenpartei kommuniziert (mal wieder) in einer Art und Weise, . . .

... daß Künstlern Angst und Bange werden muss! 

Jetzt wollen die Piraten glatt das Leistungsschutzrecht abschaffen! 

... dabei ist in Wirklichkeit nur das neue Leistungsschutzrecht für Presseverlage gemeint.

Vielleicht erinnert Ihr Euch ja? Die Verlage hatten die abstruse Idee Suchmaschinen wie Google für Verlinkungen zur Kasse zu bitten - obwohl die Verlage eigentlich auf diese Links angewiesen sind und z.B. google.news völlig werbefrei ist.


Hat sich die Presse, die ja sehr wohl ein Interesse daran haben könnte, gegen die Piratenpartei verschworen? Könnte man meinen, schliesslich geht es um das Leistungsschutzrecht der Presseverlage. 

Nein, wie meistens ist es ein Fehler in der Kommunikation - hier auf Seiten der Piratenpartei, denn diese kommuniziert exakt das Gleiche:




Das ist schlicht irreführend!! So entsteht das Bild von einer Kostenlos-Kultur, die gegen die Kreativwirtschaft gerichtet ist - und zwar selbstgeschaffen, weil der Spagat zwischen zwei Interessensgruppen (mal wieder) nicht geschafft und als Brücke geschlagen wurde. 

Wüsste ich es nicht besser, würde ich - als Kreativschaffender - so langsam mehr als misstrauisch gegenüber der Piratenpartei.

Denn was versteht man unter "Leistungsschutzrechten" - vor allem, wenn man keine Zeit hat, ellenlange Artikel durchzulesen (um dann herauszufinden, dass es "nur" um die neuen Leistungsschutzrechte der Presseverlage" geht)??

Als verwandte Schutzrechte oder Leistungsschutzrechte (LSR) bezeichnet man in der Rechtswissenschaft ausschließliche Rechte, die eine Beziehung oder Ähnlichkeit zum Urheberrecht aufweisen, also mit diesem „verwandt“ sind.

Verwandte Schutzrechte sind insbesondere:
  • Schutz wissenschaftlicher Ausgaben nicht (mehr) geschützter Werke, § 70 UrhGSchutz nachgelassener, d. h. nach dem Tod des Autors herausgegebener Werke: editio princeps, § 71 UrhG
  • Schutz der Lichtbilder, § 72 UrhG
  • Schutz des ausübenden Künstlers, §§ 73 ff. UrhG
  • Schutz des Veranstalters, § 81 UrhG
  • Schutz des Herstellers von Tonträgern, §§ 85 f. UrhG
  • Schutz des Sendeunternehmens, § 87 UrhG
  • Schutz des Datenbankherstellers durch das Datenbankherstellerrecht, 87a ff. UrhG
  • Schutz des Filmherstellers, §§ 88 ff. UrhG
  • Schutz des Presseverlegers durch das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger
http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsschutzrecht


So entsteht dann auch das Bild einer Partei, die von Autoren, Künstlern und Medienproduzenten verlangt, kostenlos zu arbeiten. 

Anstelle die Chancen beim Schopf zu packen und zu klären, dass die Piratenpartei auf der Seite der Kreativen kämpft, wird sich in das eigene Bein geschossen. 

>>> Das beste Beispiel hierfür sind die Reaktionen auf das Buch "Klick mich" von Julia Schramm, das es "versehentlich" zum kostenlosen Download im Internet gab oder gar teils noch - mehr oder weniger versteckt - gibt.


Montag, 16. Juli 2012

Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung

(opensourceway | flickr | cc by-sa 2.0)
Der uralte Traum, alles Wissen und alle Kultur der Menschheit zusammenzutragen, zu speichern und heute und in der Zukunft verfügbar zu machen, ist durch die rasante technische Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte in greifbare Nähe gerückt. Wie jede bahnbrechende Neuerung erfasst diese vielfältige Lebensbereiche und führt zu tief greifenden Veränderungen. Es ist unser Ziel, die Chancen dieser Situation zu nutzen und vor möglichen Gefahren zu warnen. Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Urheberrechts beschränken jedoch das Potential der aktuellen Entwicklung, da sie auf einem veralteten Verständnis von so genanntem "geistigem Eigentum" basieren, welches der angestrebten Wissens- oder Informationsgesellschaft entgegen steht. 

