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Mittwoch, 28. November 2012

Die Piratenpartei zum Jugendschutz

Grundsatzprogramm
Präambel
 

S. Hofschlaeger  / pixelio.de
Die individuelle Freiheit eines jeden Menschen ist eines der höchsten Güter, die es zu schützen gilt, und eine Einschränkung dieser ausgehend vom Staat ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Freiheit Dritter beschnitten oder ihre Sicherheit gefährdet wird.

Jugendschutzmaßnahmen stellen eine solche Einschränkung dar, da sie eine Filterung der Einflüsse auf Heranwachsende bewirken. Sie sollten daher nur erlassen werden, wenn sie direkt dem wichtigen Ziel des Schutzes der Jugend dienen und durch deren Einsatz eine nachgewiesene Gefährdung von Kindern und Jugendlichen abgewendet werden kann.


Unter den gegebenen Umständen sehen wir die aktuellen Bestimmungen zum Jugendschutz in Deutschland als zu streng, überbürokratisiert und nicht zeitgemäß an. Zudem sind sie so unpraktisch, dass sie sogar von verantwortungsbewussten Eltern regelmäßig ignoriert werden, anstatt diese in ihrer Erziehungsaufgabe zu unterstützen.


Auch hat der Einzug von Computern und Internet ins tägliche Leben viele aus der analogen Zeit stammenden Ansätze im Jugendschutz vor enorme Herausforderungen gestellt, welche sowohl mit dem Aufkommen neuer Inhaltsformen wie Computerspielen oder sozialen Netzwerken als auch mit der Etablierung des Internets als einer globalen alters- und länderunabhängigen Kommunikationsstruktur zusammenhängen. Eine mechanische
Übertragung von Praktiken der Vergangenheit, die für andere Medien entwickelt und eingesetzt wurden, kann diesen Herausforderungen auf keinen Fall gerecht werden. Vorgehen, welche die veränderten Gegebenheiten nicht beachten, werden leicht zur Gefahr für die Privatsphäre und die Kommunikationsfreiheit der Bürger.



Aufklärung, Eigenverantwortung und Medienkompetenz

Anstelle der Überregulierung und Bevormundung von Bürgern, welche die Grundlage der jetzigen Jugendschutzregelungen bilden, muss der Schwerpunkt von Jugendschutzbestimmungen bei Aufklärung und Vermittlung von Medienkompetenz sowohl für die Kinder und Jugendlichen als auch für die Erziehungsberechtigten liegen. Der verantwortungsvolle Umgang mit Medien muss in der Gesellschaft durch umfassende Bildungsund Informationsmaßnahmen gefördert werden. Dadurch können die Gefahren des digitalen Zeitalters gebannt werden, ohne dass dabei eine zensurähnliche Einschränkung der Kommunikationsfreiheit vorgenommen werden muss.


Kein Missbrauch von Jugendschutzargumenten zu Zensurzwecken Argumente des Jugendschutzes werden oftmals dazu verwendet, den Zugang zu bestimmten Inhalten, wie beispielsweise Filmen und Videospielen, in Deutschland erheblich zu erschweren. Zwar soll etwaiger Jugendschutz, wie der Name schon sagt, ausschließlich für Minderjährige gelten, die aktuelle Gesetzeslage in Bezug auf Medien schränkt allerdings auch Volljährige ein. Eine noch größere Gefahr liegt in der Übertragung der für alte Medien entwickelten Maßnahmen auf neue Kommunikationsstrukturen im Netz, da dies die gesetzliche Grundlage für eine Zensur des Internets bildet.



Individuelle Regelungen statt einheitlicher Alterseinstufung


Jeder Mensch entwickelt sich anders und in einem für ihn selbst eigenen Tempo. Die eigene Reife zu beurteilen, vermögen, wenn überhaupt, nur Nahestehende oder die Person selbst. Der Staat hingegen setzt den Reifegrad eines Heranwachsenden und somit dessen Eignung für bestimmte Inhalte mit seinem Alter gleich. Diese Regelung ist unzureichend, da sie die individuelle Entwicklung der Jugendlichen völlig ausklammert und ihnen somit niemals gerecht werden kann. Da für die Erziehung die jeweils Erziehungsberechtigten verantwortlich sind, sollten Altersfreigaben keinesfalls bindend sein, wie es gegenwärtig der Fall ist. Verbindliche Alterskennzeichnungen sind Einmischungen in private Erziehungsangelegenheiten, die dem Individuum auf diesem Wege bestimmte Ideale und Wertevorstellungen aufdrängt. Altersfreigaben sollten somit lediglich eine Hilfestellung für die Erziehungsberechtigten bei der Beurteilung bestimmter Inhalte darstellen und sie nicht von ihrem Erziehungsauftrag entbinden.



