... daß Künstlern Angst und Bange werden muss!
Jetzt wollen die Piraten glatt das Leistungsschutzrecht abschaffen!
... dabei ist in Wirklichkeit nur das neue Leistungsschutzrecht für Presseverlage gemeint.
Vielleicht erinnert Ihr Euch ja? Die Verlage hatten die abstruse Idee Suchmaschinen wie Google für Verlinkungen zur Kasse zu bitten - obwohl die Verlage eigentlich auf diese Links angewiesen sind und z.B. google.news völlig werbefrei ist.
Hat sich die Presse, die ja sehr wohl ein Interesse daran haben könnte, gegen die Piratenpartei verschworen? Könnte man meinen, schliesslich geht es um das Leistungsschutzrecht der Presseverlage.
Nein, wie meistens ist es ein Fehler in der Kommunikation - hier auf Seiten der Piratenpartei, denn diese kommuniziert exakt das Gleiche:
Das ist schlicht irreführend!! So entsteht das Bild von einer Kostenlos-Kultur, die gegen die Kreativwirtschaft gerichtet ist - und zwar selbstgeschaffen, weil der Spagat zwischen zwei Interessensgruppen (mal wieder) nicht geschafft und als Brücke geschlagen wurde.
Wüsste ich es nicht besser, würde ich - als Kreativschaffender - so langsam mehr als misstrauisch gegenüber der Piratenpartei.
Denn was versteht man unter "Leistungsschutzrechten" - vor allem, wenn man keine Zeit hat, ellenlange Artikel durchzulesen (um dann herauszufinden, dass es "nur" um die neuen Leistungsschutzrechte der Presseverlage" geht)??
Als verwandte Schutzrechte oder Leistungsschutzrechte (LSR) bezeichnet man in der Rechtswissenschaft ausschließliche Rechte, die eine Beziehung oder Ähnlichkeit zum Urheberrecht aufweisen, also mit diesem „verwandt“ sind.
Verwandte Schutzrechte sind insbesondere:
- Schutz wissenschaftlicher Ausgaben nicht (mehr) geschützter Werke, § 70 UrhGSchutz nachgelassener, d. h. nach dem Tod des Autors herausgegebener Werke: editio princeps, § 71 UrhG
- Schutz der Lichtbilder, § 72 UrhG
- Schutz des ausübenden Künstlers, §§ 73 ff. UrhG
- Schutz des Veranstalters, § 81 UrhG
- Schutz des Herstellers von Tonträgern, §§ 85 f. UrhG
- Schutz des Sendeunternehmens, § 87 UrhG
- Schutz des Datenbankherstellers durch das Datenbankherstellerrecht, 87a ff. UrhG
- Schutz des Filmherstellers, §§ 88 ff. UrhG
- Schutz des Presseverlegers durch das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Anstelle die Chancen beim Schopf zu packen und zu klären, dass die Piratenpartei auf der Seite der Kreativen kämpft, wird sich in das eigene Bein geschossen.
>>> Das beste Beispiel hierfür sind die Reaktionen auf das Buch "Klick mich" von Julia Schramm, das es "versehentlich" zum kostenlosen Download im Internet gab oder gar teils noch - mehr oder weniger versteckt - gibt.
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