Keine Beschränkung der Kopierbarkeit

Systeme, welche auf einer technischen Ebene die Vervielfältigung von Werken be- oder verhindern ("Kopierschutz", "DRM", usw.), verknappen künstlich deren Verfügbarkeit, um aus einem freien Gut ein wirtschaftliches zu machen. Die Schaffung von künstlichem Mangel aus rein wirtschaftlichen Interessen erscheint uns unmoralisch, daher lehnen wir diese Verfahren ab.
Darüber hinaus behindern sie auf vielfältige Art und Weise die berechtigte Nutzung von Werken, erschaffen eine vollkommen inakzeptable Kontrollierbarkeit und oft auch Überwachbarkeit der Nutzer und gefährden die Nutzung von Werken durch kommende Generationen, denen der Zugang zu den heutigen Abspielsystemen fehlen könnte.
Zusätzlich stehen die gesamtwirtschaftlichen Kosten für die Etablierung einer lückenlosen und dauerhaft sicheren Kopierschutzinfrastruktur im Vergleich zu ihrem gesamtwirtschaftlichen Nutzen in einem extremen Missverhältnis. Die indirekten Folgekosten durch erschwerte Interoperabilität bei Abspielsystemen und Software erhöhen diese Kosten weiter. 

Freies Kopieren und freie Nutzung

Da sich die Kopierbarkeit von digital vorliegenden Werken technisch nicht sinnvoll einschränken lässt und die flächendeckende Durchsetzbarkeit von Verboten im privaten Lebensbereich als gescheitert betrachtet werden muss, sollten die Chancen der allgemeinen Verfügbarkeit von Werken erkannt und genutzt werden. Wir sind der Überzeugung, dass die nichtkommerzielle Vervielfältigung und Nutzung von Werken als natürlich betrachtet werden sollte und die Interessen der meisten Urheber entgegen anders lautender Behauptungen von bestimmten Interessengruppen nicht negativ tangiert.
Es konnte in der Vergangenheit kein solcher Zusammenhang schlüssig belegt werden. In der Tat existiert eine Vielzahl von innovativen Geschäftskonzepten, welche die freie Verfügbarkeit bewusst zu ihrem Vorteil nutzen und Urheber unabhängiger von bestehenden Marktstrukturen machen können.
Daher fordern wir, das nichtkommerzielle Kopieren, Zugänglichmachen, Speichern und Nutzen von Werken nicht nur zu legalisieren, sondern explizit zu fördern, um die allgemeine Verfügbarkeit von Information, Wissen und Kultur zu verbessern, denn dies stellt eine essentielle Grundvoraussetzung für die soziale, technische und wirtschaftliche Weiterentwicklung unserer Gesellschaft dar. 

Förderung der Kultur

Wir sehen es als unsere Verantwortung, die Schaffung von Werken, insbesondere im Hinblick auf kulturelle Vielfalt, zu fördern. Positive Effekte der von uns geforderten Änderungen sollen im vollen Umfang genutzt werden können. Mögliche, aber nicht zu erwartende negative Nebenwirkungen müssen bei deren Auftreten nach Möglichkeit abgemindert werden. 

Ausgleich zwischen Ansprüchen der Urheber und der Öffentlichkeit

Wir erkennen die Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihrem Werk in vollem Umfang an. Die heutige Regelung der Verwertungsrechte wird einem fairen Ausgleich zwischen den berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Urheber und dem öffentlichen Interesse an Zugang zu Wissen und Kultur jedoch nicht gerecht. Im Allgemeinen wird für die Schaffung eines Werkes in erheblichem Maße auf den öffentlichen Schatz an Schöpfungen zurückgegriffen. Die Rückführung von Werken in den öffentlichen Raum ist daher nicht nur berechtigt, sondern im Sinne der Nachhaltigkeit der menschlichen Schöpfungsfähigkeiten von essentieller Wichtigkeit.
Es sind daher Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine faire Rückführung in den öffentlichen Raum ermöglichen. Dies schließt insbesondere eine drastische Verkürzung der Dauer von Rechtsansprüchen auf urheberrechtliche Werke unter die im TRIPS-Abkommen vorgegebenen Fristen ein.