Montag, 19. November 2012

Aktive und Passive Transparenz

Aktive Transparenz: 

Veröffentlichungspflicht des ~> "Transparenz-Subjektes", sozusagen eine "Bringschuld"

Siehe auch: "aktive Behördeninformation" - Expertendialog der Bundeskanzlerin 2011/ 2012 (pdf)


Passive Transparenz: 

Das ~> "Transparenz-Subjekt" erwartet einen Antrag auf Transparenz - sozusagen eine "Holschuld" von demjenigen, der einen transparenten Einblick wünscht.



DL Consulting / pixelio.de
Die binäre Unterscheidung "aktiv/passiv" suggeriert eine Verteilung des Transparenzaufwandes, der der Realität wenig gerecht wird: Auch bei der Wahrnehmung der "aktiven Informationspflicht" durch die Verwaltung muss der Informationsinteressierte oft noch einen erheblichen Aufwand treiben, um die Orte des öffentlichen Angebots aufzufinden und sich zu erschliessen; der Begriff "passive Informationspflicht" wiederum unterschätzt den Aufwand der Verwaltung, ein funktionierendes Antragssystem zu installieren und zu unterhalten. Der Begriff "Transparenz auf Antrag" schliesslich ist nicht trennscharf, denn auch zu "aktiven" Angeboten besteht die Möglichkeit des Zugangs auf Antrag, wenn auch dann auf die "aktiven" Quellen verwiesen werden kann. Sehr oft erfahren aber die Antragsteller erst über einen solchen Antrag von den "aktiven" Angeboten.

aus "Die Transparenz der Europäischen Union" (pdf) von Herbert Burkert


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