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Dienstag, 2. Oktober 2012

Dem Gemeingut zufallende Urheber-, Patent- & Leistungsschutzrechte

Mozart / Wikipedia
70 Jahre nach dem Tod verfällt aktuell das Urheberrecht und das Werk fällt dann dem Gemeingut zu und kann von jedem Menschen frei verwendet werden.

Warum muss dies gleich allen Menschen kostenlos zugänglich sein? 

Ist es vorstellbar, dass die monetären Ansprüche aus dem Urheberrecht - zumindest für kurze Zeit vor der Auflösung - dem Staat oder gar der Kultur zufallen?

Dies wiederspricht nicht einer Verkürzung der Schutzfristen - nur eben ein Teil des Schutzrechtes nach dem Tod käme der Allgemeinheit finanziell zugute.


Beispiel:


Tesla / Wikipedia
  • Anstelle einem Urheberrecht, das 70 Jahre nach dem Tod verfällt, könnte dieses nach 50 Jahren an den Staat übergehen und nach weiteren 20 Jahren völlig verfallen.

  • Rückwirkend ist dies natürlich extrem schwer denkbar - aber zumindest mal als Gedankenspiel: Wie wäre es, wenn die Werke von Mozart und Goethe für die kommenden z.B. 20 Jahre kostenpflichtig werden - aber zugunsten der Finanzierung der allgemeinen Freien Kultur?

Fragen:

Goethe / Wikipedia
  • Warum sollen die dem Allgemeingut zufallenden Werke nicht auch für eine Phase monetär der Allgemeinheit zugute kommen?
  •  Angenommen alle Werke, die aktuell dem Gemeingut zugerechnet werden, hätten für eine Phase einen Kulturfonds finanziert:
    • Welche Summen stünden uns jetzt zur Verfügung? Welchen kulturellen Wert haben wir bereits in der Menscheitsgeschichte angehäuft, wenn wir dies berechnet hätten - und dies auch dem Gemeinwohl zugute gekommen wäre?

    • Sollte zur Einführung einer solchen Gemeinguts-Gebühr auch nochmals Werke einbezogen werden, die bereits dem Allgemeingut angehören?
      (z.B. "zum Gemeingut zählen Werke, deren monetären Urheberrechts-Ansprüche mindestens 10 Jahre dem Gemeinwohl zukamen"?!?)
    • Ist es vorstellbar auf diese Art und Weise folgendes zu finanzieren:
      • Ein für jeden kostenfreies Internet
      • Eine Art Grundeinkommen (für Kulturschaffende)
      • Eine Kulturflatrate und Entlohnung für jeden Kreativen, dessen Werke gedownloadet werden

Kleine Frage am Rande, die hier vielleicht garnicht hin gehört: Wie kamen denn die Kunstgegenstände und Schätze im Besitz der Bundesrepublik Deutschland in unseren Besitz und wie könnten diese dem Gemeinwohl dienen?

Donnerstag, 27. September 2012

645 Presse-Artikel zum Leistungsschutzrecht

Auf die bisherigen Probleme in der Kommunikation des Leistungsschutzrechtes für Presseverlage bin ich bereits eingegangen,

Die bisherigen Artikel der Piratenpartei wurden nicht korrigiert und ob diesbezüglich für die laufende Petition noch etwas gerissen werden kann ist fraglich.

Insgesamt haben sich im Zeitraum 
vom 29.08. bis heute 645 Artikel um das Leistungsschutzrecht gedreht (3 Seiten bei google.news, wobei die letzte Seite themenfremd ist). Davon sind 43 unterschiedliche Artikel und 602 copy&paste-Artikel.

Kein einziger (!) Artikel zerreisst die Piratenpartei in irgend einer Form!! Nur ein Artikel übt durchaus konstruktive Kritik! Drei schreiben voneinander ab und weisen spitzfindig darauf hin, dass nicht nur den Piraten die Problematik des LSR für Presseverlage erkannt haben (mit Verweis auf Grüne & SPD). Alle Artikel setzen sich durchaus kritisch mit dem LSR für Presseverlage auseinander. In der Regel werden die pro & contra Positionen präsentiert (die Mindestanforderung für Journalismus erfüllt), auch wenn nur wenige Artikel tiefer in die Thematik eintauchen. Die einzigen Versuche, das öffentliche Meinungsbild zu manipulieren, könnte man in Form einer handvoll Artikel vermuten, die einseitig nur auf die Gegenargumente zur Position der Piraten eingehen.