Regelungen nur auf wissenschaftlicher Grundlage


Grundsätzlich bedarf die heutige Auslegung des Jugendschutzes einer kritischen, wissenschaftlichen Evaluierung, welche auf die Gefahren bestimmter Inhalte wie auch auf die Effizienz der eingesetzten Maßnahmen eingeht. Es ist inakzeptabel, dass Verbote oder Einschränkungen von medialen Inhalten – insbesondere von Videospielen – häufig auf fragwürdiger oder widersprüchlicher wissenschaftliche Grundlage verordnet werden.


Viele der von anderen Politikern zitierten Studien zum Thema “gewalthaltige Medien” widersprechen einander oder entsprechen nicht den Kriterien wissenschaftlicher Arbeit. Eindeutige Ergebnisse lassen sich daraus nicht ableiten. Bestehende Regelungen müssen überprüft, mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen – sofern vorhanden – abgeglichen, neu evaluiert und gegebenenfalls entsprechend der wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst werden. Selbiges gilt für etwaige geplante Regelungen. Zu
diesem Zweck ist auch weitere Forschung auf den entsprechenden Gebieten notwendig.



>>> Alle neuen Programmpunkte und Beschlüsse der Piratenpartei

Piratenprogramm für Wissenschaft und Forschung

F0O0 wird den Forschungsantrag für
Zeitreisen erfolgreich eingebracht haben ...
Wissenschaft als Grundlage der gesellschaftlichen Entwicklung

Wissenschaft ist ein wesentlicher Teil der Kultur und dient nicht nur als Grundpfeiler für technologische Entwicklung, sondern auch für die intellektuelle Entfaltung. Dazu leisten sowohl die erzielten Ergebnisse und deren Anwendungen als auch der Prozess des wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns ihren Beitrag. 

Die Wertschätzung und Förderung der Wissenschaft sind daher eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht durch kurzsichtige wirtschaftliche Interessen gesteuert werden darf. Insbesondere die Grundlagenforschung, die keinen direkten praktischen oder monetären Nutzen anstrebt, muss gefördert werden.


Ethische Neutralität und Ideologiefreiheit der Wissenschaft

Wissenschaftliche Erkenntnisse an sich unterliegen keiner ethischen Bewertung, eine
Beeinflussung der wissenschaftlichen Entwicklung insbesondere in Form von Einschränkungen
und Verboten aus politischen, religiösen oder sonstigen ideologischen Gründen
ist deshalb abzulehnen. Konkrete Verfahrensweisen sowie praktische Anwendungen
neu gewonnener Erkenntnisse müssen hingegen auf deren Vereinbarkeit mit ethischen
und gesellschaftlichen Normen überprüft und bei Notwendigkeit eingeschränkt werden.

Eine solche Überprüfung darf sich dabei nicht einseitig auf die möglichen Gefahren und
Risiken fokussieren, sondern muss vorrangig den Nutzen sowohl für die Wissenschaft
als auch für die Gesellschaft als Ganzes in Betracht ziehen.


Wissenschaftlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Forschung

Die hohe Wertschätzung der Wissenschaft macht es unabdingbar, dass an wissenschaftliche
Vorgänge hohe Anforderungen von Transparenz und Nachvollziehbarkeit gestellt
werden. Wissenschaftliche Ergebnisse müssen stets in einer Form veröffentlicht werden,
die eine unabhängige Überprüfung der dargelegten Ergebnisse und Schlussfolgerungen
ermöglicht. 

Ebenso ist die Finanzierung von Forschungsprojekten und -einrichtungen
transparent zu dokumentieren, um potentielle Interessenskonflikte und Einflussnahmen
erkennen zu können. Insbesondere bei der Verwendung wissenschaftlicher Studien als
Grundlage für politische Entscheidungen muss rigoros auf die Einhaltung entsprechender
Transparenzforderungen geachtet werden. Einrichtungen und Forschungsbereiche,
welche den Kriterien der Nachvollziehbarkeit und wissenschaftlicher Überprüfbarkeit
nicht genügen, sollen vom Staat weder direkt bezuschusst noch indirekt (beispielsweise
durch Zulassung und Anerkennung entsprechender Bildungswege) gefördert werden.