Wie befürchtet differenziert kein einziger Artikel das "LSR für Presseverlage" von den anderen "Leistungsschutzrechten", die zu großen Teilen zugunsten Kreativschaffender gehen. In nur drei Artikeln wird die volle Bezeichnung "Leistungsschutzrecht für Presseverlage" genutzt. Allerdings ist ein großer Teil der Artikel durchaus in der Lage darauf hinzuweisen, dass es um das Gesetz bzgl. Suchmaschinen und den Wunsch der Verlagshäuser geht, von diesen monetär zu profitieren. Dazu muss man die Artikel allerdings wirklich lesen und nicht nur überfliegen.

Eine Verschwörung der Verlagshäuser, wie es stellenweise im Internet heisst, war nicht zu finden. Sollte es die überhaupt geben, dann wäre diese hier besonders zu erwarten gewesen. Es kann natürlich sein, dass dem Thema nach anfänglicher Berichterstattung kaum mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird, weil die ePetition deutlich fehlendes öffentliches Interesse zeigt.


18 unterschiedliche Artikel ergeben in diesem News-Bündel 396 Publikationen in unterschiedlichen Medien.


Je ein Artikel in Tagesspiegel und Handelsblatt ergeben hier insgesamt 88 Veröffentlichungen.




Je ein Artikel in Presserelations und der Süddeutschen sorgen für insgesamt 28 Publikationen.


Die unterschiedlichen Artikel im Einzelnen:

Dienstag, 18. September 2012

Die Piratenpartei kommuniziert (mal wieder) in einer Art und Weise, . . .

... daß Künstlern Angst und Bange werden muss! 

Jetzt wollen die Piraten glatt das Leistungsschutzrecht abschaffen! 

... dabei ist in Wirklichkeit nur das neue Leistungsschutzrecht für Presseverlage gemeint.

Vielleicht erinnert Ihr Euch ja? Die Verlage hatten die abstruse Idee Suchmaschinen wie Google für Verlinkungen zur Kasse zu bitten - obwohl die Verlage eigentlich auf diese Links angewiesen sind und z.B. google.news völlig werbefrei ist.


Hat sich die Presse, die ja sehr wohl ein Interesse daran haben könnte, gegen die Piratenpartei verschworen? Könnte man meinen, schliesslich geht es um das Leistungsschutzrecht der Presseverlage. 

Nein, wie meistens ist es ein Fehler in der Kommunikation - hier auf Seiten der Piratenpartei, denn diese kommuniziert exakt das Gleiche:




Das ist schlicht irreführend!! So entsteht das Bild von einer Kostenlos-Kultur, die gegen die Kreativwirtschaft gerichtet ist - und zwar selbstgeschaffen, weil der Spagat zwischen zwei Interessensgruppen (mal wieder) nicht geschafft und als Brücke geschlagen wurde. 

Wüsste ich es nicht besser, würde ich - als Kreativschaffender - so langsam mehr als misstrauisch gegenüber der Piratenpartei.

Denn was versteht man unter "Leistungsschutzrechten" - vor allem, wenn man keine Zeit hat, ellenlange Artikel durchzulesen (um dann herauszufinden, dass es "nur" um die neuen Leistungsschutzrechte der Presseverlage" geht)??

Als verwandte Schutzrechte oder Leistungsschutzrechte (LSR) bezeichnet man in der Rechtswissenschaft ausschließliche Rechte, die eine Beziehung oder Ähnlichkeit zum Urheberrecht aufweisen, also mit diesem „verwandt“ sind.

Verwandte Schutzrechte sind insbesondere:
  • Schutz wissenschaftlicher Ausgaben nicht (mehr) geschützter Werke, § 70 UrhGSchutz nachgelassener, d. h. nach dem Tod des Autors herausgegebener Werke: editio princeps, § 71 UrhG
  • Schutz der Lichtbilder, § 72 UrhG
  • Schutz des ausübenden Künstlers, §§ 73 ff. UrhG
  • Schutz des Veranstalters, § 81 UrhG
  • Schutz des Herstellers von Tonträgern, §§ 85 f. UrhG
  • Schutz des Sendeunternehmens, § 87 UrhG
  • Schutz des Datenbankherstellers durch das Datenbankherstellerrecht, 87a ff. UrhG
  • Schutz des Filmherstellers, §§ 88 ff. UrhG
  • Schutz des Presseverlegers durch das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger
http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsschutzrecht


So entsteht dann auch das Bild einer Partei, die von Autoren, Künstlern und Medienproduzenten verlangt, kostenlos zu arbeiten. 

Anstelle die Chancen beim Schopf zu packen und zu klären, dass die Piratenpartei auf der Seite der Kreativen kämpft, wird sich in das eigene Bein geschossen. 

>>> Das beste Beispiel hierfür sind die Reaktionen auf das Buch "Klick mich" von Julia Schramm, das es "versehentlich" zum kostenlosen Download im Internet gab oder gar teils noch - mehr oder weniger versteckt - gibt.