Offener Zugang zu wissenschaftlichen Ergebnissen

Wissenschaftliche Entwicklung kann nur durch den stetigen Austausch von Erkenntnissen
gesichert und zum Wohle der Menschen verwendet werden. Rechtliche Schranken,
die der Verhinderung von freiem Wissensaustausch, insbesondere zum Zwecke
der Überprüfung, der weitergehenden Forschung und der Bildung dienen, sind zu vermeiden.
Aus öffentlicher Hand (teil-)finanzierte wissenschaftliche Informationen und
Forschungsergebnisse sollen auch der Öffentlichkeit zugutekommen und damit für alle
Bürger einfach und frei zugänglich sein.


Jugendschutz (PA628) >>> Regelungen nur auf wissenschaftlicher Grundlage
 

[...] Grundsätzlich bedarf die heutige Auslegung des Jugendschutzes einer kritischen, wissenschaftlichen Evaluierung, welche auf die Gefahren bestimmter Inhalte wie auch auf
die Effizienz der eingesetzten Maßnahmen eingeht. Es ist inakzeptabel, dass Verbote
oder Einschränkungen von medialen Inhalten – insbesondere von Videospielen – häufig
auf fragwürdiger oder widersprüchlicher wissenschaftliche Grundlage verordnet werden.


Viele der von anderen Politikern zitierten Studien zum Thema “gewalthaltige Medien”
widersprechen einander oder entsprechen nicht den Kriterien wissenschaftlicher
Arbeit.
Eindeutige Ergebnisse lassen sich daraus nicht ableiten. Bestehende Regelungen
müssen überprüft, mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen – sofern vorhanden
– abgeglichen, neu evaluiert und gegebenenfalls entsprechend der wissenschaftlichen
Erkenntnissen
angepasst werden. Selbiges gilt für etwaige geplante Regelungen. Zu
diesem Zweck ist auch weitere Forschung auf den entsprechenden Gebieten notwendig. [...]



Umweltpolitische Ziele (PA188)
>>> Atomausstieg: Ende der Energiegewinnung durch Kernkraftwerke


Gerd Altmann  / pixelio.de
[...] Laufzeitverlängerungen und Neubauten von Kernkraftwerken werden ausgeschlossen.
Die Förderung von AKW-Projekten im Ausland – auch durch staatliche Bürgschaften – lehnen wir ab.
Alle stillgelegten Kernkraftwerke verlieren unmittelbar die Betriebserlaubnis für die Reaktoren.
Eine erneute Kehrtwende zur Atomkraft soll damit unterbunden werden. Anlagen
für rein medizinische und wissenschaftliche Anwendungen sind davon ausgenommen.
[...]



Tierversuche

Tierversuche sollen, insbesondere wenn tierversuchsfreie alternative Verfahren vorhanden
sind, für pharmazeutische Stofftests und andere qualvolle Experimente nicht mehr
verpflichtend sein. Um einen Rückgang von Tierversuchen zugunsten von Forschungen
an alternativen Methoden bewirken zu können, ist es notwendig, Subventionen für Tierversuche
zu streichen und sie auf tierversuchsfreie Forschungsmethoden zu verlagern.
Gibt es wissenschaftlich erprobte Alternativmethoden für bestimmte Testverfahren,
dürfen dafür keine Tierversuche eingesetzt werden. Außerdem soll eine möglichst lückenlose,
globale Veröffentlichung aller Ergebnisse erfolgen, um wiederholende Versuche
zu vermeiden.



Gesundheitspolitik (PA140) >>> Qualität

Alle Abläufe im Gesundheitswesen werden hinsichtlich der medizinischen Qualität und
der Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung ethischer Gesichtspunkte durch unabhängige
Institutionen wissenschaftlich begleitet.
Die daraus abzuleitenden Maßnahmen
sind umzusetzen, falls Verbesserungsbedarf festgestellt wird. Damit wird gewährleistet,
dass die für die Gesundheitsversorgung vereinnahmten Gelder zuverlässig und sinnvoll
zur Bedarfsdeckung aller Patienten verwendet werden.



Privatsphäre wahren, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung stärken (PA006) >>> 3. Verantwortungsvollen Umgang mit Meldedaten sicherstellen, Datenhandel eindämmen

[...] Die Verwendung personenbezogener Daten für Adresshandel, Werbezwecke oder
Markt- bzw. Meinungsforschung darf nur mit Einwilligung der Betroffenen möglich sein.
Daher fordert die Piratenpartei die ersatzlose Abschaffung des sogenannten Listenprivilegs,
der zentralen Ausnahmeregelung im deutschen Datenschutzrecht für den Adresshandel.
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) muss entsprechend angepasst und um
einem zwingenden Einwilligungsvorbehalt ergänzt werden. [...]



Siehe auch:

>>> Alle neuen Programmpunkte und Beschlüsse der Piratenpartei
Photo: CC-BY-SA 3.0 Daniel Neumann (@The_DanielSan)